NSU-Prozess


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329. Verhandlungstag, 13.12.2016 Peggy bleibt außen vor

Vor zwei Monaten sorgte eine Erkenntnis der Staatsanwaltschaft Bayreuth für großen Wirbel. Eine DNA-Spur auf einem Stofffetzen in unmittelbarer Nähe der Leiche von Peggy Knobloch stamme möglicherweise von Uwe Böhnhardt. Es gibt Zweifel an der Reinheit der Spur, der endgültige Bericht der Staatsanwaltschaft steht noch aus. Doch mit dem heutigen Beschluss des Senats steht fest, dass der Fall Peggy – so oder so - nicht in das NSU-Verfahren eingeführt wird. Von Mira Barthelmann

Von: Mira Barthelmann

Stand: 13.12.2016 | Archiv

Mira Barthelmann | Bild: BR

13 Dezember

Dienstag, 13. Dezember 2016

Es war ein Versuch. Vielleicht kein besonders geschickter. Einige Vertreter der Nebenklage wollten beweisen, wie sich das Terror-Trio im Untergrund finanziert haben könnte. Diese Frage hat den Senat immer wieder beschäftigt und sie ist ein elementarer Teil der Anklage. Bis Peggy waren die meisten Prozessbeteiligten davon ausgegangen, dass Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe zum einen durch die Banküberfälle und zum anderen durch die sogenannte Unterstützer-Szene Geld „bezogen“ haben. Doch die Nachricht, dass es einen Zusammenhang zu der im Alter von neun Jahren ermordeten Peggy geben könnte, hatte die Nebenkläger mit einer neuen Theorie auf den Plan gerufen. Sie wollten den Beweis führen, dass das Trio Geld mit Kinderpornografie verdient hat.

Richter sehen keinen Zusammenhang

Und dafür gäbe es durchaus mehrere, vage Anhaltspunkte. Zum Beispiel wurde im Brandschutt der Zwickauer Frühlingsstraße eine Festplatte mit entsprechenden Bildern von Kindern gefunden. Beate Zschäpe will damit allerdings nichts zu tun gehabt haben. Letzte Woche ließ sie von ihrem Verteidiger erklären, dass es sich um eine gebraucht gekaufte Festplatte gehandelt habe auf der das Material wohl vom Vorbesitzer bereits gespeichert war. Ein anderes Beispiel: Der Ort an dem Peggys Leiche gefunden wurde, liegt nur circa 80 Kilometer vom damaligen Wohnort des Trios entfernt. Und: Peggys Mutter hat elf Tage nach dem Verschwinden ihrer Tochter einen maschinengetippten Drohbrief erhalten – mit eindeutig rechtsradikalem Inhalt. Die Nebenkläger haben die Vermutung, dass der Brief von Uwe Mundlos verfasst worden sein könnte.

Der Strafsenat des OLG München sieht das anders: Im NSU-Verfahren werden keine Beweise in dieser Richtung erhoben. Die Richter können keinen Zusammenhang zum hiesigen Prozess erkennen – nicht einmal im Ansatz. Damit bleiben die Peggy-Akten in Bayreuth.

Es bleibt aber trotzdem spannend – bis zu dem Tag, an dem die Bayreuther Staatsanwaltschaft den Abschlussbericht vorstellen wird. Denn erst dann wird man endgültig Gewissheit haben, ob die Spur von Uwe Böhnhardt an Peggys Stofffetzen echt oder verunreinigt war.


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