NSU-Prozess


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376. Verhandlungstag, 26.7.2017 NSU-Prozess - 2. Tag der Plädoyerrunde

Am zweiten Tag ihres Plädoyers im NSU-Prozess hat die Bundesanwaltschaft ihren Vorwurf bekräftigt, die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe sei ein gleichberechtigtes Mitglied des rechtsextremen Trios gewesen.

Stand: 26.07.2017 | Archiv

Ein Schild mit der Aufschrift "Angeklagte Zschäpe" steht im Gerichtssaal in München (Bayern) auf der Anklagebank.  | Bild: picture-alliance/dpa

26 Juli

Mittwoch, 26. Juli 2017

In einem Plädoyer wird idealerweise die Essenz eines Prozesses herausgearbeitet, all das, was die Beweisaufnahme erbracht hat, wird in eine möglichst stringente Erzählung gefasst. In einem Verfahren wie dem NSU-Prozess, der nun schon 376 Verhandlungstage dauert, bedeutet ein Plädoyer auch eine Zeitreise – in die Geschichte des NSU und in die Geschichte des nun schon über vier Jahre dauernde Prozesses.

Kurzer Abriss des Verfahrens

In der Affäre um den Nationalsozialistischen Untergrund – mit seinen Morden, Anschlägen,Überfällen, staatlichen Verfehlungen etc. – ist es nicht sonderlich schwer, den Überblick zu verlieren. Das gilt natürlich auch für den Münchner Mammuth-Prozess, mit dem der NSU-Komplex aufgeklärt und die Hauptverantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden sollen. Da tut es gut, das alles nun, am Ende des Verfahrens, komprimiert dargeboten zu bekommen.

Bundesanwaltschaft zeichnet nach

Man muss sich die Erzählung der Bundesanwaltschaft nicht zu eigen machen – insbesondere nicht ihre Darstellung des NSU als einer abgeschotteten Zelle, die angeblich weder mit der Neonaziszene etwas zu tun hatte, noch mit irgenwelchen staatlichen besoldelten V-Leuten von Verfassungsschutz oder Polizei. Doch es ist höchst spannend, der Vertreterin der Anklagebehörde, Oberstaatsanwältin Anette Greger, zuzuhören, wie sie ihre Argumentation entwickelt. Wie sie Stück für Stück, Kapitel für Kapitel, das Leben der NSU-Terrorzelle im Untergrund nachzeichnet – die konspirativen Wohnungen, die illegal besorgten Mobiltelefone, das immense Sprengstoff- und Waffenarsenal – wie sie auf diese Art vieles, was selbst dem aufmerksamsten Prozessbeobachter angesichts der Verfahrensdauer längst entfallen ist, wieder in Erinnerung ruft. Wie sie dann die Rolle der Hauptangeklagten herausarbeitet und damit den Tatvorwurf, dass Beate Zschäpe für all die Verbrechen des NSU mitverantwortlich war, nach und nach immer stärker unterfüttert.

Zschäpe als Mittäterin aufgezeigt

Denn die These, Zschäpe sei Mittäterin der Morde, Anschläge und Überfälle gewesen, ist ja auf den ersten Blick durchaus gewagt, angesichts der Tatsache, dass sie an den Verbrechen wohl nie direkt beteiligt und vermutlich auch nie in Tatortnähe gewesen ist. Doch Oberstaatsanwältin Anette Greger entwickelt kontinuierlich ein sehr nachvollziehbares Bild von Beate Zschäpe, das dem, das die Angeklagte selbst von sich gezeichnet hat, diametral entgegensteht. Zschäpe war eben kein höriges Heimchen am Herd, ganz im Gegenteil: Sie kümmerte sich um die Finanzen, sie kümmerte sich um die Kommunikationsmittel, ihr gehörten der gemeinsame PC, das Laptop, die Mobiltelefone. Sie war an Waffenbeschaffungen beteiligt, am Ausspionieren der Anschlagsziele, sie stand während der Morde und Anschläge mit den beiden Killern Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in Kontakt. Sie wusste über alles Bescheid.

Das ist die Erzählung der Bundesanwaltschaft. Und diese Erzählung über Beate Zschäpe und ihre Rolle im NSU hört sich ziemlich schlüssig an.


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