NSU-Prozess


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NSU-Prozess: Gerichtssaal-Protokoll 234. Verhandlungstag, 07.10.2015

Zu Beginn dieses Prozesstages stellt Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Heer einen Antrag auf Auskunft über den Fall der offenbar nicht existierenden Mandantin Meral Keskin. Im Anschluss wird die Befragung von Tom T., der sich einst im Umkreis der Angeklagten befand, fortgesetzt.

Von: Tim Aßmann, Eva Frisch

Stand: 07.10.2015 | Archiv

NSU Prozess Gerichtsprotokoll | Bild: BR

Der Zeuge Tom T. stammt aus Jena. Er war Mitbegründer der rechtsextremen "Kameradschaft Jena" und Sänger der Neonazi-Band "Vergeltung". Die Befragung von T. bringt allerdings keine wichtigen neuen Erkenntnisse. Auch seine Verlobte wird als Zeugin vernommen, bietet aber keinerlei Informationen.

Zeugen:

  • Tom T. (Umfeld Angeklagte)
  • Yvonne D. (Verlobte des Zeugen Tom T.)

ARD-Reporter über das Geschehen im Gerichtssaal

(Tim Aßmann, BR)
Vor Beginn.
RA Eberhard Reinecke und RA Reinhard Schön (beide Nebenklage-Anwälte der Opfer des Anschlags in der Kölner Keupstraße) wollen zum Fall Meral Keskin im Allgemeinen und zur Rolle von Schöns Mandanten Attila Ö. im Besonderen keine Stellungnahme abgeben, eilen ins Gebäude.
Drinnen:
Zuschauertribüne gut gefüllt, unter anderem dabei: Grünen-Politiker Jerzy Montag und Schauspieler Florian Lukas.
Beate Zschäpe wirkt gelöst, unterhält sich vor Verhandlungsbeginn lange im Stehen mit ihrem neuen Verteidiger Mathias Grasel, nimmt von ihren angestammten Verteidigern Heer und Anja Sturm keine Notiz. Zwischen ihr und den beiden bleibt auch ein Platz frei.

(Eva Frisch, BR)
9.45 Uhr.
Zschäpe, graue lange Strickjacke, offene Haare, kommt rein. Kein Gespräch mit ihren "alten" Pflichtverteidigern. Dafür angeregtes Gespräch mit Grasel.

9.48 Uhr.
Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl stellt Anwesenheit fest. Zschäpes weiterer Verteidiger Wolfgang Stahl ist heute nicht da. Sein Stuhl bleibt leer.

(Tim Aßmann, BR)
Antrag Heer:
Zu Beginn des 232. Verhandlungstags erkundigte sich Götzl bei RA Ralph Willms, wann zuletzt Kontakt zu Mandantin [Meral Keskin] bestand. Hintergrund: Mehrfach erschien sie nicht als Zeugin. RA Schön schaltete sich ungefragt ein, erklärte sein Mandant Attila Ö. habe keinen Kontakt zu der Mandantin.
Götzl teilte weder innerhalb noch außerhalb der Verhandlung mit, wie sich RA Willms zu der Sache äußerte. Götzl tat dies erst auf meine Nachfrage - mit beigefügter Erklärung Willms und Strafanzeige gegen Attila Ö. Daraus geht hervor: Mandat wurde von Ö. gegen Provision an Willms vermittelt.

(Eva Frisch, BR)
Attila Ö. gab an, dass Meral Keskin eine Bekannte seiner Mutter und verletzt worden sei bei dem Anschlag in der Keupstraße. Willms soll ein Attest vorgelegt bekommen haben. Es gebe aber Zweifel, ob Frau Keskin überhaupt existiert. Ö. soll RA Willms arglistig getäuscht haben.
Willms gab an, dass seine Mandantin vor einem Restaurant verletzt worden sei. Sie sei im Krankenhaus behandelt und von der Polizei vernommen worden. Das Attest, das beigelegt war, sah die Bundesanwaltschaft als nicht ausreichend an. Allerdings wurde die Nebenklage zugelassen.

