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"Kuckuckskinder" Frauen sollen über Sexpartner informieren

Die Bundesregierung will gesetzliche Auskunftspflichten für Mütter möglicher "Kuckuckskinder" erweitern. Demnach soll die Frau eines sogenannten Scheinvaters diesem über den leiblichen Vater des Kindes Auskunft geben müssen. Kritik an dem Gesetzentwurf kommt von den Grünen.

Von: Daniel Pokraka

Stand: 31.08.2016

Familie | Bild: colourbox.com

Wie viele "Kuckuckskinder" es gibt, weiß niemand so genau. Ein bis zwei Prozent sagen die einen Studien, zehn bis 20 sagen andere. Auch Justizminister Heiko Maas (SPD) kann da nicht weiterhelfen, sieht aber in jedem Fall Regelungsbedarf. Denn der Bundesgerichtshof hatte einem sogenannten Scheinvater das Recht gegeben, von der Mutter Auskunft über den möglichen richtigen Vater zu bekommen - woraufhin das Bundesverfassungsgericht sagte: Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. "Und diese Rechtsgrundlage schaffen wir jetzt," so Maas.

Die Mutter muss also künftig sagen, mit wem sie während der Zeit der Empfängnis Sex hatte, damit der Scheinvater vom leiblichen Vater Geld einklagen kann. Von der Auskunftspflicht kann abgewichen werden, wenn sie für die Mutter unzumutbar ist.

Grüne: Persönlichkeitsrechte der Frauen eingeschränkt

Den Grünen reicht der Gesetzentwurf nicht.

"Sicher ist es richtig, darüber nachzudenken, wie man die Regressanforderungen an die Väter regelt. Aber die Persönlichkeitsrechte der Frauen damit einzuschränken, das geht zu weit. Deswegen braucht es hier einen vollkommen neuen Aufschlag."

Grünen-Vorsitzende Simone Peter

Die Union unterstützt den Gesetzentwurf von SPD-Minister Maas.


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