NSU-Prozess


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NSU-Prozess: Gerichtssaal-Protokoll 122. Verhandlungstag, 02.07.2014

Zunächst sagt als Zeuge ein Kommissar aus, der einen Aussteiger aus der rechten Szene vernommen hatte, der an der Beschaffung von Sprengstoff beteiligt war. Danach wird der Zeuge Enrico T. vernommen. Er soll an der Beschaffung einer NSU-Tatwaffe beteiligt gewesen sein, will sich aber an nichts erinnern.

Von: Eckhart Querner und Tim Aßmann

Stand: 02.07.2014 | Archiv

NSU Prozess Gerichtsprotokoll | Bild: BR

Erster Zeuge am heutigen Prozesstag ist ein Kommissar, der 2012 Thomas S. vernommen hat. S., der aus der rechten Szene ausgestiegen ist, war an der Beschaffung von Sprengstoff beteiligt. Anschließend wird der Zeuge Enrico T. vernommen. Er sagt bereits zum zweiten Mal aus und soll an der Beschaffung der Tatwaffe des Trios beteiligt gewesen sein. Er kann sich aber angeblich an nichts erinnern. Seine "Erinnerungslücken" werden wahrscheinlich juristische Konsequenzen haben und als Falschaussage gewertet werden.

Zeugen:
Christoph Sch., Kriminaloberkommissar (KOK, Bundeskriminalamt (BKA) Meckenheim (Vernehmung Thomas S. 2012)
Enrico T. (Beschaffung Tatwaffe Ceska)

ARD-Reporter über das Geschehen im Gerichtssaal

(Tim Aßmann, BR)
Beginn 9.47 Uhr.
Es kommt der Zeuge Kriminaloberkommissar Christoph Sch., 29 Jahre alt, BKA Meckenheim.
Richter Manfred Götzl: Geht um Vernehmung des Zeugen Thomas S. vom 11.4.2012.
Sch: Hintergrund waren offene Fragen aus Vernehmungen, vorher und neue Erkenntnisse. S. war freundlich und machte bereitwillig Angaben. Es wurden sechs Themenkomplexe angesprochen.
Sprengstoffbeschaffung wurde durch Jörg W. in Auftrag gegeben und durch T. durchgeführt. S. blieb dabei, dass T. involviert war.
Übergabe des Sprengstoffes: S.: War Ende 1996 oder Anfang 1997. Paket war verschlossen und es könne sein, dass T. nicht wusste, was drin war.

Sch: Zweiter Komplex: Jenaer Clique. Welche Personen waren das? S. sagte: Zschäpe, Mundlos, Böhnhardt, Jana A., eine Elke (dabei soll es sich um Yvonne B., jetzt K., handeln). Clique habe rechtes Gedankengut gehabt und sich darüber ausgetauscht. Zschäpe, Mundlos, Böhnhardt: Er habe nur Kontakt bis Mai 1999 gehabt. Danach nicht mehr. Grund: Er war mehrmals in den Wohnungen von Thomas R. u. Max-Florian B. (wo das Trio untergeschlüpft war) und hatte dabei sein Handy nicht ausgeschaltet - entgegen der Anweisungen von Mundlos. Er habe später dann gedacht, die Drei hätten sich ins Ausland abgesetzt.
Ausstieg von Thomas S. aus rechter Szene: Er war Beschuldigter im "Landser"-Verfahren, machte umfangreiche Angaben, belastete andere erheblich, wurde körperlich und verbal bis 2002 bedroht, Droh-E-Mails, persönliche Besuche und Aufforderungen, die Aussagen zurückzunehmen. Zunächst auch weniger Kontakt zu Jan W. Das änderte sich nach Eisenach 2011. Da suchte W. wieder mehr Kontakt zu S. Der wusste nicht, ob W. Kontakt zu Zschäpe, Mundlos, Böhnhardt hatte. Jan W. erzählte aber von einem Treffen mit M. und B., wo die ihm eine Waffe an den Kopf gehalten hätten.

(Eckhart Querner, BR)
Sch: Insgesamt sei Thomas S. an Wohnungssuche und an Sprengstoffbeschaffung beteiligt gewesen. Bei der Vernehmung gab es keine Anhaltspunkte dafür, dass er Wissen zurückhielt.

(Tim Aßmann, BR)
Götzl hält jetzt vor: "Mundlos hatte mich vorher gebeten, bei Besuchen in den Wohnungen Akku aus Handy zu nehmen. Ich machte das mal nicht und Mundlos wurde dann extrem sauer."
Götzl hält auch vor, wie versucht wurde, S. dazu zu bringen seine Aussagen im "Landser"-Verfahren zurückzunehmen. Im Vorfeld eines Konzerts wurde gedroht, er werde davon nicht lebend zurückkommen. Bei zwei Hausbesuchen wurde er unter anderem gegen die Wand gedrückt und ihm wurde gedroht. Er nahm die Aussagen wohl auch zurück, änderte aber auch das später wieder und hielt sie dann aufrecht.
S. erklärte auch, er habe möglicherweise Mandy St. und die F.-Brüder gebeten, nach einer weiteren Unterkunft für die Drei zu suchen.
Götzl hält auch vor: "Für das Trio war der THS ("Thüringer Heimatschutz") eine Art Lebensinhalt. Das war auch der Grund, warum meine Beziehung zu Zschäpe endete."
G: Hat er das näher ausgeführt?
Sch: Nein.