(Tim Aßmann, BR)
Attest Keskin ist identisch mit Attest Ö. Nebenklageberechtigung wurde damit begründet, dass sie zum Kreis der Opfer gehöre.
"Spiegel online" berichtete, Opfer existiere gar nicht.
Antrag:
- Vorsitzender möge sich dienstlich äußern, wer vom Senat mit Nebenklage Keskin befasst war.
- Ob er vor dem "Spiegel online"-Artikel Erkenntnisse hatte, dass Attest gefälscht sein könnte.
- Ob Willms sich vorher erklärte.
Ferner wird beantragt, dass sich andere Senatsmitglieder dienstlich dazu äußern:
- Ob bekannt war, dass diverse medizinische Angaben im Antrag Keskin fehlten.
- Ob der Widerspruch auffiel, dass Keskin mal auf Straße verletzt worden sein soll und mal im Friseurladen.
Es wird beantragt:
Schön und Reinecke sollen sich zu Sachverhalt äußern, weil Schön offensichtlich involviert ist.
Götzl: Wann ist Ihnen denn diese Diskrepanz [mit den Standorten] aufgefallen?
Heer: Nicht unsere Aufgabe.

(Eva Frisch, BR)
Heer: Das ist nicht unsere Aufgabe, Diskrepanzen aufzuklären. Regen Sie sich jetzt nicht auf.
Bundesanwaltschaft: Will das ganze schriftlich. Und Zeit für Beratung.

(Tim Aßmann, BR)
Grasel: Bitte um Pause, weil meine Mandantin bisher keine Kenntnis davon hatte.
Götzl: Ist das richtig, Herr Heer?
Heer: Naja … Es gibt Bedingungen, unter denen Absprache nicht möglich ist. Daran dass keine optimale Verteidigung möglich ist, hat sich nichts geändert.
Hier wurden Verhandlungstage abgesetzt, um Vorbereitung des neuen Verteidigers zu ermöglichen. Interne Beratung und Vorbereitung des neuen Verteidigers [Grasel] hat nie stattgefunden und an uns lag das nicht.

(Eva Frisch, BR)
RA Olaf Klemke (Verteidiger des Angeklagten Ralf Wohlleben): Behält sich eine Erklärung vor. Will Antrag prüfen.

Götzl spricht RA Schön an.
Schön: Wir geben momentan keine Erklärungen ab.

(Eva Frisch, BR)
10.35 Uhr.
Verhandlung wird fortgesetzt.
Grasel: Zschäpe und er wurden nicht über den Antrag informiert. Beklagt sich über schlechte Zusammenarbeit.
Heer: Das ist an Würdelosigkeit kaum noch zu überbieten. Selbstverständlich habe ich Grasel nicht unterstellt, sich nicht eingearbeitet zu haben. Ich weiß nicht, was der Kollege in seiner Kanzlei macht.

