NSU-Prozess


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133. Verhandlungstag, 31.7.2014 BKA-Beamter räumt Ermittlungspanne ein

Eine DNA-Spur auf einer Überwachungskamera in der Wohnung des NSU-Trios deutete auf einen berüchtigten Skinhead und Ex-Geliebten von Beate Zschäpe. Doch sie stellte sich am Ende als falsch heraus: Sie stammte von einem Labormitarbeiter der Polizei München.

Stand: 31.07.2014 | Archiv

NSU-Prozess: Schild mit Aufschrift "Angeklagte Zschäpe" | Bild: picture-alliance/dpa

Ein BKA-Beamter hat als Zeuge im NSU-Prozess eine Ermittlungspanne eingeräumt. Auf einer Überwachungskamera, die das NSU-Trio in seiner Wohnung in Zwickau installiert hatte, habe die Polizei eine DNA-Spur gefunden, die zu einem mutmaßlichen Terrorhelfer zu passen schien. Später habe sich herausgestellt, dass diese Spur tatsächlich von einem Labormitarbeiter der Polizei stammte. Allerdings spielte diese Spur eine wichtige Rolle bei der Vernehmung des Mannes, gegen den wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ermittelt wurde.

Die Beamten hätten ihn gleich zu Beginn mit dem DNA-Befund konfrontiert, um zu "schauen, wie reagiert er auf diesen relativ heftigen Tatvorwurf", sagte der BKA-Ermittler. Da die Überwachungskamera erst 2010 in den Handel kam, habe das bedeutet, dass er zumindest bis kurz vor dem Auffliegen des NSU-Trios im November 2011 Kontakt gehalten haben müsse.

Zudem habe der Mann da schon eingeräumt gehabt, dem Trio Sprengstoff geliefert zu haben. Er sei außerdem kurze Zeit mit Beate Zschäpe liiert gewesen. Laut Ermittlungsakte gehörte er der radikalen Chemnitzer Skinheadgruppe "88er" an. Die Chiffre "88" steht für "Heil Hitler".

Zschäpes Befangenheitsantrag abgelehnt

Die Verhandlung hatte am Donnerstag mit Verspätung begonnen. Am Morgen hatten Richter eines anderen Senats über einen Befangenheitsantrag der Hautangeklagten Beate Zschäpe gegen sämtliche Richter des Münchner Staatsschutzsenats beraten.

Der Antrag richtete sich gegen sämtliche Mitglieder des Staatsschutzsenats. Zschäpe hatte durch ihre Verteidiger gegen sämtliche Richter des Staatsschutzsenates des Oberlandesgerichts München einen Befangenheitsantrag gestellt. Aus Sicht der Hauptangeklagten hatte das Gericht einen Zeugen zu einem Sachverhalt nicht umfassend und damit einseitig befragt.

Ein anderer Senat des Oberlandesgerichts lehnte Zschäpes Antrag ab. Die Begründung: Zschäpes Verteidiger hätten jede Möglichkeit gehabt, dem betreffenden Zeugen selbst alle Fragen zu stellen. Die Verhandlung wurde daraufhin wie geplant fortgesetzt.


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