RA Wolfgang Stahl (Verteidigung Zschäpe): War Gegenstand der Befragung auch weiterer Erkenntnisgewinn für Verfahren gegen Zschäpe?
Sch: Ja, natürlich. Weil S. in den 90er Jahren ja auch persönliche Beziehung zu Zschäpe hatte.
Stahl: Wurden Kontaktaufnahmen durch Frau Zschäpe thematisiert? (Gemeint sind die Aussagen rund um die Besuche von S. in den Wohnungen.)
Sch: Explizit den Namen Zschäpe hat er da nicht genannt.
Stahl: Angaben zu hierarchischen Strukturen in der Szene gemacht?
Sch: Nein.
Stahl: Haben Sie das hinterfragt - bzgl. der Rolle von Frau Zschäpe?
Sch: Nein.
Stahl hält vor: "Die oben genannten Personen waren Mitglieder des THS. Das war alles eins für mich."
Stahl: Da ist Zschäpe nicht genannt. Wenn Sie aber was über Zschäpe wissen wollten: Haben Sie das dann an dieser Stelle hinterfragt?
Sch: Nein. Weitere Fragen dazu gab es nicht.
Stahl hält vor: "THS war Lebensinhalt für das Trio, Grund für Ende der Beziehung Zschäpe/S."
Sch: Er hat das nicht konkret an Personen festgemacht, sondern immer den Begriff "das Trio" benutzt.
Stahl: Hinterfragt? Verhältnis S./Zschäpe beendet wegen "THS"?
Sch: Hat mehrmals geäußert, dass ihm politische Arbeit des "THS" nicht gelegen habe.
Stahl: War es da nicht für Sie von Interesse, welche Rolle die politische Überzeugung von Zschäpe da gespielt haben könnte?
Sch: War von Interesse, wurde aber nicht dokumentiert, konnte wohl keine Angaben dazu machen.

Zeuge entlassen, kurze Pause.

(Tim Aßmann, BR)
Weiter um 11.15 Uhr.
Antrag RA Seda Basay (Nebenklage-Anwältin der Witwe des ermordeten Enver Simsek): Akten zur Vernehmung von Tino Brandt und dessen V-Mann-Führern beim Verfassungsschutz aus dem Untersuchungsausschuss in Thüringen beiziehen.
Zweiter Antrag Basay: Infos über Thomas G., die beim Landeskriminalamt (LKA) Thüringen liegen, hinzuziehen.

Mittagspause bis 13 Uhr.

Weiter um 13.09 Uhr mit der Fortsetzung der Vernehmung von Zeuge Enrico T. (war schon mal da) mit seinem Zeugenbeistand.
Götzl: Wann waren Sie in Haft gewesen? Geht um die 90er.
T: Genau kann ich es Ihnen jetzt nicht sagen. Glaube 1997 bis 2000.
Götzl hält vor: "11.9.97 festgenommen und dann Justizvollzugsanstalt (JVA) Hohenleuben. Dort bis 22.1.98. Dann JVA Gotha, später wieder Hohenleuben, dann Gera und dort am 25.4.2000 entlassen. Vom 29.6.2000 bis 22.12.2000 dann wieder in JVA Würzburg wegen Verdacht des versuchten Mordes." - Entspricht das Ihrer Erinnerung?
T: Kann sein.