Zeuge Tom T., 38 Jahre alt, Stahl- und Betonbauer.
Seine Vernehmung vom 228. Verhandlungstag wird fortgesetzt.
Götzl erinnert ihn daran, dass er die Wahrheit sagen muss.
G: Ich habe einige ergänzende Fragen dazu, was Sie uns das letzte Mal geschildert haben. Sie haben uns über die Kameradschaft in Jena berichtet - über Gelder, Beiträge, zum Beispiel für Fahrten zu Demonstrationen. Gab es weitere Unternehmungen?
T: Nein.
G: zu André K.: Sie meinten, der war ein engagierter Typ, der etwas bewegen wollte?
T: Na, der organisierte Fahrten und so. Weiß nicht, was ich dazu noch sagen soll.
G: Und Ralf Wohlleben haben Sie auch genannt. Warum war er engagiert?
T: Ja, so wie bei André K. Auch so mit Fahrten und so.
G: Was ist mit Frau Zschäpe? Sie sagten, sie hätte immer gesagt, wenn ihr was nicht gepasst hat. Können Sie zu ihr noch etwas sagen?
T: Beim besten Willen nicht.
G: Sie haben über Böhnhardt gesagt, der wirbelte gleich los. Was ist damit gemeint?
T: Impulsiver Typ. Wie gesagt. Böhnhardt und ich waren nicht die dicksten Freunde. Wir haben früh gemerkt, dass wir nicht zusammenpassen. Wir sind sicherlich auch mal aneinander geraten. Wie das so ist bei unterschiedlichen Charakteren.
G: Sie sagten, Sie hätten sich Videos aus Skandinavien angeschaut. Und die seien eine Spur "zu hart für uns" gewesen. Was meinten Sie damit?
T: Das waren Videos für Leute wie uns. Mit Kriegsszenen von bewaffneten Gruppen. So MTV für Leute wie uns. Aber ich glaube, das habe ich zeitlich durcheinander gebracht. Kriegsberichte. Interviews von Bands, die man so kennt. Und unter anderem auch Videobeiträge mit Typen, die Plastikpuppen beschießen, so wie bei Bundeswehrübungen - nur dass die Leute nicht von der Bundeswehr waren. Ich glaube, die Videos waren von 1997/98 und da hatte ich mit der "Kameradschaft Jena" nichts mehr zu tun.
G: In welchem Rahmen haben Sie die Videos denn so angesehen?
T: Ja, sicherlich mit Kollegen. In der Gruppenformierung der "Kameradschaft Jena" hat das keine Rolle gespielt.
G: Was hat keine Rolle gespielt?
T: Also so bewaffnete Sachen und so.
G: Woher waren diese Videos?
T: Diese Videos waren aus Skandinavien und die hat man sich mit Kollegen so angeschaut. Ich war da Gründungsmitglied der "Kameradschaft Jena", aber mit der Sache, die hier verhandelt wird, habe ich nichts zu tun. Das darf man nicht überbewerten.
G: Haben Sie diese Videos besorgt?
T: Ich habe die auf jeden Fall nicht besorgt.
G: Mit wem haben Sie die Videos angeschaut?
T: Da kann ich mich nicht mehr erinnern.
G: Wo haben Sie die angeschaut?
T: Weiß ich nicht mehr.
G: Sie hatten das letzte Mal von einer Band gesprochen, "Vergeltung", bei der Sie dabei waren. Wann hatten Sie die Band?
T: Na so 1995/96.
G: 1996 oder 1997 haben Sie Jürgen Lä. kennengelernt?
T: Stimmt.
G: Wie haben Sie ihn kennengelernt?
T: Durch den Laden, durch das "Madley" haben wir uns kennengelernt. Das eine oder andere Mal sind wir zusammen auf eine Party gefahren.
G: Zu Herrn Li.? War von Seiten von Li. möglich, dass er Waffen besorgen konnte? Die einzigen Waffen, die er besorgen konnte, waren auf T-Shirts aufgedruckt. Haben Sie mit Li. mal darüber gesprochen, ob er Waffen besorgen könnte?
T: Nein.
G: Waren Sie mal Mitglied bei "Blood & Honour"?
T: Nein.
G: Wir haben Frau D. geladen. Ist das Ihre Freundin?
T: Das ist meine Verlobte.
G: Haben Sie Informationen über Zschäpe, Böhnhardt, Mundlos, Wohlleben an sie weitergegeben?

Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten (Vertreter Bundesanwaltschaft): Andreas S. war Ihr bester Freund. Können Sie Angaben machen, ob sich S. und Lä. kannten?
T: Wir kannten uns alle. Durch den Laden.
W: Haben Sie Kenntnisse zu Geschäften, die S. unter der Ladentheke abgewickelt hat?
T: Nein.
W: Waffen, Diebesgut?
T: Nein.
W: Sie sagten, die Freundschaft hätte sich abgekühlt?
T: Ja, weil ich nicht mehr in Thüringen war.
W: "Seit ich Jena und Thüringen verlassen habe, habe ich die nicht mehr getroffen." Wann haben Sie ihn das letzte Mal gesehen?
T: 2010, 2011.

RA Jacob Hösl (Verteidiger des Angeklagten Carsen S.): Wie häufig trafen Sie Herrn S.?
T: Wenn ich nicht bei ihm gewohnt hab, habe ich ihn täglich im Laden getroffen.
H: Hatten Sie zu Herrn S. den häufigsten Kontakt, im Gegensatz zu den anderen Bekannten, von denen die Rede hier war?
RA Klemke beanstandet die Frage.
H: Ist zwischen Ihnen und S. mal der Name Wohlleben gefallen?
T: Der Name hat keine Rolle gespielt. Name ist nie gefallen.
H: Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe - kannte er?
T: Befreundet waren sie nicht. Man kannte sich aber.
H: Kannte S. den Wohlleben?
T: S. war mein bester Freund. Ich habe die nie zusammen gesehen. Die hingen nie zusammen rum. Ich habe im "Madley" den Wohlleben nie gesehen. Vom Hören und Sagen kannte jeder den Wohlleben.
H: Aus meinen Quellen geht hervor, dass die von Ihnen erwähnten Videos schon 1996 auf dem Markt waren. Sie sagten, Sie haben sie so 1997/98 gesehen?
T: Vielleicht habe ich den zweiten Teil zuerst gesehen.
H: Haben Sie die Videos mit S. zusammen gesehen?
T: Das weiß ich nicht mehr. Ich glaube nicht.

