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Nach Haftbefehl Mutmaßlicher Supermarkt-Erpresser gesteht

Der mutmaßliche Supermarkt-Erpresser hat die Vorwürfe gegen ihn gestanden. Außerdem habe er dem Haftrichter gesagt, dass er keine weiteren vergifteten Lebensmittel verteilt habe. Das teilten Staatsanwaltschaft und Polizei in Konstanz mit.

Von: Thomas Wagner und Anton Rauch

Stand: 30.09.2017 | Archiv

Lebensmittel-Erpresser | Bild: picture-alliance/dpa

Gegen den 53-Jährigen aus Ofterdingen bei Tübingen war zuvor Haftbefehl erlassen worden. Er wurde bereits in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Der Vorwurf gegen den Verdächtigen lautet auf versuchte räuberische Erpressung. Er soll mehrere Handelsketten erpresst und einen Millionenbeitrag von ihnen gefordert haben. Er hatte damit gedroht, bei Nichtzahlung bundesweit Lebensmittel zu vergiften.

Die Ermittler fanden bei dem Mann, nachdem er festgenommen worden war, Ethylenglykol, mit dem Babynahrung in Friedrichshafen versetzt worden war. Vor dem Geständnis des Mannes wollte Polizei keine Entwarnung im Hinblick auf weitere möglicherweise vergiftete Lebensmittel geben.

"Die Verbraucher sollten nach wie vor beim Einkauf wachsam sein."

Polizeisprecher Markus Sauter

Trotz der veränderten Situation sollten die Menschen beim Einkauf auf manipulierte Produkte achten und die Polizei im Zweifelsfall informieren. Es gebe derzeit keine Erkenntnisse, dass der 53-Jährige in Supermärkten oder Drogerien mehr vergiftete Lebensmittel als die bereits gefundenen Gläschen mit Babynahrung platziert habe, "die Geschichte ist aber nach wie vor aktuell", fügte Sauter hinzu.

Hinweise aus der Bevölkerung

Am Donnerstag hatte das Polizeipräsidium Konstanz mit der Öffentlichkeitsfahndung begonnen.

Die Ermittler seien nach Hinweisen aus der Bevölkerung auf den Mann aufmerksam geworden. Der mutmaßliche Täter hatte in einer E-Mail an die Polizei, den Verbraucherschutz und mehrere Lebensmittelkonzerne von Mitte September damit gedroht, bis Samstag 20 vergiftete Lebensmittel in Umlauf zu bringen. Er forderte einen niedrigen, zweistelligen Millionenbetrag. Der Fall schuf allgemein Verunsicherung, zumal der Erpresser keine Angaben dazu machte, welche Produkte und welche Filialen konkret betroffen sein sollen. In Friedrichshafen waren Mitte September fünf mit Ethylenglykol vergiftete Babygläschen sichergestellt worden.


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Theresa, Mittwoch, 11.Oktober 2017, 07:20 Uhr

7.

Es ist wansinich

Oliver M., Sonntag, 01.Oktober 2017, 00:03 Uhr

6. Und nun, ihr Gegner der Videoüberwachung?

Wäre es Euch lieber, es hätte diese Kameras nicht gegeben und der Kerl würde weiterhin Gift u.A. in Babynahrung füllen? Ist Videoüberwachung tatsächlich ein größeres Problem, wie die Vorstellung, dass - wenn auch nicht primäres, absichtliches Ziel des Täters - Babys und Kleinkinder regelrecht verrecken könnten an den Taten eines solchen Menschen? Vom Schmerz der Eltern gar nicht zu sprechen. Sind das gar zu tolerierende "Kollateralschäden" der "Freiheit"? Seid Ihr so schizophren? Ja?

Zugegeben, ich bin auch kein Fan von Videoüberwachung. Aber sie kann immens dazu beitragen, Straftaten aufzuklären. Und damit kann sie sehr wohl dazu beitragen, Straftaten (darin eingeschlossen auch Terror) zu verhindern. Dann nämlich, wenn mit ihrer Hilfe Täter, Hintermänner, Mittelsmänner, ... gefasst werden. Gleiches Gilt übrigens auch für die verteufelte Vorratsdatenspeicherung.

