NSU-Prozess


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271. Verhandlungstag, 16.3.2016 Wenig handfeste Neuigkeiten

Erneut hat heute Beate Zschäpe im NSU-Prozess Fragen des Gerichts beantwortet. Vieles von dem, was die Hauptangeklagte durch ihren Anwalt verlesen ließ, war bisher nicht bekannt. Überprüfbare Beweise für ihre Angaben liefert sie aber nicht.

Stand: 16.03.2016 | Archiv

Christoph Arnowski | Bild: Bayerischer Rundfunk

16 März

Mittwoch, 16. März 2016

Beate Zschäpe hat nach dem Selbstmord von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos zumindest kurzfristig in Erwägung gezogen, sich auch das Leben zu nehmen. "Ich spielte mit dem Gedanken, mich vor den Zug zu werfen", trug ihr Verteidiger Hermann Borchert vor. Ein weiteres Leben im Untergrund sei für sie nicht in Frage gekommen, ließ Zschäpe erklären, allerdings habe sie sich schnell gegen den Freitod entschieden.

Jahre zuvor hat sie eigenen Angaben zufolge einen Suizid ausgeschlossen. Als Uwe Mundlos im Frühling 2008 bei einer Radtour gefragt habe, ob sie im Falle einer Entdeckung bereit sei, sich zu töten, habe sie das abgelehnt. Mundlos wiederum habe nicht verstehen können, dass sie bereit sei, in Haft zu gehen.

Uwe Böhnhardt habe sie mehrfach verprügelt

Wie auch schon in ihren früheren Einlassungen betonte Zschäpe , dass sie oft anderer Meinung als Uwe Böhnhardt war. Gerade in der Anfangszeit nach dem Untertauchen habe der sie deshalb mehrfach geschlagen. "Immer dann, wenn ihm die Argumente ausgingen. Verbal war er Mundlos und mir nicht gewachsen", erklärte Anwalt Borchert im Auftrag seiner Mandantin.

"Sind das Ihre Antworten", fragte nach knapp einer halben Stunde Richter Manfred Götzl die Angeklagte. Mit einem kurzen Nicken bejahte sie die Frage.

Andre E. wusste laut Zschäpe nur von den Banküberfällen

Zuvor hatte sie erstmals auch mehr über die Rolle des Mitangeklagten Andre E. und dessen Frau ausgesagt und beide durchaus belastet. Allerdings, so scheint es, so wenig wie möglich . Ab 2007 habe das Ehepaar gewusst, dass Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe ihr Leben im Untergrund mit Raubüberfällen finanzierten. Über die Morde habe man E. und seine Frau aber nicht informiert.

Sollte dies wirklich so gewesen sein, wären deren nach dem Prozessverlauf praktisch erwiesenen Unterstützungshandlungen für die Drei sicher weniger schwerwiegend einzustufen als wenn das befreundete Ehepaar über die Mordserie Bescheid gewusst hätte. Einen Beweis dafür kann Zschäpe aber nicht liefern.

Zschäpes Angaben sind nicht überprüfbar

Am wenigsten glaubwürdig scheint, was sie heute zum Bekennervideo erklären lässt. Aus Gesprächen habe sie schon im Jahr 2000 oder 2001 erfahren, dass ihre beiden Komplizen einen solchen Film planten. Über den konkreten Inhalt will sie nichts gewusst haben. Das scheint nicht lebensnah, Zschäpe hatte doch bei ihrer ersten Erklärung im Dezember selbst angegeben, dass sie nach jedem Mord von diesen Taten erfahren habe.

Kann das also so gewesen sein, fragten sich viele Beobachter? Wirklich widerlegen kann man der Hauptangeklagten ihre Version aber nicht. Wie schon bei Ihren Einlassungen im Dezember und Januar hat Beate Zschäpe auch heute in keinem einzigen Punkt den Vorwurf der Mittäterschaft bei den angeklagten zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen nachprüfbar entkräften können.


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