NSU-Prozess


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325. Verhandlungstag, 29.11.2016 Eine Zeugin, zwei Beweisanträge und ein bisschen Musik

Ein kurzer Verhandlungstag, in dem zwei Beweisanträge gestellt werden, beide zu den politischen Überzeugungen Ralf Wohllebens. Als einzige Zeugin ist eine Ermittlerin des Bundeskriminalamtes geladen. Und: Der Skandal-Song "Türken raus" von Wohllebens Festplatte wird vollständig abgespielt.

Von: Eckhart Querner

Stand: 29.11.2016 | Archiv

Eckhart Querner | Bild: BR

29 November

Dienstag, 29. November 2016

Kürzer geht es kaum. Zunächst das übliche Procedere. Um 9:50 Uhr betreten die Richter den Saal, Begrüßung, Feststellung der Präsenz. Dann wird als einzige Zeugin des Tages erneut eine Ermittlerin des Bundeskriminalamts vernommen, es geht um Videomitschnitte von TV-Serien, aus denen vom NSU-Trio die Werbeblocks herausgeschnitten wurden. Und es geht um das Lied "Türken raus" der in den 80er Jahren wegen ihrer Nähe zum Rechtsrock umstrittenen Band Böhse Onkelz. Das Lied wird in einer Bootleg-Fassung im Saal vorgespielt. Der Refrain ist zu verstehen, der Rest hört sich wie wildes Geschrei an. Die Zeugin ruft in die Musik rein: "Das bleibt so!"

Zwei Beweisanträge

Als die Befragung der Zeugin zu Ende ist, stellt Rechtsanwalt Reinecke (Nebenklage) einen Beweisantrag, in dem er verlangt, die Presseerklärung  "Der Wahrheit eine Gasse" der Wohlleben-Verteidigung aus dem Jahr 2015 zu verlesen. Darin heißt es, Wohlleben sei im NSU-Prozess seinen politischen Überzeugungen treu geblieben. Reinecke zieht daraus Rückschlüsse auf Wohllebens politische Einstellung in den Jahren 2004 bis 2009. Der Vertreter der Bundesanwaltschaft beantragt darauf, den Beweisantrag abzulehnen, es gebe keinen Bezug zum Verfahren.

Schließlich geht es um einen weiteren Beweisantrag, diesmal der Verteidigung Wohlleben. Darin werden Rudolf Heß und Ralf Wohlleben in Verbindung gebracht. Auch hier beantragt der Vertreter des Generalbundesanwalts, den Beweisantrag abzulehnen, es fehle an jeder objektiven Sachbezogenheit. Der Bundesanwalt wittert hier sogar einen Versuch der Prozessverschleppung.

Eine Art von Reporterglück

Dann folgt die vor allem bei langen Verhandlungstagen sehnsüchtig erwartete Frage des Vorsitzenden Richters Götzl: Gibt es für heute noch Anträge oder Erklärungen? Nein. Und so ist nach kaum mehr als 40 Minuten Schluss. Auch mal eine Art von Reporterglück. Aber natürlich geht es morgen weiter!


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