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Neues Gesetz Vermieter als Stromverkäufer

Die verabschiedete Reform des Erneuerbare Energien Gesetzes enthält auch eine Vorgabe, die Mieter und Vermieter interessieren wird. Konkret soll die EEG-Umlage wegfallen oder zumindest nur in geringerem Umfang erhoben werden.

Von: Dirk Vilsmeier

Stand: 12.07.2016

Strommasten hinter Feld | Bild: picture-alliance/dpa

Noch sind die Details offen, aber die Zielrichtung ist klar. Der sogenannte Eigenverbrauch bei Ökostromkraftwerken, meist Solaranlagen, soll steigen. Das hat den Vorteil, dass dadurch zum Beispiel die Stromnetze, vor allem in der Mittagszeit, entlastet werden und keine Förderung für den selbst verbrauchten Ökostrom bezahlt werden muss. Im neuen Gesetz steht dazu eine Verordnungsermächtigung für die Regierung. Die soll also die Einzelheiten klären und dann dem Bundestag zur Freigabe vorlegen.

Win-Win Situation für Mieter und Vermieter

Am Ende sollen Vermieter ihren selbst erzeugten Strom nicht nur selbst verwenden, sondern auch ihren Mietern zu attraktiven Bedingungen zur Verfügung stellen können. Laut Bundeswirtschaftsministerium ist aber noch nicht geklärt, ob die EEG-Umlage dabei vollständig entfällt oder nur in Teilen erlassen wird. Fakt ist, Strom der von einer Photovoltaikanlage auf dem Dach erzeugt wird kostet heute nur noch gut 10 Cent pro Kilowattstunde. Der Strom vom Energieversorger aus dem Netz etwa 28 Cent. Mit einem Preis dazwischen, selbst wenn noch die Mehrwertsteuer hinzukommt, sollten sich künftig interessante Win-Win-Situationen für Mieter und Vermieter finden lassen.


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