Basay: Kennen Sie die Bürgerholtstr. in Jena?
T: Kann mich nicht erinnern.
B: Bei Durchsuchung am 26.4.12 wurde Navi beschlagnahmt. Haben Sie so ein Gerät besessen?
T: Könnte sein, ja.
B: Haben am 28.4.14 hier gesagt, Sie kennen den Namen Wohlleben. "Ist mir ein Begriff" und "das war's". Navi-Auswertung: Viermal Bürgerholtstr. eingegeben und dort soll Wohlleben 1999 bis 2002 gewohnt haben.
RA Nicole Schneiders (Verteidigung Ralf Wohlleben): Vorhalt inkorrekt. Es ist die Straße, wo Wohlleben wohnte, aber nicht die konkrete Adresse.
B: Kennen Sie Personen, die da wohnen? Wieso diese Adresse eingegeben?
S: Auch dieser Vorhalt inkorrekt.
B: Herr T., dieses Navi wurde bei Ihnen beschlagnahmt. Ihr Navi? Ist dem so?
T: Ich kann das nicht sagen. Soweit ich weiß, wurden drei Tom-Toms beschlagnahmt.
B: Es waren also drei?
T: Ja.
B: Haben Sie Erinnerung an Eingabe Bürgerholtstr.?
T: Nein.
B: Können Sie mit der Straße was anfangen?
T: Nein.
B: Mal bei Wohlleben gewesen?
T: Nein.
B: Kennen Sie Carsten S.?
T: Nein.
B: zu Carsten S.: Können Sie mal aufstehen?
(S. macht sich bemerkbar.)
T: Jetzt gesehen und ist mir nicht bekannt.
B. hält vor: Auswertung ihrer Festplatte: Bilder mit Zahl 88 beschriftet. Was verbinden Sie mit der Zahl 88?
T: Nichts. Keine Ahnung.
B: Sie können mit der Zahl nichts anfangen? Wurde manuell bei der Bildbeschriftung eingegeben.
T: Kann mich nicht erinnern, die Zahl eingegeben zu haben.
B: Ob Sie mit der Zahl etwas verbinden?
T: Nichts.
B: Kennen Sie Hr. Thomas B.?
T: Den Namen B. schon mal gehört, aber fällt mir so nichts zu ein.
B: Wo schon mal gehört?
T: Kann ich so nicht mehr sagen.
B. hält aus B.-Vernehmung vor: "Kannte Clique in Jena mit Böhnhardt, T. und anderen."
T: Fällt mir nichts dazu ein.
B. hält weiter vor: T. war meiner Meinung nach auch ein Rechter."
T: Kann mich nicht erinnern.
B. hält weiter vor: "Welche Waffen hatte T.? B.: Drei bis vier Waffen gesehen. Auch Trommelrevolver. Schalldämpfer nicht dabei. Waffen in Gartenhaus gelagert. T. hatte auch ein Boot."
T: Ich kann mich nicht erinnern. Weiß nicht.
B. Hatten Sie ein Gartenhaus in Görschwitz an der Saale?
T: Bin ich jetzt hier angeklagt?
B: Nein. Hatten Sie mal ein Gartenhaus?
T: Ich hatte nie ein Gartenhaus.
B: Mal Gartenhaus benutzt?
T: Kann mich nicht erinnern. Nein.

(Eckhart Querner, BR)
Basay: Hatten Sie ein Boot?
T: Ich kann mich erinnern, dass ich ein Boot hatte. Das lag ständig auf der Saale. Basay: Von wann bis wann hatten Sie denn dieses Boot?
T: Das kann ich nicht genau sagen. Das Boot ist mir gestohlen worden. Das muss bis zum Jahre 1993 gewesen sein.
Basay: aus B.-Vernehmung: "Wie stand T. zu Böhnhardt? Sie waren keine Freunde. Böhnhardt hatte das Sagen. Er war wie eine Bombe, von einer Sekunde auf die andere war er freundlich, und dann total aggressiv."
T: Ich kann mich nicht erinnern.

(Tim Aßmann, BR)
B: Können Sie nicht oder wollen Sie nicht?
T: Ich kann nicht. Ist lange her.
B: Stimmt. Aber B. konnte sich gut erinnern und die Vernehmung ist von 2012.
T: Ich kann mich nicht erinnern.
B: Wie war Ihr Verhältnis zu Böhnhardt?
T: Ich weiß es nicht mehr.
B. hält vor: B.: "Welche Personen standen T. nahe? Böhnhardt und ein großer Blonder, der auch schnell ausflippte." - Wer könnte das gewesen sein?
T: Keine Ahnung.
B: Auch "Langer" genannt?
T: Ich kenn' einen Hr. L., aber keine Ahnung, was Sie unter groß verstehen (L. war schon im Prozess, er ist sehr groß).

RA Stephan Kuhn (Nebenklage-Anwalt der Opfer des Anschlags in der Kölner Keupstraße): Wann haben Sie von dem Vorwurf erfahren, dass Hans-Ulrich M. / Schweiz in Ceska-Beschaffung involviert war?
T: Keine Ahnung.
K: Wann haben Sie sich mit ihm zum ersten mal darüber unterhalten?
T: Weiß nicht mehr.
K: Wann zum ersten Mal gehört, dass auch Vorwurf gegen L.?
T: Kann mich nicht erinnern.
K: Mal mit L. drüber gesprochen?
T: Über was?
K: Beschaffung Ceska.
T: Nein.
K: Können Sie sich nicht erinnern, jemals mit ihm drüber gesprochen zu haben?
T: Ich kann mich jetzt nicht dran erinnern, mich mit ihm über die Beschaffung einer Ceska-Waffe unterhalten zu haben.
K: Ihre Garage. Wie groß ist der Komplex, in dem die ist?
T: Glaube, da gibt's 300 Garagen oder so.
K: Mal Böhnhardt dort beim Auto waschen gesehen?
T: Ja.
K: Wie weit weg von Ihrer Garage?
T: 100 Meter.
K: Wie regelmäßig waren Sie in der Garage zwischen 96 und 98?
T: Kann ich nicht mehr sagen. Vielleicht einmal die Woche.

K: Über welche Leute M. kennen gelernt (Hans-Ulrich M.)?
T: Weiß ich nicht.
K: hält vor aus alter Vernehmung - T. damals: Ich weiß, dass ich das Bindeglied zwischen M. und L. in Jena bin.
K: Wann haben Sie zum ersten Mal gehört, dass M. an Waffenbeschaffung beteiligt gewesen sein soll?
T: Weiß ich nicht mehr.
K. hält vor: Am 26.11.11 Geld abgehoben. Erinnerungen dran?
T: Nein. Sobald Geld auf dem Konto ist, heb' ich das ab. Das mach ich seit vielen Jahren so.

