Doppelmord von Notzing Urteil ist rechtskräftig
Das Urteil gegen den Doppelmörder von Notzing ist rechtskräftig. Die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft hätten ihre Revisionen zurückgezogen, sagte ein Sprecher des Landgerichts Landshut am Mittwoch (3.4.).
"Mein Mandant ist sich seiner Schuld bewusst und wir sind der Meinung, dass das Urteil vertretbar ist", sagte der Anwalt des Verurteilten, Winfried Folda. Sein Mandant ist zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Er wolle sich nun auf den Strafvollzug vorbereiten und sei motiviert für die Therapie im Gefängnis, so Folda.
Oberstaatsanwalt Ralph Reiter hatte wenig Aussichten für eine erfolgreiche Revision gesehen: Der Bundesgerichtshof könne das Urteil lediglich auf Rechtsfehler prüfen, aber nicht ohne weiteres eine andere Bewertung vornehmen.
Täter zu lebenslanger Haft verurteilt
Der 22-jährige Täter ist am 13.3. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Landshut sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die Eltern seiner Ex-Verlobten getötet hat - die besondere Schwere der Schuld stellte es jedoch nicht fest. Damit hätte der Verurteilte Chancen, nach 15 Jahren freigelassen zu werden.
"Das hängt von Verhalten im Gefängnis ab und von dem Erfolg der Therapie", sagte Staatsanwalt Reiter. Durchschnittlich blieben Häftlinge, die zu lebenslanger Haft verurteilt wurden, etwa 19 Jahre im Gefängnis.
Die Vorsitzende Richterin sprach von einem Teilerfolg für den Angeklagten, den dieser aufgrund des Plädoyers seines Anwalts erzielt habe.
Kein Wort der Reue in den letzten Worten
Elf Verhandlungstage lang hatte der Angeklagte im Prozess um den Doppelmord von Notzing geschwiegen und regungslos zugehört. Als die Vorsitzende Richterin am Landgericht Landshut ihm nach den Plädoyers das letzte Wort erteilte, nuschelte er fast unverständlich, dass er sich seinem Verteidiger anschließt. Kein Wort der Reue oder des Bedauerns.
Der 22-jährige Angeklagte hatte gestanden, die Eltern seiner Ex-Verlobten getötet zu haben. In den Plädoyers im Landgericht Landshut forderte der Nebenklagevertreter der Tochter des getöteten Ehepaares für den 22-Jährigen eine lebenslange Haft. Die grausame Tat sei gezielt geplant und keine Affekthandlung gewesen.
Der Staatsanwalt hatte während des Prozesses mehrfach deutlich gemacht, dass der 22-jährige Angeklagte aus seiner Sicht voll schuldfähig ist. Der Angeklagte habe zwar eine Persönlichkeitsstörung, diese entschuldige aber nicht diese "Wahnsinnstat".
"Es war Mord aus niederen Beweggründen, auf tiefster Stufe."
Ralph Reiter, Staatsanwalt
Der Anwalt des Angeklagten sprach von einer Affekttat, die nicht von langer Hand geplant worden sei. Außerdem sei sein Mandant vermindert schuldfähig. Seine erhebliche Persönlichkeitsstörung in Verbindung mit Alkohol und Computerspielen könnte seine Steuerungsfähigkeit eingeschränkt haben.
Gutachter attestiert Persönlichkeitsstörung
Der 22-jährige Heizungsbauer habe eine Reihe von auffälligen Defiziten, schilderte Psychiater Norbert Nedopil vor Gericht. Er sei unsicher und ängstlich, gleichzeitig aber auch impulsiv mit der Neigung zum Dramatisieren. Sein Intelligenzquotient liege im unteren Bereich des Durchschnitts. Der Sachverständige attestiert dem Angeklagten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung.
"Diese geht aber nicht so weit, dass sie die Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt hat."
Norbert Nedopil, Psychiater der Universität München
Gegen eine Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit spreche zum Beispiel der Tatablauf über mehrere Stunden oder der Versuch, die Tat im Anschluss zu vertuschen. Auch von Gewalt-Videospielen wie "Skyrim", das er Angeklagte spielt, sei er nicht entscheidend beeinflusst worden.
Eine eindeutige Aussage zu einer möglichen Sicherungsverwahrung macht der Gutachter nicht. "Die Störung ist behandelbar und verliert auch mit zunehmender Reife an Brisanz", betont Nedopil. Bei einer Behandlung sei das Risiko eines Rückfalls deutlich verringert.
Bereits als Kind ausgerastet
Eine Psychiaterin betreut seit einigen Monaten den Angeklagten in der Justizvollzugsanstalt Straubing. In Einzelgesprächen habe der junge Mann berichtet, dass er bereits im Kindergarten zum Teil ausgerastet sei. Überdies habe er auch in der Schulzeit nur schwer Freunde gefunden.
"Er hat gesagt, zu dieser Zeit ist ein Wellensittich sein bester Freund gewesen."
Psychiaterin des Angeklagten
Von seinem Vater habe er sich wegen seiner schulischen Leistungen entwertet gefühlt. Außerdem sei er vom Vater mehrfach geschlagen worden. Einmal habe dieser ihm sogar den Arm gebrochen.
DNS-Spuren an Fenster gefunden
Wissenschaftler konnten DNS-Spuren des Angeklagten an einem Kellerfenster des Hauses der Opfer nachweisen. Die Ermittler sind überzeugt, dass der junge Mann Ende März 2012 durch das Fenster in das Haus eingestiegen war und dort auf seine Opfer gewartet hat.
So soll die Tat abgelaufen sein
Mit äußerster Brutalität hat der Heizungsmonteur die Eltern seiner Ex-Verlobten im oberbayerischen Notzing im Kreis Erding getötet. Mit dutzenden Messerstichen, Hieben mit einem Schürhaken und einem Beil hat der junge Mann am 30. März 2012 erst den 60-jährigen Vater seiner Verlobten und dann die 54 Jahre alte Mutter getötet.
Laut Anklage hat der Heizungsmonteur die Eltern für die Auflösung der Verlobung mit der Tochter verantwortlich gemacht. Der junge Mann soll rasend vor Wut gewesen sein, weil seine Freundin die Verlobung aufgelöst hat. Er habe sich für die Bluttat extra einen Tag Urlaub genommen und den beiden in ihrem Haus aufgelauert. Nachdem er die Eltern auf brutale Weise getötet hat, reinigt der junge Mann das Haus von den Blutspuren.
Als die Ex-Verlobte Stunden später nach Hause zurückkehrt, bedroht und fesselt der junge Mann sie den Ermittlungen zufolge. Anschließend hätten beide zwei Tage lang versucht, die Opfer zu beseitigen. Schließlich sollen sie die Toten in einem Blumenbeet des eigenen Vorgartens verscharrt haben, wo die Leichen gefunden worden sind.

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