RA Klemke: Woher wissen Sie, dass Böhnhardt und Co. den Wohlleben kannten?
T: Jeder hat den gekannt.
K: Woher wissen Sie, dass S. den Wohlleben kannte?
T: Das weiß ich nicht. Vielleicht habe ich mich mit ihm unterhalten.
K: Aber das steht im Gegensatz zu Ihrer bisherigen Aussage, dass der Name nie gefallen ist. Was denn nur?
T: Na vielleicht beim "Fest der Völker". Das hat der Wohlleben organisiert.
K: Wann war das?
T: 2002.

Mittagspause bis 12.30 Uhr.

(Eva Frisch, BR)
12.35 Uhr.
Verhandlung wird fortgesetzt.

Lichtbildvorlage zu Aufenthalt in Rostock.
Zeuge T. kann sich nur an einen Aufenthalt in Rostock für eine Silvester-Party erinnern.

RA Antonia von der Behrens (Nebenklage-Anwältin der Angehörigen des ermordeten Mehmet Kubasik): Gehörte zur "Kameradschaft Jena" auch Marc Rüdiger H.?
T: Ja.
vdB: War er auch mit Zschäpe, Böhnhardt, Mundlos bekannt?
T: Ja.
vdB: Wer hatte die Information über Konzerte? Wo kamen die Infos her?
T: Das war Mund-zu-Mund-Propaganda und da gab es so ein Infotelefon.
vdB: War da jemand zuständig?
T: Da war niemand zuständig.
vdB: Haben Sie bei einem Infotelefon mal angerufen?
T: Nein.
vdB: Haben Sie sich aus Fanzines informiert?
T: Man hat das mal in die Hand bekommen.
vdB: Gab es Kreuzverbrennungen in der "Kameradschaft Jena"? Waren Sie daran beteiligt?
T: Das weiß ich jetzt nicht.
vdB: Vorhalt aus Vernehmung 1997: "Ergänzend muss ich sagen, dass Kreuzverbrennungen nur im Wald stattgefunden haben hinter der Fliegerscheune. Das sollte an den Ku-Klux-Klan erinnern." - Erinnern Sie sich?
T: Da kommt eine Erinnerung.
vdB: Woran können Sie sich erinnern?
T: An die Fliegerscheune. Da haben wir aus Jux und Tollerei mal so ein Holzkreuz angezündet. Aber nur einmal.
vdB: Kennen Sie Simon R.?
T: Nein.
vdB: Kennen Sie Jens H.?
T: Ja, den kenne ich.
vdB: Hatte der Kontakt aus Nürnberg?
T: Das weiß ich nicht. Den kannte ich aus dem Gefängnis.
vdB: Hatte er Kontakt zur "Kameradschaft Jena"?
T: Das weiß ich nicht.
vdB: Erinnern Sie sich an Konzerte in München und Nürnberg?
T: In München und Nürnberg war ich nicht mit Mundlos und Zschäpe.

RA Hardy Langer (Nebenklage-Anwalt des ermordeten Mehmet Turgut): Sie sagten, dass Sie mit Herrn S. an die Ostsee gefahren sind?
T: Wir haben seinen Vater besucht und sind dann an die Ostsee gefahren.
L: Welche Orte haben Sie besucht?
T: Warnemünde und Strahlsund.
L: Wann waren Sie dort?
Weingarten beanstandet die Frage als irrelevant für das Verfahren.
Götzl lässt die Frage zu.
T: 1997/98.
L: Wer war außer Herrn S. und Ihnen noch dabei?
Klemke beanstandet die Frage.
L. formuliert die Frage um.
T: Nein.

RA Alexander Kienzle (Nebenklage-Anwalt der Eltern des ermordeten Halit Yozgat): Hat Jürgen Lä. oder Enrico T. mal Ihnen gegenüber einen Schweizer Staatsbürger erwähnt?
T: Nein.

