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Urteil zu Arzneipreisen EuGH ermöglicht mehr Preiswettbewerb in Apotheken

Auf die Apotheken in Deutschland könnte bald ein deutlich höherer Wettbewerbsdruck zukommen – und auf die Kunden die Möglichkeit, Preisnachlässe zu erhalten, die derzeit noch verboten sind. Denn der Europäische Gerichtshof hat das Verbot von Rabatten bei verschreibungspflichtigen Arzneien gekippt.

Von: Nikolaus Nützel

Stand: 19.10.2016

Buchstabe A in Rot, darin symbolisierte Schlange, die sich über eine Schüssel beugt | Bild: picture-alliance/dpa

Das Urteil gilt zunächst allerdings nur für ausländische Anbieter, die Medikamente nach Deutschland versenden.

"Ein guter Tag für die Patienten in Deutschland" – so kommentiert die Versandapotheke DocMorris das Urteil des Europäischen Gerichtshofs – die Deutschen Apothekerverbände hingegen erklären, sie seien "entsetzt". Derzeit dürfen Apotheken in Deutschland Patienten keine finanziellen Anreize bieten, wenn sie ein Rezept bei ihnen einlösen - und nicht bei der Konkurrenz.

DocMorris mit Klage erfolgreich

Die niederländische Versandapotheke DocMorris hatte sich an dieses Verbot nicht gehalten. Der Europäische Gerichtshof hat DocMorris nun Recht gegeben. Traditionelle deutsche Apotheken müssten sich dennoch weiter an die hiesige Preisverordnung halten, betonen die Berufsverbände. Ein Preiswettbewerb sei verboten. Aus der Branche heißt es aber, dass etliche Apotheker nach dem EuGH-Urteil durchaus bereit sein werden, auszuprobieren, ob sie Ärger mit der Aufsicht bekommen, wenn sie gegen dieses Verbot verstoßen.

Apotheker warnen vor "destruktivem Wettbewerb"

Die Berufsverbände der Apotheker warnen aber vor einem destruktiven Wettbewerb - denn der gefährde die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung. Die Apothekerverbände fordern daher, dass Deutschland alle Möglichkeiten der Gesetzgebung nutzt, damit sich trotz des EuGH-Urteils in den Apotheken nichts ändert.


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Fachfrau, Donnerstag, 20.Oktober 2016, 07:34 Uhr

9. Jetzt wird noch gejubelt...

auch wenn es keinen Grund dazu gibt. Das Urteil bezieht sich auf DocMorris, die Boni auf Rezepte geben dürfen. An den deutschen Preisen für Rx-Arzneimittel ändert sich erst einmal gar nichts.

Versand-Apotheken per Kurierdienst? Klar, der kommt aus Holland mitm Fahrrad nach Klein-Pusemuckel. *ironieaus* Sie hatten nie ein Kind mit Mittelohrentzündung, oder? Aber da gibts ja den Notdienst...

Seit Jahrzehnten hält sich das Gerücht vom reichen Apotheker, der sich an teuren Arzneimitteln den Arsch vergoldet. Nur dass das schon seit 2000 nicht mehr so ist. Die Apotheke bekommt pro Packung von der ges. Kasse 6 Euro plus 3% vom EK. Da relativiert sich schnell die Aussage 'ich krieg ja so teure Sachen'. Und die vielbeschimpfte Zuzahlung wird von der Krankenkasse direkt abgezogen, die bleibt nicht beim Apotheker.
Und von dem, was hängenbleibt, müssen Pflichtausstattung, Pflichtdokumentation, Notdienst.uswusw. finanziert werden.
Mal eine Apothekenangestellte gefragt, was sie verdient?

Robert R., Donnerstag, 20.Oktober 2016, 01:22 Uhr

8. Diese geht doch nun wiede zu Lasten der Bedürftigsten

Muss sogar im Gesundheitswesen der Preiskampf im Vordergrund stehen? Ich bin gespannt wie es sich in Zukunft entwickelt, wenn eine z.B. 80 jährigen Person das Medikament im Internet bestellen muss weil es keine lokale Apotheke mehr gibt. Wo bleibt dann die Beratung – evtl. per eMail?

Bei diesem Thema muss ich eindeutig feststellen: "Die Politik hat versagt" da diese bisher gerne nach Lobbysicht entschieden hat und nun ist das Thema aus dem Rudern gelaufen. Willkommen bei CETA und TTIP.

Micha, Mittwoch, 19.Oktober 2016, 17:57 Uhr

7. Krankes Gesundheitssystem

Das EuGh-Urteil ist verbraucherfreundlich und gut für uns alle. Wenn Medikamente auch in Deutschland endlich günstiger werden, entlastet das die Krankenkassen. Apotheken gibt es in Deutschland unglaublich viele und alle können sich aufgrund der Festpreise halten. Wenn Gemeinde mit 12.000 Einwohnern vier, teilweise fünf Apotheken haben, stimmt da etwas nicht - von der Apothekendichte in Ballungsräumen, wie München oder Nürnberg will ich gar nicht reden. Das Überraschende: Alle haben das gleiche und das gleiche nicht: Ich braucht ein Medikament in besonderen Packungsgröße: Fünf Apotheken in der Umgebung habe ich angerufen und bekam überall die gleiche Antwort: Müssen wir bestellen bis ... Uhr ist es da. Wozu fünf Apotheken, die alle das gleiche verkaufen? Ich hoffe, dass im nächsten Schritt diese unsägliche Festpreisregel fällt und dann wenigsten ein Wettbewerb der Apotheken einsetzt. Bisher müssen sie sich nicht um den Kunden bemühen.

  • Antwort von weso, Donnerstag, 20.Oktober, 10:14 Uhr

    Guter Kommentar, besser kann man es nicht schreiben !

Peter M., Mittwoch, 19.Oktober 2016, 14:35 Uhr

6. Wettbewerb

Warum müssen Apotheken hierzulande an der Preisbindung festhalten,, ist EU-Recht doch nicht für alle gleich? Vielleicht ein Vorgeschmack auf Ceta und TTIP, Sind mancher gleicher als gleich?

websaurier, Mittwoch, 19.Oktober 2016, 14:34 Uhr

5. Kopfschütteln...


Dies ganze EU-Sch..... wird immer schlimmer.

Jetzt dürfen ausländische Apotheken Rabatte gewähren, die deutschen Apotheken aber nicht.....
Die deutschen Apotheken sollen jetzt also kostenlos die Patienten beraten, die Präparate werden dann aus dem Ausland per Versandhandel bezogen.
Da dürften die Tage einiger (Land)apotheken gezählt sein...

  • Antwort von Heinz, Donnerstag, 20.Oktober, 07:33 Uhr

    Das ist doch bei fast jeder Sparte so. Ich habe früher hochwertige Wasserbetten verkauft, jetzt wird der Markt im Onlinehandel überwiegend vom Ausland bedient und zu Preise die ich schon für den Einkauf bezahlte. Das ist der Wandel der Zeit. Des einen Leid, des andern Freud