RA Edith Lunnebach (Nebenklage-Anwältin der Opfer des Anschlags in der Kölner Probsteigasse): Wann haben Sie M. zuletzt gesehen?
T: Dieses Jahr. Vielleicht vor drei, zwei Monaten.
L: Ihre letzte Vernehmung hier war am 28.4.14. Davor oder danach?
T: Kann sein, dass ich ihn danach gesehen habe. Weiß nicht mehr
.
L: Umstände des Treffens?
T: Hab' ihn besucht.
L: Wo?
T: Bei ihm zuhause.
L: Vor oder nach der Vernehmung?
T: Kann ich Ihnen nicht sagen.
L: Diese Standardantwort können Sie mir da nicht geben. 28.4. ist noch nicht so lange her. Wir haben jetzt Juli, davor kommt Juni, davor Mai. In diesen Monaten gesehen oder davor?
T: Kann ich Ihnen nicht sagen.
T: Dann hab' ich Hr. M. wohl nach der Vernehmung gesehen.
L: OK. Dann schildern Sie mal das Treffen.
T: Bin in die Schweiz gefahren. Kann Ihnen nicht jeden Tag wiedergeben. Glaube, ich war mehrere Tage in der Schweiz. Kann ich Ihnen nicht mehr sagen.
L: Wie haben Sie das verabredet?
T: Ich vermute telefonisch.
L: Wen haben Sie getroffen? Nur M.?
T: Seine Frau war dabei.
L: Wie lange dort?
T: Zwei, drei Tage.
L: Über das unterhalten, was Sie hier vor Gericht erlebt haben?
T: Weiß ich nicht mehr.
L: Das kann Ihnen hier niemand glauben.
T: Kann mich nicht erinnern, worüber ich mich mit Hr. M. unterhalten habe.
L: Das ist eine Falschaussage.
T: Kann mich nicht erinnern, über was ich mich mit Hr. M. unterhalten habe.

(Eckhart Querner, BR)
L: Das ist eine Falschaussage. Aussageverweigerung. Sie wollen mir weismachen, nach Ihrer Vernehmung wüssten Sie das nicht mehr. Was haben Sie gemacht, als Sie bei M. und seiner Frau waren?
T: Nachts angekommen, ins Auto gelegt, geschlafen. Bin Fahrrad gefahren am See.

(Tim Aßmann, BR)
L: Was mit Hr. M. gemacht?
T: War bei ihm zuhause. Er war nicht da. Zettel hinterlassen. Später haben wir uns in den Bergen getroffen. Er hat da 'ne Hütte. Haben uns da getroffen.
L: Was stand auf dem Zettel?
T: "Hallo. Wir waren da."
L: Hat M. Nummer von Ihnen?
T: Hat er, aber ich kann mich nicht erinnern, ob er mich angerufen hat.
L: Mit M. über Ihre Vernehmung unterhalten?
T: Kann mich nicht erinnern.
L: Haben Sie gedacht, als Sie M. besuchten, dass Sie über das, was hier Gegenstand war, mit ihm sprechen dürfen?
T: Ich kann mich nicht erinnern, dass ich mich mit ihm darüber unterhalten habe. Ich denke schon, dass es nicht gut gewesen wäre, mich mit ihm darüber zu unterhalten.

L. hakt nach.
T: Ich kann mich nicht erinnern, mich mit ihm darüber unterhalten zu haben.
Lunnebach will aus Vernehmung T. 2012 vorhalten, T. sagt, er kann sich daran nicht erinnern, Lunnebach erklärt auch, das halte sie für eine Lüge.

Weiter um 14.50 Uhr.
RA Yavuz Narin (Nebenklage-Anwalt der Angehörigen des ermordetetn Theodoros Boulgarides): Herr Zeuge. Sie hatten Streit mit Böhnhardt. Können Sie sich daran jetzt besser erinnern? An die Ursachen?
T: Nein.
Narin hält aus Vernehmung T. vor: "Pfeiler in der Saale als Depot für Diebesgut. Böhnhardt hat da Zeug rausgeholt. Das war aber meines und wir haben uns gestritten."
T: Kann ich nicht mehr sagen.
N: Ging's um Diebesgut?
T: Kann ich nicht sagen.
N: hält weiter vor: "Ich war damals Tatverdächtiger wegen Kindsmordes. Mein Bootsmotor wurde nahe Tatort gefunden. Mein Boot wurde aber vorher gestohlen. Vermute, dass Böhnhardt damit was zu tun hat." - Gab's da Auseinandersetzung mit Uwe Böhnhardt?
T: Ich krieg das nicht mehr zusammen. Ich kann mich vage an diese Begegnung erinnern, aber wie das genau war? Auch die Aussage, dass wir zusammen Boot gefahren sind … Die wussten alle, wo das Boot war.
N: War der Sachverhalt so unwichtig, dass Sie ihn vergessen haben?
T: Hab ihn nicht vergessen, aber kann das nicht mehr genau sagen. Das mit dem Boot und dem Böhnhardt, das könnte so gewesen sein, ja. Ich hatte da das Boot und bin da immer auf der Saale hin- und hergefahren und war auch mal an dem Pfeiler an der Brücke und ich denke, es war der Herr Böhnhardt, den ich damals dort gesehen hatte.
N: Und welche Rolle spielte Diebesgut?
T: Diebesgut hin oder her. Da waren halt 'n paar Sachen abgelegt in dem Brückenpfeiler.
N: Und was hatten Sie dort mit Hr. Böhnhardt zu schaffen?
T: Eigentlich gar nichts, aber als er dann in aller Munde war, kam die Erinnerung, dass ich ihn da mal erwischt hab'. Er war an Land und ich war auf dem Wasser.
N: Wobei erwischt?
T: Da waren Sachen abgelegt und ich glaube, er war dabei, da was rauszuholen, aber wieviel und wo er dann hin ist damit ... ich weiß es nicht mehr.
T: Dinge, die ich dort abgelegt hatte, rauszuholen ohne meine Zustimmung.