RA Yavuz Narin (Nebenklage-Anwalt der Angehörigen des ermordeten Theodoros Boulgarides): Waren Sie mit Zschäpe, Böhnhardt, Mundlos mal in Baden-Württemberg?
T: Nein.
N: Kennen Sie Personen aus der rechten Szene aus Baden-Württemberg?
T: Nein.
N: Hatte der Mittwoch eine besondere Bedeutung bei Ihnen?
T: Ja, das war so ein Werksfest in der Mitte der Woche.
N: Spielte neuheidnisches Gedankengut bei Ihnen eine Rolle?
T: Nein.

Henning Saß (psychiatrischer Gutachter): Zschäpe und Mundlos?
T: Die waren ein Paar.
S: Gab es da mal Meinungsverschiedenheiten?
T: Sicherlich gab es auch Meinungsverschiedenheiten.

Götzl: Haben Sie im Protokoll Ihrer polizeilichen Vernehmung Streichungen vorgenommen? Kommen Sie bitte nach vorne und schauen Sie sich das Protokoll noch mal an.
T: Das ist mein Kürzel dahinter.
G: Die Streichung, haben Sie die vorgenommen?
T: Die Streichung wurde mit meinem Einverständnis durchgeführt.
G: Der Zeuge bleibt unvereidigt und wird entlassen.

(Tim Aßmann, BR)
Zeugin Yvonne D., 30 Jahre alt, arbeitssuchend, gelernte Gastronomie- und Hotelkauffrau aus Marl, Verlobte des Zeugen Tom T.

Götzl: Erkenntnisse zu Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe, Holger G., Wohlleben, Kameradschaft - was können Sie dazu sagen?
D.: Gar nichts. Kenne die Angeklagten nicht. Weiß gar nicht, was ich hier soll.
Götzl: Wie lange kennen Sie Herrn T.?
D: Vier Jahre.
G: Mal was über die Personen gesagt?
D: Nein.

(Eva Frisch, BR)
G: Haben Sie mit ihm mal über die Angeklagten gesprochen?
D: Nein. Nur so aus den Medien.
G: Zeugin wird entlassen.

(Tim Aßmann, BR)
Götzl: Herr Reinecke und Herr Schön, Sie hatten in der Pause nach Schriftsatz Willms gefragt. Das, was wir bekommen haben, haben Sie.

Stellungnahme von Herbert Diemer (Vertreter Bundesanwaltschaft) zu Keskin-Antrag von RA Heer: Ich kann diese Anträge prozessrechtlich nicht einordnen. Nebenklage-Beschluss ist ordnungsgemäß begründet, dagegen Beschwerde möglich, aber offenbar nicht gewollt. Abgabe dienstlicher Erklärung dazu in Strafprozessordnung nicht vorgesehen. Daher sehe ich keine Rechtsgrundlage. Anträge sind zurückzuweisen.

Erwiderung von Heer: Es gibt natürlich keine explizite Anspruchsgrundlage. Wir leiten das her. Wir möchten Aufklärung, um anschließend möglicherweise prozessual zu agieren. Wir finden, wir haben schon prozessualen Anspruch darauf.
Götzl: Begründung dafür?
Heer: Haben doch im Antrag geschrieben, wozu dies dient, was wir aber noch nicht einschätzen können.

Schluss.

Hinweis

Diese Texte sind eine Auswahl der Mitschriften der Reporter der ARD und des BR während der zentralen Verhandlungstage im sogenannten "NSU-Prozess", eines beispiellosen Verfahrens der deutschen Rechtsgeschichte. Wir dokumentieren diesen "Originalton", weil es in der deutschen Praxis des Strafprozessrechts, selbst bei derartig wichtigen Verfahren, kein offizielles und umfassendes Gerichtsprotokoll gibt. Wir erfüllen damit unsere Informationspflicht, um allen, die keinen der begehrten Sitzplätze im Gerichtssaal erhalten haben, einen - durchaus auch subjektiven - Eindruck der Prozessereignisse zu vermitteln. Die Zusammenfassungen der sogenannten "Saalinfos" unserer Reporter sind redaktionell bearbeitet, zum Teil gekürzt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben und es kann natürlich auch keine Gewähr für die Richtigkeit jedes einzelnen Wortes gegeben werden. Die Redaktion distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten der Aussagen der Prozessteilnehmer.


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