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Bayern-Ei Ex-Geschäftsführer bleibt in U-Haft

Im Fall salmonellenverseuchter Eier aus Aiterhofen (Lkr. Straubing-Bogen) bleibt der ehemalige Geschäftsführer des Unternehmens Bayern-Ei in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat eine Beschwerde des Mannes gegen eine vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts Regensburg verworfen.

Stand: 04.11.2015 | Archiv

"Bayern-Ei" steht auf einem Schild nahe Aiterhofen. | Bild: pa/dpa/Armin Weigel

Die Regensburger Richter hatten Ende September die Beschwerde des 44-Jährigen gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts Regensburg vom 18. August 2015 als unbegründet abgewiesen. Wie in den Vorinstanzen geht auch das Oberlandesgericht Nürnberg vom dringenden Verdacht des Betrugs in 256 Fällen sowie des fahrlässigen Inverkehrbringens von gesundheitsschädlichen Lebensmitteln in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung in einem Fall und mit fahrlässiger Körperverletzung in 77 Fällen aus. Es bestehe Flucht- und Verdunklungsgefahr.

Ein 94-Jähriger starb

Gemeinsame Recherchen des BR-Politikmagazins Kontrovers und der Süddeutschen Zeitung brachten den Fall "Bayern-Ei" im Mai ins Rollen. Demnach soll die Firma mit Salmonellen verseuchte Eier in Umlauf gebracht haben und einen Salmonellen-Ausbruch in vielen Ländern Europas ausgelöst haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der ehemalige Geschäftsführer spätestens seit dem Frühjahr 2014 von einem Salmonellenbefall in seiner Firma Kenntnis hatte.

Laut Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erkrankten in Österreich zwischen Juni und September 2014 insgesamt 78 Menschen nach dem Verzehr eierhaltiger Speisen an einer Magen-Darm-Entzündung. Ein 94-Jähriger starb an der Erkrankung.

Skandal zog weite Kreise

In den Wochen nach Bekanntwerden des Salmonellen-Skandals zeichntete sich ab, dass das Ausmaß weit größer sein könnte als zunächst angenommen. Denn bei Bayerns größtem Ei-Erzeuger wurden womöglich seit vielen Jahren Haltbarkeitsdaten manipuliert. Darauf deuten Aussagen von Insidern hin - die eines Lkw-Fahrers zum Beispiel, der vor mehreren Jahren immer wieder für einen Bayern-Ei-Kunden Eier abholte.

Seinen Angaben zufolge waren an den Verpackungen Umpack-Spuren zu erkennen: "Wenn man den Aufkleber abgemacht hat, hat man auch das alte Datum gesehen und man hat gesehen, dass da was verändert wurde, dass da ein Aufkleber abgemacht wurde und neue Aufkleber drauf."

Verkaufsverbot für Bayern-Ei

Anfang August verhängten die Behörden gegen die Firma ein Verkaufsverbot. Das Verkaufsverbot für Eier erstreckt sich auf alle Handelsklassen und gilt für die beiden Bayern-Ei Standorte Niederharthausen im Landkreis Straubing-Bogen und Tabertshausen im Landkreis Deggendorf. Gegen das Verbot hatte der Ei-Produzent Rechtsmittel eingelegt. Im September bestätigte das Verwaltungsgericht Regensburg aber das Verbot.


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