Ich denke, Videoüberwachung hat in den letzten Monaten nicht nur einmal zur Aufklärung von Straftaten geführt!

  • Antwort von Manfred, Sonntag, 01.Oktober, 10:37 Uhr

    Dass Video-Überwachung im Einzelfall hilfreich sein kann zur Aufklärung, bestreitet niemand.
    Letztlich geht es um die Frage: Totale Überwachung oder Freiheiten. - Da scheiden sich nun mal die Geister.

    Übrigens steht oben nicht eindeutig, dass die Videobilder zu den Hinweisen geführt haben.
    Lebensmittel-Erpresser gab es schon einige im Laufe der Zeit, sie wurden alle gefasst, auch ganz ohne Videoüberwachung.

  • Antwort von Leonia, Sonntag, 01.Oktober, 11:31 Uhr

    Weshalb vergleichen Sie Äpfel mit Birnen? Videoüberwachung in einem Geschäft ist immer dann erlaubt, wenn der Kunde darüber per Schild informiert wird. Dazu bedarf es keiner Gesetzesänderung.
    Die von konservativen Politikern geforderte Videoüberwachung hätte hier überhaupt keinen Einfluss gehabt, denn dabei geht es um die unterschieds- und anlasslose Videoüberwachung öffentlicher Plätze. Ob dabei überhaupt etwas herauskommt, ist völlig unklar, denn auch potentielle Täter werden, wenn sie klüger agieren als der hier angesprochene Täter, nicht unbedingt dort Verbrechen begehen, wo offensichtlich Kameras das Umfeld filmen.

  • Antwort von Genervter Erklärbär, Sonntag, 01.Oktober, 11:50 Uhr

    Himmel nochmal,wie oft muss man das eigentlich erklären? Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist etwas anderes als eine Kamera in einem Laden....Leute,denkt halt mal a bissl selber.....

  • Antwort von Abwäger, Sonntag, 01.Oktober, 12:53 Uhr

    Worum streitet ihr euch?

    Selbstverständlich ist Videoüberwachung immer und überall ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte Dritter. Nur mal so nebenbei gelten datenschutzrechtliche Bestimmungen auch für privat installierte Videoüberwachungen, sofern Dritte davon betroffen sind. Es gibt mehrere Abstufungen z.B. den Kernbereich der privaten Lebensführung wie auch der Intimssphäre, der absolut tabu ist. Regelungen finden sich im Arbeitsrecht.
    Im öffentlichen Bereich sind die Hürden deutlich größer.

    Es ist der Bedrohungsgrad der öffentlichen Sicherheit mit den schutzwürdigen Belangen einer unbestimmten Öffentlichkeit abzuwägen.

    U-Bahntreter Berlin, U-Bahn Kopfballtreter, gewaltätige Schläger, Raubtaten, Morde u.v.a. Straftaten konnten rasch aufgeklärt werden. Sicherheit steht immer im Konflikt mit Freiheit.

    Vergleicht lieber Nutzen zu Risiken
    Totalüberwachung muss nicht zwangsläufig zu mehr Sicherheit führen. Deshalb muss es einen Kinsens über Art und Umfang von CCTV geben.

  • Antwort von Abwäger, Sonntag, 01.Oktober, 12:59 Uhr

    Nachtrag:

    An Tankstellen handelt es sich auch um private Videoüberwachungen ist faktisch aber in der Öffentlichkeit verständlicherweise akzeptiert. Auch dort werden alle, auch nicht Kunden erfasst und aufgezeichnet.
    Wo sehen die Damen und Herren den persönlichkeitsverletzenden Charakter, wenn an Kriminalitätsbrennpunkten die Polizei ein elektronisches Auge auf das Geschehen hat?
    Ist der Unterschied nur wegen privat und öffentlich?

  • Antwort von Leo Bronstein, Sonntag, 01.Oktober, 16:08 Uhr

    @ Manfred
    >Übrigens steht oben nicht eindeutig, dass d. Videobilder zu d. Hinweisen geführt haben.<

    Laut Tagesschau erfolgte allein auf Grund der veröffentlichten Videoaufnahmen 2000 Hinweise, davon waren 300 konkrete Hinweise, die dann auch zur Festnahme des Gesuchten führten.

