NSU-Prozess


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NSU-Prozess Bundesanwaltschaft: Zschäpe war Mittäterin

Die Bundesanwaltschaft hat die volle Mittäterschaft der Hauptangeklagten Beate Zschäpe bekräftigt.  Auch die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung lägen vor. Zschäpe sei ein Drittel eines verschworenen Triumvirats gewesen.

Von: Alf Meier

Stand: 01.09.2017 | Archiv

Ein Schild mit der Aufschrift «Angeklagte Zschäpe» steht am 01.09.2017 auf der Anklagebank im Gerichtssaal im Oberlandesgericht in München (Bayern). | Bild: picture-alliance/dpa

Oberstaatsanwältin Anette Greger ist sich sicher: Ohne Beate Zschäpe hätten ihre Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die Morde, Brandanschläge und Überfälle nicht begehen können. Sie habe als Mittäterin an den jeweiligen Taten entscheidend mitgewirkt. Zwar sei Zschäpe bei der Ausführung der Taten nicht dabei gewesen, habe jedoch an der Planung mitgewirkt, in der gemeinsamen Wohnung Stallwache gehalten, die finanzielle Verwaltung des NSU übernommen und die Taten dokumentiert.

Greger: Gemeinsamer Tatplan und Tatentschluss

Dass Zschäpe an den Tatorten nicht auftauchte, erklärt sich Greger damit, dass sich die Angeklagte nicht selbst gefährden wollte. Laut Greger hat es aber immer einen gemeinsamen Tatplan und Tatentschluss gegeben. Zschäpe sei auch ständig in der Lage gewesen, die Komplizen vor Ort telefonisch zu kontaktieren. Sie bildete ein Drittel eines  „verschworenen Triumvirats“, sagte Greger in ihrem Plädoyer. Die Voraussetzungen der Sicherheitsverwahrung lägen bei ihr vor.

Ankläger halten auch die übrigen Angeklagten für überführt

Für die mutmaßlichen Waffenbeschaffer Ralf Wohlleben und Carsten S. sah  Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten den Tatvorwurf der Beihilfe zum neunfachen Mord bestätigt. Wohlleben und S. sollen die Pistole vom Typ Ceska besorgt haben, mit der Mundlos und Böhnhardt  neun Menschen erschossen.

Der ebenfalls angeklagte André E. hat sich laut Weingarten der Beihilfe zum schweren Raub, zur räuberischer Erpressung,  sowie zu Beihilfe zum versuchten Mord und Herbeiführens einer schweren Sprengstoffexplosion schuldig gemacht.  Auch den fünften Angeklagten, Holger G., hält der Oberstaatanwalt für überführt. Er ist wegen der  Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagt.

Strafmaß steht noch aus

Erst am Ende der Plädoyers will die Bundesanwaltschaft das Strafmaß für den jeweiligen Angeklagten fordern. Nächster Prozesstag ist der 12. September. Dann, so vermuten Prozessbeobachter, werden die Ankläger ihre Anträge stellen.


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