RA Alexander Hoffmann (Nebenklage-Anwalt der Opfer des Anschlags in der Kölner Keupstraße): Haben Sie gesundheitliche Probleme mit der Erinnerung?
T: Wenn Sie das durchmachen müssten, was ich gerade durchmachen muss, dann Sie vielleicht auch.
H: Haben Sie mal 2003/2004 mit Autodiebstählen zu tun gehabt?
T: Kann ich mich nicht erinnern.

RA Gül Pinar (Nebenklage-Anwältin der Hinterbliebenen des ermordeten Süleyman Tasköprü): Haben Sie jemals Waffen besessen, die Sie irgendwo lagern mussten?
T: Ich kann mich nicht dran erinnern, dass ich Waffen besessen, gelagert habe.
P: Heißt das, es ist möglich?
T: Ich kann mich nicht erinnern, Waffen besessen, gelagert zu haben.
P: Heißt das: Möglich, aber ich weiß es nicht mehr? Oder ausgeschlossen?
T: Eher ausgeschlossen.
P: Schießkugelschreiber?
T: Ich kann mich nicht erinnern, einen besessen zu haben.
P: Präzisieren?
T: Ich kann mich nicht erinnern.
P: Möglich? Ausgeschlossen?
T: Eher ausgeschlossen.
P: Mit Personen darüber gesprochen, dass Sie Waffen besitzen?
T: Ich kann mich nicht erinnern.
P: In den 90er Jahren draußen irgendwo rumgeballert?
T: Da kann ich mich nicht dran erinnern.
P: Das nehme ich Ihnen nicht ab.
T: Ich kann mich nicht daran erinnern. Eher ausgeschlossen.
P: Von Ihrem Balkon aus?
T: Eher ausgeschlossen.
P: Laterne?
T: Kann ich mich nicht dran erinnern.
P: Jemals geschossen?
T: Was verstehen Sie darunter?
P: Mit scharfer Waffe?
T: Da hab' ich keine Erinnerungen.

RA Angela Wierig (Nebenklage-Anwältin der Schwester von Tasköprü): Leiden Sie an einer Erkrankung, die Ihr Erinnerungsvermögen beeinträchtigt?
T: Nicht, dass ich wüsste.
W: Können Sie uns das dann erklären?
T: Nein.
W: Wenn Sie keine Erkrankung haben, ist es nicht möglich, dass Sie sowas nicht erinnern und das hinterlässt komischen Beigeschmack.
Götzl: Man kann auch einfach daran erinnern, dass Sie hier zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet sind.
T: Das weiß ich ja.
G: Mit Zeugenbeistand besprechen?
T: Möchte ich jetzt nicht.

RA Marcel Matt (Nebenklage-Anwalt der Opfer des Anschlags in der Kölner Keupstraße): Sagt Ihnen der Name Sita etwas?
T: Ja. Gibt eine Ex-Freundin von M. Die hieß Sita.
M: Ort Kartschenweichau?
T: Ja. Da war Autoverwertung von M.
M: Waren Sie da?
T: Ja.
M: Andere Personen mit Ihnen?
T: kne.
M: Der Hr. M. vielleicht mit Ihnen da?
T: Der hatte da ein Geschäft.
M: Sie mit ihm dort?
T: Könnte sein, dass ich ihn dort besucht habe.
M: Wissen Sie, was M. bei Vernehmung in Bern gesacht hat?
T: Im Internet darüber gelesen, dass zwei Schweizer verhört worden sind und ja.
M: Wissen Sie, dass Sita I. mal vernommen wurde und was die gesagt hat?
T: Ich glaube, ich hab' mal was gelesen, aber kne.
M: Würde Vorhalt helfen?
T: Vielleicht.
M. hält vor Vernehmung Sita I. 96: "Gespräche zwischen T. und M., als es um Drogen ging. War in Kartschenweichau bei meinen Eltern. T. hat uns oft dort besucht. T. fragte M., wie es mit den Drogen steht und M. antwortete, dass er es jetzt in Angriff nimmt."
Götzl: Drogen 1994? Ich bitte schon die vorliegende Thematik im Auge zu behalten, Herr Matt.

