NSU-Prozess


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310. Verhandlungstag, 20.9.2016 Endloses Frage-Antwort-Spiel? - Nein

Das Gericht hat noch Fragen an Beate Zschäpe. Mit der Beantwortung wird sie sich aber nicht sehr lange Zeit lassen können, denn die Beweisaufnahme wird wohl nicht mehr lange dauern.

Von: Tim Aßmann

Stand: 19.05.2020 | Archiv

Tim Aßmann | Bild: BR/Tim Aßmann

20 September

Dienstag, 20. September 2016

Manfred Götzl will also doch noch Einiges von der Hauptangeklagten wissen. 36 Fragen diktierte der Vorsitzende Richter nun Zschäpe-Pflichtverteidiger Mathias Grasel in den Block. Die Fragen drehen sich unter Anderem um Komplexe, zu denen auch die Nebenklage-Anwälte Antworten von Zschäpe wollten. Doch die Fragen der Opferanwälte will die Hauptangeklagte nicht beantworten. Fragen des Gerichts allerdings schon.

Zschäpes-Angaben werden hinterfragt

Nach welchen Kriterien die Opfer der NSU-Mordserie ausgesucht wurden, will das Gericht zum Beispiel von Beate Zschäpe wissen. Dazu hat sie bisher in ihren Erklärungen geschwiegen. Auch wie das Zusammenleben im Untergrund mit den beiden Uwes genau ablief, hat Zschäpe noch nicht näher beschrieben. Das Gericht will es nun wissen.

Welche übereinstimmenden Themen hatte das Trio? Worüber sprach man? Worüber wurde gestritten? Zwischen den Zeilen machen diese Fragen deutlich, dass dem Gericht die bisherigen Erklärungen und Antworten Zschäpes bei Weitem nicht ausreichen. Ewig warten wird der Senat aber wohl nicht auf die Antworten. Das Ende der Beweisaufnahme im Mammutprozess scheint nicht mehr fern.

Neuer Beweisantrag im Fall Yozgat

Daran wird wohl auch ein neuerlicher Beweisantrag der Anwälte der Familie von Halit Yozgat nichts ändern. Sie beantragten zum Mord an dem Betreiber eines Kasseler Internetcafes einen weiteren Sachverständigen zu vernehmen. Der Experte soll bestätigen, dass der Verfassungsschützer Andreas Temme, der zum Zeitpunkt des Mordes am Tatort war, die Schüsse auf Halit Yozgat hätte hören müssen.

Temme will nichts vom Mord mitbekommen haben und das Gericht hat seine Angaben als glaubhaft eingestuft. Der Antrag sei der möglicherweise letzte Versuch den Senat davon zu überzeugen, dass Andreas Temme nicht glaubwürdig ist, sagte Yozgat-Anwalt Thomas Bliwier nun im Gerichtssaal. Das Gericht wird die Vernehmung des Sachverständigen aber voraussichtlich ablehnen.


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