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Faktencheck Was bekommen Flüchtlinge wirklich?

Für Flüchtlinge gibt's teure Handys, Designerkleidung oder ein Begrüßungsgeld vom Staat - angeblich, solche Gerüchte hört man immer wieder. Aber was bekommen Flüchtlinge in Bayern wirklich?

Von: Lisa Weiß

Stand: 29.02.2016 | Archiv

Flüchtlinge mit ihren Handys | Bild: picture-alliance/dpa

Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen erhalten vorrangig Sachleistungen. Das heißt, sie bekommen kein Geld für Essen sondern Essenspakete oder sie können in der Einrichtung essen. Für Kleidung gibt's meistens Gutscheine - oder sie müssen zur Kleiderkammer in der Unterkunft. In den Einrichtungen sollen die Menschen so wenig Bargeld wie möglich bekommen - das heißt, die Menschen sollen, wenn es nach der Bayerischen Staatsregierung geht, zum Beispiel lieber Bustickets, Telefonkarten oder Gutscheine bekommen anstatt ein Taschengeld.

Zum einen bekommen sie ein Bett in einer Asylbewerberunterkunft. Manche Flüchtlinge sind dezentral untergebracht, einige Menschen teilen sich also Wohnungen. Viele wohnen aber in großen Gemeinschaftsunterkünften. Dazu gibt es Geld: Rund 330 Euro bekommt ein alleinstehender oder alleinerziehender Flüchtling pro Monat, wenn er in einer Unterkunft zum Beispiel in München lebt; davon muss er Essen, Kleidung, Bustickets und alles, was er sonst noch braucht, bezahlen. Verheiratete Flüchtlinge oder solche, die ein Paar sind, bekommen etwas weniger Geld: Rund 297 Euro im Monat. Der Staat geht davon aus, dass das Paar zum Beispiel gemeinsam Essen kauft und so Geld sparen kann. Medizinische Versorgung gibt's die ersten 15 Monate nur bei Schmerzen, akuten Erkrankungen, für Impfungen und in der Schwangerschaft.

Kinder haben ebenfalls Anrecht auf ein Bett in einer Unterkunft. Auch für ihr Essen, ihre Kleidung und gegebenenfalls ihre Schulsachen oder ihre Windeln gibt es Geld - je nach Alter unterschiedlich viel. Ein Kind bis fünf Jahre hat Anspruch auf etwa 212 Euro im Monat; eine 17-Jährige bekommt rund 269 Euro.

Kinder und Jugendliche, die ohne ihre Eltern nach Deutschland kommen, werden nicht wie normale Asylbewerber behandelt, sondern als schutzbedürftige Minderjährige. Sie wohnen in Einrichtungen der Jugendhilfe, meist in Wohngruppen, und werden dort von Erziehern oder Sozialpädagogen betreut. Genau wie alle anderen Jugendlichen in der Jugendhilfe bekommen auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ein Taschengeld. Die Höhe richtet sich nach dem Alter - ein 17-Jähriger bekommt zum Beispiel 45 Euro im Monat.

Anerkannte Flüchtlinge, die noch keine Arbeit haben, sind Hartz-IV-Empfängern gleichgestellt. Das heißt, ihre Unterkunft und die Heizkosten werden bezahlt, wenn sie in einer angemessenen Wohnung leben. Dazu bekommen Alleinstehende oder Alleinerziehende 404 Euro im Monat, Paare 364 Euro und Kinder je nach Alter entsprechend weniger. Außerdem haben anerkannte Flüchtlinge Anspruch auf eine Gesundheitskarte, können also ganz normal zum Arzt.

Sonst gibt's nichts. Gerüchte über ein Begrüßungsgeld vom Staat oder kostenlose Smartphones für Flüchtlinge sind einfach nur - haltlose Gerüchte.


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