RA Adnan-Menderes Erdal (Nebenklage-Anwalt der Opfer des Anschlags in der Kölner Keupstraße): Waren Sie als V-Mann tätig?
T: Mich stört der Name V-Mann. Habe für kein Amt gearbeitet.
E: Haben Sie den Ermittlungsbehörden Informationen geliefert als Vertrauensperson?
T: An so etwas kann ich mich nicht erinnern. Ich denke eher nicht.
E: Wenn Sie Informant waren, dann müssen Sie sich daran erinnern.
T: Ich denke nicht, nein.
E: Was heißt das?
T: Welcher Zeitraum?
E: 1993 bis 2012.
T: Kann mich nicht erinnern.
E: Verpflichtungserklärung unterschrieben?
T: Ich kann mich an sowas nicht erinnern. Ich denke nicht.
E: "Ich kann mich nicht erinnern" ist keine Antwort
Götzl: Eine Antwort ist es schon, ob es die richtige ist ...
(Lachen)

Erdal: Ich möchte, dass Sie versuchen, sich zu erinnern. Haben Sie den Behörden Informationen mitgeteilt?
T: Ich glaube nicht.

RA Wolfgang Stahl (Verteidigung Zschäpe): Wie geht es Ihnen heute?
T: Mir geht's gut.
S: Alles ok, ja?
T: Meine Frau sitzt zuhause und ist schwanger. Heute ist Geburtstermin.
S: Sie haben noch die Möglichkeit, das alles gerade zu stellen. Haben Sie wahrheitsgemäß geantwortet oder waren das zum Teil Schutzantworten?
T: Habe wahrheitsgemäß geantwortet, kann mich aber nicht festlegen bei Sachen, die ich nicht mehr weiß.
S: Vernehmung in Limburg durch BKA: Dort umfassend Angaben gemacht. Heute so einsilbig. Warum?
T: Kann ich Ihnen nicht sagen. Könnte auch nicht sagen, was ich damals erzählt habe.
S: War die Vernehmungssituation irgendwie anders als jetzt?
T: Kann ich Ihnen nicht sagen. War auf Polizeidienststelle.
S: Keine Fragen mehr.

(Tim Aßmann, BR)
Jochen Weingarten (Vertreter Bundesanwaltschaft): Schießkugelschreiber. Ist Ihre Aussage dazu Korrektur Ihrer letzten Aussage hier?
Götzl: Weiß nicht, ob der Herr T. die Frage verstanden hat.
T: Frage nicht verstanden.
W: Dann helf' ich Ihnen jetzt. Frage von Pinar, ob Sie jemals Schießkugelschreiber hatten. Sie haben das in Abrede gestellt. Am 28.4.14 hier und in der Vernehmung in Karlsruhe haben Sie anderes dazu gesagt. Haben Sie nun mal einen besessen oder nicht?
T: Wenn Sie das Schießkugelschreiber nennen. Bei Durchsuchung meines Autos in Limburg lag dort Leuchtkugelsignalstift. Der ist vorgeschrieben, wenn man in Frankreich, Italien mit 'nem Boot rausfährt. Der ist da beschlagnahmt worden und deswegen bin ich auch verurteilt worden.
W: Wann war das?
T: Bei SEK-Einsatz.
W: Wann?
T: 2012.
W: Wo gekauft?
T: In Frankreich. In La Rochelle, glaube ich.
W: Was für ein Geschäft?
T: Bootszubehör.
W: Bei Ihrer staatsanwaltschaflichen Vernehmung haben wir auch über Schießkugelschreiber gesprochen, aber das scheint mir ein anderer Sachverhalt gewesen zu sein. Besaßen Sie noch ein anderes schussfähiges Gerät in der Vergangenheit, was manche Leute Schießkugelschreiber nennen?
T: Weiß nicht, was Sie meinen.
W: Ja, das war in Karlsruhe auch so. Hat uns ungefähr 'ne Seite gekostet.
W. hält jetzt vor: "Frage: 2004 Schießkugelschreiber sichergestellt? T: Weiß nicht. Frage: Ja oder nein? Antwort: Ja. Deswegen verurteilt, wusste aber nicht, dass es 2004 war."
T. nun: Bin deshalb verurteilt worden. Kann Ihnen das jetzt nicht mehr sagen.
W: Ich freu' mich jedes Mal, wenn Sie Erinnerungslücken haben, weil das Folgen haben wird. Das kann ich Ihnen jetzt schon sagen.
T: Also ich bin wegen Verstoß gegen das Waffengesetz verurteilt worden. Mehr fällt mir dazu jetzt nicht ein.
W: Sie wurden letztes Mal gefragt: "Haben Sie jemals Waffen besessen?" Ihre Antwort: "Nein, aber einen Schießkugelschreiber." Welchen meinten Sie da? Mittlerweile sind wir ja auf zwei gekommen.
T: Das weiß ich nicht mehr.
W: Das müssten Sie aber wissen. Haben Sie seitdem Drogen genommen oder Hirnverletzung erlitten?
T: An sowas kann ich mich nicht erinnern.
W: Wollen Sie meine Frage nach der Herkunft des Schießkugelschreibers 2004 nicht beantworten?
T: Verstehe Ihre Frage nicht.
W: Ganz simpel.
T: Kann mich nicht erinnern.

