NSU-Prozess Bundesanwaltschaft: Zschäpe war Mittäterin
Die Bundesanwaltschaft hat die volle Mittäterschaft der Hauptangeklagten Beate Zschäpe bekräftigt. Auch die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung lägen vor. Zschäpe sei ein Drittel eines verschworenen Triumvirats gewesen.
Oberstaatsanwältin Anette Greger ist sich sicher: Ohne Beate Zschäpe hätten ihre Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die Morde, Brandanschläge und Überfälle nicht begehen können. Sie habe als Mittäterin an den jeweiligen Taten entscheidend mitgewirkt. Zwar sei Zschäpe bei der Ausführung der Taten nicht dabei gewesen, habe jedoch an der Planung mitgewirkt, in der gemeinsamen Wohnung Stallwache gehalten, die finanzielle Verwaltung des NSU übernommen und die Taten dokumentiert.
Greger: Gemeinsamer Tatplan und Tatentschluss
Dass Zschäpe an den Tatorten nicht auftauchte, erklärt sich Greger damit, dass sich die Angeklagte nicht selbst gefährden wollte. Laut Greger hat es aber immer einen gemeinsamen Tatplan und Tatentschluss gegeben. Zschäpe sei auch ständig in der Lage gewesen, die Komplizen vor Ort telefonisch zu kontaktieren. Sie bildete ein Drittel eines „verschworenen Triumvirats“, sagte Greger in ihrem Plädoyer. Die Voraussetzungen der Sicherheitsverwahrung lägen bei ihr vor.
Ankläger halten auch die übrigen Angeklagten für überführt
Reporter-Tagebuch
Für die mutmaßlichen Waffenbeschaffer Ralf Wohlleben und Carsten S. sah Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten den Tatvorwurf der Beihilfe zum neunfachen Mord bestätigt. Wohlleben und S. sollen die Pistole vom Typ Ceska besorgt haben, mit der Mundlos und Böhnhardt neun Menschen erschossen.
Der ebenfalls angeklagte André E. hat sich laut Weingarten der Beihilfe zum schweren Raub, zur räuberischer Erpressung, sowie zu Beihilfe zum versuchten Mord und Herbeiführens einer schweren Sprengstoffexplosion schuldig gemacht. Auch den fünften Angeklagten, Holger G., hält der Oberstaatanwalt für überführt. Er ist wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagt.
Strafmaß steht noch aus
Erst am Ende der Plädoyers will die Bundesanwaltschaft das Strafmaß für den jeweiligen Angeklagten fordern. Nächster Prozesstag ist der 12. September. Dann, so vermuten Prozessbeobachter, werden die Ankläger ihre Anträge stellen.