NSU-Prozess


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147. Verhandlungstag, 8.10.2014 Woher kam die Ceska?

Wie ist die Haupttatwaffe in den Besitz des Terrortrios NSU gelangt? Das Oberlandesgericht München versuchte heute, den Weg der Ceska aus der Schweiz nach Jena zurückzuverfolgen.

Von: Tim Aßmann

Stand: 08.10.2014 | Archiv

Tim Aßmann | Bild: BR

08 Oktober

Mittwoch, 08. Oktober 2014

Die genaue Herkunft der Haupttatwaffe ist weiter umstritten. Die Verteidigung von Ralf Wohlleben versucht akribisch die Version der Bundesanwaltschaft zu erschüttern.

Olaf Klemke arbeitete sich förmlich ab am Zeugen Patrick R. Jener Patrick R. ist Schweizer Kriminalbeamter, ermittelte in den letzten Jahren immer wieder rund um die mögliche Herkunft der Ceska-Pistole und war nun, zum zweiten Mal, als Zeuge geladen. Nachdem das Gericht seine Befragung von Patrick R. beendet hatte, durfte Wohlleben-Verteidiger Klemke seine Fragen stellen - und das waren viele.

Über die Schweiz nach Jena

Unstrittig ist, dass ein Schweizer Waffenhandelsgeschäft die Pistole Mitte der 90er Jahre verkaufte. Im Waffenbuch der Firma ist auch festgehalten an wen sie ging. Von diesem Käufer gelangte die Waffe dann über Umwege an einen Schweizer, der Kontakte nach Jena hatte. So sieht es die Bundesanwaltschaft.

Olaf Klemke versucht nun, im Interesse seines Mandanten Wohlleben, Zweifel an der Seriösität der Waffenfirma zu streuen. Klemke fordert die Vernehmung von zwei Schweizer Polizisten, die Ermittlungen in anderer Sache gegen die Firma bestätigen sollen.

Klemkes Kalkül: Wenn eine Firma schon mal in Verdacht geraten ist nicht korrekt zu arbeiten, muss auch das Waffenbuch dieser Firma mit anderen Augen betrachtet werden. Dass das Gericht dieser Strategie der Wohlleben-Verteidigung folgt, darf bezweifelt werden.

Aussage nicht zu verwerten weil Zeuge unter Druck gesetzt wurde

Klemke versucht auch die Verwertung einer Schweizer-Zeugenaussage zur Weitergabe der Pistole an jenen Mann, der Kontakte nach Jena hatte, zu verhindern. Der Zeuge sei unter Druck gesetzt worden, die Aussage deshalb nicht verwertbar, argumentiert der Verteidiger.

Auch hier ist sehr fraglich, ob sich das Gericht dieser Sichtweise anschließt. Grundsätzlich bleiben aber noch Fragen rund um die Ceska offen. Wie genau die Haupttatwaffe des NSU von der Schweiz nach Deutschland kam, ist weiter unklar.


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