(Eckhart Querner, BR)

Weingarten: Kann es sein, dass Sie den Schießkugelschreiber von Hans-Ulrich M. bekommen haben? Oder können Sie das ausschließen?
T: Ich kann mich jetzt nicht daran erinnern, wovon Sie reden.

(Tim Aßmann, BR)
W: Gut. Über welchen Schießkugelschreiber haben Sie am 28.4.14 mit dem Vorsitzenden [Götzl] gesprochen?
T: Denke, es ging um meine Hausdurchsuchung. Ich weiß das jetzt nicht mehr. Denke, ging um Hausdurchsuchung.
W: Das kann ich kaum glauben, Herr T. Weil Ihnen die Vernehmung vorgehalten wurde, in der es nicht um 2012 sondern 2004 ging. Sind Sie sich sicher, dass Sie die Wahrheit gesagt haben?
T: Ich kann mich nicht mehr erinnern, was ich da gesagt habe.
W: Also Sie glauben, Sie haben das letzte Mal über den Schießkugelschreiber 2012 gesprochen?
T: Ich versteh' jetzt nicht, was Sie von mir wollen.
W: Von wem 2004 Schießkugelschreiber bekommen?
T: Kann mich an eine Verurteilung wegen Verstoß gegen das Waffengesetz irgendwann mal erinnern.

Götzl: Wieviel Verurteilungen?
T: Kann mich an eine erinnern wegen dem Schießkugelschreiber, der im Auto lag, in Frankreich erworben, vor 2012, ein, zwei Jahre vorher?
G: Und die andere Verurteilung vorher?
T: Ging da auch um einen sogenannten Schießkugelschreiber.
G: Und von wem haben Sie den bekommen?
T: Weiß ich nicht mehr. Müsste ich ins Urteil schauen
G: Stammte der von Hr. M.?
T: Ich kann mich an nichts erinnern in der Sache. Ich weiß es nicht mehr.
G.: Hatte Hr. M. solche Geräte?
T: Das kann ich nicht sagen.
G: Hatte M. Waffen?
T: Ich hab keine Erinnerung. Ich weiß es nicht.
G: In seiner Wohnung Waffen gesehen?
T: Auch daran kann ich mich nicht erinnern.
G: Sie stehen unter Wahrheitspflicht. Weise Sie nochmal darauf hin. Haben Sie in seinem Besitz jemals Waffen gesehen?
T: Ich kann mich nicht erinnern, jemals beim Hr. M. Waffen gesehen zu haben.

Götzl hakt nun intensiv und geduldig nach.

(Eckhart Querner, BR)
G: Bei Ihnen hat man den Eindruck, dass Sie versuchen, die Fragen von sich wegzuhalten. Die Frage stellt sich tatsächlich, dass falsche Angaben für Sie Konsequenzen haben. Ich kann nur an Sie appellieren, die Wahrheit zu sagen. Damals wurde ja die Frage gestellt: Wo hatten Sie den Kugelschreiber her? Hatten Sie den von Herrn M.? Und die Antwort war: Das weiß ich jetzt nicht mehr.
T: Ich kann mich nicht an Waffen erinnern.

(Tim Aßmann, BR)
G: "Wenn Sie das durchmachen, das ich gerade durchmache" - Was meinen Sie damit?
T: Ist schon stressig das alles. Die Vernehmung. Was die Presse schreibt, fast jede Woche über 'ne ganze Seite. Das zerrt schon an einem.
G: Nach Vernehmung hier am 28.4.14 in die Schweiz gefahren und Hr. M. getroffen. Haben gesagt, er ist Ihr Freund. Da ist es doch naheliegend, dass Sie mit ihm darüber gesprochen haben. Dann zu sagen: Ich weiß es nicht.
T: Ich habe nicht mit ihm darüber gesprochen.
G: Warum nicht? Können Sie mir das erklären?
T: Weiß nicht. Kann ich nicht erklären, aber ich glaube nicht, dass ich mit ihm gesprochen habe darüber.
G: Das klingt läppisch. Sie müssen sich bitte auch mal selber zuhören.
T: Ist einfach so. Habe nicht ihm drüber gesprochen. Vermute, um mich selber zu schützen.
G: Was heißt das?
T: Unterhalte mich halt einfach nicht mit ihm drüber.
G: Warum nicht? Da sind Sie jetzt ganz schnell mit Ihrer Antwort.
T: Ich hab nachgedacht und ich glaube, ich hab mich nicht mit ihm darüber unterhalten. Ich hab mit ihm nicht drüber gesprochen. Ist eben so.
G: Jetzt machen wir mal 'ne Pause. Ich bitte Sie nochmal, drüber nachzudenken - auch, ob Sie nicht noch Korrekturen an dem einen oder anderen vornehmen wollen. Überlegen Sie sich das mal!
RA Wolfgang Heer (Verteidigung Zschäpe): Habe eine Anregung, aber nicht so gerne in Anwesenheit des Zeugen.
T. muss raus.