    .
    @ Genervter Erklärbär
    >Himmel nochmal,wie oft muss man das eigentlich erklären? Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist etwas anderes als eine Kamera in einem Laden....Leute,denkt halt mal a bissl selber.....<

    Nur vom rechtlichen Status.
    Es ändert allerdings nichts daran, dass sowohl der U-Bahn Treter in Berlin, im öffentlich Raum, als auch der Erpresser, im privaten Raum, erst durch die Videoaufnahmen dingfest gemacht werden konnten.

Unschuldsvermuter, Samstag, 30.September 2017, 19:50 Uhr

5. Datenschutz / Täterschutz / Persönlichkeitsrechte

Ich sehe hier schon wieder bei Kommentatoren den Blutdruck steigen.

Die Öffentlichkeitsfahndung schränkt die Persönlichkeitsrechte ein. Deshalb bedarf es richterlicher Genehmigung.

Ist der Täter gefasst, so hat er den Status des mutmasslichen Täters bzw. einer Tat dringend verdächtig ist zu gleich Grund für den Haftrichter die Untersuchungshaft anzuordnen.

ABER:
Die Persönlichkeitsrechte gelten sofort nach Festnahme wieder, da erst mit einem rechtskräftigen Urteil des zuständigen Gerichts die Unschuldsvermutung durch ein Urteil ersetzt ist.
Deshalb die Verpixelung. Es hat nichts mit Täterschutz zu tun. Jeder Mensch, die Straftaten verdächtigt werden, genießen diesen Schutz, denn nicht selten wurden auch schon Unschuldige verdächtigt. Das Leben wäre je nach Tatvorwurf, z.B. Pädophilie, zerstört.

Das sollte man bei der Kritik berücksichtigen. Erst der Richter fällt das Urteil. Erst dann ist einer verurteilter Straftäter!

gerhard anton, Samstag, 30.September 2017, 17:46 Uhr

4. Vielleicht ...

... handelt der Typ nicht allein? Also bitte keine vorschnelle Entwarnung!

Süddeutscher und gleich weg, Samstag, 30.September 2017, 15:25 Uhr

3. Keine Gnade mit Verbrechern/innen

Schickt ihn in die Hölle, wenn er das sicher getan hat. Sonst gibt es nur Nachahmer, die das Risiko eingehen.

  • Antwort von Uboginum, Samstag, 30.September, 17:12 Uhr

    jetzt mal der Reihe nach: Zunächst muss er mal angeklagt werden, dann gibt es einen Prozess, und wenn er da für schuldig befunden wird, stimme ich Ihnen gerne zu, dass er mit der ganzen Härte des Rechtstaats bestraft werden soll.
    Formulierungen wie "in die Hölle schicken" sind da aber unangebracht...

  • Antwort von Süddeutscher und gleich weg, Samstag, 30.September, 18:29 Uhr

    Sie können als linke Kraft mal wieder nicht den Wörtern folgen, es kommt noch ein sicher vor.

  • Antwort von Franz, Samstag, 30.September, 18:50 Uhr

    Die Hölle ? Haben Sie Kontakt zu Luzifer ? Sie sind ja immer noch nicht weg....

  • Antwort von vielleicht kennt er seine Vorsehung schon, Sonntag, 01.Oktober, 00:27 Uhr

    @ Franz: Vielleicht wird der Süddeutsche vom Leibhaftigen ja demnächst geholt ... ;)

  • Antwort von Süddeutscher und gleich weg, Sonntag, 01.Oktober, 08:12 Uhr

    oh, welch sinnloser Kommentar, Franz! Der Täter hat ein Geständnis abgelegt und wird aus dem Verkehr gezogen. Gut!

  • Antwort von Franz, Sonntag, 01.Oktober, 10:33 Uhr

    "Sinnloser Kommentar". Eindrucksvoller können Sie nicht beschreiben, was Sie hier so von sich geben. Haben Sie eigentlich auch ein reales Leben ? Sie sind so peinlich !

  • Antwort von wm, Sonntag, 01.Oktober, 10:59 Uhr

    @Uboginum

    <.....der ganze HÄRTE des Rechtstaats.....!:-D

    Absurdes Rechtstaatsurteil gegen die Flaschensammlerin,etc pp.