NSU-Prozess


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NSU-Prozess, 165. Tag Erneuter Befangenheitsantrag gegen Richter Götzl

Für Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben ist klar: Das Ergebnis der Hauptverhandlung steht für den Vorsitzenden Richter schon fest. Sie ließen ein erneutes Ablehnungsgesuch gegen Manfred Götzl stellen.

Von: Tim Aßmann

Stand: 27.11.2014 | Archiv

Der Vorsitzende Richter im NSU-Prozess, Manfred Götzl. | Bild: picture-alliance/dpa

Anlass für den Befangenheitsantrag: Die Befragung eines Polizisten aus Thüringen. Der Mann war 1996 an einer Vernehmung von Beate Zschäpe beteiligt. Schon zu Beginn seiner Zeugenaussage im Münchner Gerichtssaal machte der Kriminalbeamte nun deutlich: Eigene Erinnerungen an die Vernehmungsinhalte hat er nicht mehr. Alles was er dazu sagen kann, stammt aus dem betreffenden Protokoll, das er kurz vor seiner Reise nach München zum Prozess noch einmal gelesen hat. Richter Manfred Götzl setzte die Befragung des Mannes fort. Zschäpe-Verteidigerin Anja Sturm monierte, was der Zeuge vom Lesen wisse, interessiere nicht. „Mich schon“ entgegnete Götzl und er löste damit Entrüstung bei den Verteidiger-Teams von Zschäpe und dem Mitangeklagten Ex-NPD-Funktionär Ralf Wohlleben aus.

Vorwurf: Akteninhalt wird über Zeugen eingeführt

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Die Verteidiger baten wenig später um eine mehrstündige Verhandlungspause und danach stellte Zschäpe-Anwalt Wolfgang Heer das erwartete Ablehnungsgesuch gegen Manfred Götzl. Der Zeuge habe „faktisch keine Erinnerung mehr“, erklärte Heer. Dennoch versuche Götzl „um jeden Preis“ den Vernehmungsinhalt über den Zeugen in das Verfahren einzubringen. „Es geht dem Vorsitzenden darum, den Akteninhalt als Grundlage für die Urteilsfindung zu nehmen“, betonte Heer und er schlussfolgerte: „Das Ergebnis der Hauptverhandlung steht in den Vorstellungen des Vorsitzenden schon fest“.

Der Angeklagte Wohlleben schloss sich dem Ablehnungsgesuch über seine Verteidigung an. Die Zeugenbefragung wurde kurz darauf für heute beendet. Der Kriminalbeamte wird ein weiteres Mal vorgeladen werden. Über den Befangenheitsantrag muss nun binnen weniger Tage ein anderer Senat des Oberlandesgerichts entscheiden. Die Erfolgsaussichten tendieren gen Null. In der Vergangenheit hatten bereits mehrere solcher Anträge keinen Erfolg.

Schrieb Zschäpe den „NSU-Brief"?

Zuvor hatte das Gericht eine Sprachwissenschaftlerin des Bundeskriminalamts als Zeugin befragt. Sie hatte den Auftrag zu klären, ob Beate Zschäpe Autorin des sogenannten „NSU-Briefs“ ist. In dem Schreiben bekannte sich die Gruppe zum Motto „Taten statt Worte“. Die Expertin verglich das Schreiben mit zahlreichen Anträgen Zschäpes in der Haft und einem persönlichen Brief der Hauptangeklagten. Ergebnis der Untersuchung: „Eine Autorenidentität kann weder festgestellt noch ausgeschlossen werden“, erklärte die Sachverständige im Gerichtssaal.


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