Heer: Kommt mir nicht so vor, als ob es hier eine anwaltliche Beratung gibt. Könnte auch anderer Beistand bestellt werden. Geht nicht an, dass Herr T. hier, ohne es zu merken, in eine Falschaussage hinein läuft - ohne irgendeine Art von anwaltlicher Beratung.
Schneiders: Ich sehe es ähnlich wie der Kollege Heer. Zeuge hatte ja beantragt, Beistand auszuwechseln.
G: Klingt jetzt so, als ob es darum geht, wie der Zeuge inhaltlich aussagen soll?
Heer: Geht mir gar nicht darum. Wenn hier Verweigerung der anwaltlichen Tätigkeit stattfindet, ist darüber nachzudenken, ob man einen Wechsel vornimmt.
Stahl: Der Zeugenbeistand muss hier tätig werden und das tut er überhaupt nicht.
Lunnebach: Ich habe den Eindruck, er mauert und da hilft ihm auch kein Zeugenbeistand.
RA Thomas Bliwier (Nebenklage-Anwalt der Eltern des ermordeten Halit Yozgat): Ist sein Recht, hier die Unwahrheit zu sagen. Das ist kein rechtliches Problem und nicht Sache des Zeugenbeistands. Jeder hat das Recht, sich unglücklich zu machen.

(Tim Aßmann, BR)
Weiter um 16.34 Uhr mit dem Zeugen Enrico T.
Götzl: Von Ihrer Seite etwas zu ergänzen?
T: Haben jetzt diskutiert. Wegen Waffen: Vielleicht hab' ich da mal ein Gewehr gesehen in der Schweiz. Kann's Ihnen nicht genau sagen.

Weingarten stellt Antrag: Beantrage folgende Antworten und Fragen zu protokollieren. Liegt Verdacht der uneidlichen Falschaussage vor. Zeuge hat zweimal bekundet, er habe keine Erinnerung, mit M. über die Vernehmung gesprochen zu haben. Ferner liegt Verdacht vor wegen Aussagen zu Schießkugelschreiber. Begründung: Verdacht auf Falschaussage und nicht Aussageverweigerung. Berufen auf Erinnerungslücken stellt hier in den beiden von uns genannten Fällen Verdacht auf Falschaussage dar.

(Eckhart Querner, BR)
Götzl an Zeugen: Gibt's aus Ihrer Sicht etwas zu ergänzen, zu korrigieren?
T: Bei der Polizei soll ich gesagt haben, dass ich bei M. in der Schweiz ein Gewehr stehen sehen habe. Aber das ist 20 Jahre her.
G: Und zu Ihrer Reise in die Schweiz vor kurzem und die Frage, ob Sie mit M. über Ihre Vernehmung gesprochen haben?
T: Nein, ich habe mit ihm einfach nicht drüber geredet. Weil ich auch vorher die Vernehmung hatte und allem aus dem Weg gehen wollte.
G: Hat Herr M. berichtet, ob er von Schweizer Behörden zum Waffenerwerb vernommen wurde?
T: Nein, nicht dass ich wüsste.
G: Sonst noch etwas von Ihrer Seite zu ergänzen?
T: Nein.

Weingarten: Festgelegt jetzt, dass Sie sich nicht mit M. über die Vernehmung unterhalten haben. Haben Sie sich mit M. abgestimmt, dass Sie sich bewusst nicht über Ihre Vernehmungen unterhalten?
T: Keine Erinnerungen. Ich denke nicht. Nein. Denke, habe ihm nichts erzählt von der Vernehmung hier und er mir auch nichts.
Weingarten: Man kann sich ja abstimmen. Das kann man machen. Hat es so ein Gespräch gegeben?
T: Kann ich mich nicht erinnern.
Zeuge wird entlassen.

Weingarten stellt Antrag von eben um: Antrag nun bezogen auf Angaben des Zeugen, er habe nicht mit M. über die Vernehmung gesprochen. Es ist gänzlich unglaubhaft, dass ein Zeuge, der angibt als Kurzschlussreaktion in die Schweiz gefahren zu sein, darüber kein Wort verliert.

Schluss.

Hinweis

Diese Texte sind eine Auswahl der Mitschriften der Reporter der ARD und des BR während der zentralen Verhandlungstage im sogenannten "NSU-Prozess", eines beispiellosen Verfahrens der deutschen Rechtsgeschichte. Wir dokumentieren diesen "Originalton", weil es in der deutschen Praxis des Strafprozessrechts, selbst bei derartig wichtigen Verfahren, kein offizielles und umfassendes Gerichtsprotokoll gibt. Wir erfüllen damit unsere Informationspflicht, um allen, die keinen der begehrten Sitzplätze im Gerichtssaal erhalten haben, einen - durchaus auch subjektiven - Eindruck der Prozessereignisse zu vermitteln. Die Zusammenfassungen der sogenannten "Saalinfos" unserer Reporter sind redaktionell bearbeitet, zum Teil gekürzt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben und es kann natürlich auch keine Gewähr für die Richtigkeit jedes einzelnen Wortes gegeben werden. Die Redaktion distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten der Aussagen der Prozessteilnehmer.


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