Lebenslänglich Urteil gegen Dachauer Todesschützen
Das Landgericht München hat den Angeklagten wegen Mordes und dreifachen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Verteidigung hat inzwischen Revision eingelegt.
Einen Tag nach dem Urteil gegen den Dachauer Todesschützen hat die Verteidigung Revision eingelegt. Dies teilte der Wahlverteidiger mit. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss der Angeklagte nach bayerischer Justizpraxis mindestens zwanzig Jahre in Haft. Weil die Richter die besondere Schwere der Schuld festgestellt haben, kann er nicht vorzeitig nach 15 Jahren entlassen werden.
Der Angeklagte nahm das Urteil regungslos entgegen. Er habe den Staatsanwalt Tilmann T."heimtückisch und aus niederen Beweggründen kaltblütig ermordet" und "unermessliches Leid" über die Familie des Opfers gebracht, so der Richter in seiner Urteilsbegründung. Der 31-jährige Staatsanwalt sei ein Zufallsopfer gewesen. Der Angeklagte habe seit Jahren eine Aversion entwickelt und seine eigene Rechtswelt errichtet, in der er immer recht und alle Anderen stets unrecht hatten. Er sei rechthaberisch und ein Querulant, sagte der Richter.
"Es handelte sich nicht um eine Spontantat, sondern der Angeklagte hat sich schon lange mental darauf vorbereitet."
Der Vorsitzende Richter
Eltern erwägen Klage gegen den Staat
B5-Audio
Der Vater des Opfers lobte den Prozess als gut vorbereitet. Die Frage der Verantwortung des Staates am Tod seines Sohnes sei aber noch nicht geklärt. "Warum musste unser Sohn sterben, damit endlich mit der Sicherung der Gerichtsgebäude in Bayern begonnen wird?", sagten die Eltern in ihrem Plädoyer als Nebenkläger. Derzeit prüfen die Eltern, ob sie die Beayerische Justiz in einem Zivilverfahren auf Schadenersatz verklagen. Für die ohnehin angeschlagene Justizministerin, Beate Merk (CSU), könnte das zu einer weiteren Belastung werden.
"Sie haben ihn mir genommen"
Während des Prozesses hatte sich die Witwe des Opfers direkt an den Angeklagten gewandt. "Sie haben ihn mir genommen - und warum? Sie kannten Tilman gar nicht", sagte die Amerikanerin. Ihr Mann habe nur seine Arbeit gemacht. Mit der Entscheidung, eine Waffe mit in den Gerichtssaal zu bringen und zu benutzen, habe der Angeklagte ihr Leben ruiniert.
Unter Tränen schilderte die Witwe: "Tilman war so voller Leben." Er habe Richter werden wollen. "Es kam ihm darauf an, etwas Gutes, Sinnvolles mit seinem Leben anzufangen." Sie und der 31-Jährige seien so glücklich gewesen. "Ihn gekannt zu haben, hat mich zu einem besseren Menschen gemacht. Und ohne ihn ist die Welt zweifellos ein großes Stück ärmer geworden."
Zwei tödliche Schüsse
Am 11. Januar hatte der Angeklagte einen 31-jährigen Staatsanwalt im Gerichtssaal erschossen. Eines der Projektile traf die Hauptschlagader an der Hüfte und sorgte für einen großen Blutverlust. Unmittelbar darauf wurde dann das Herz des Staatsanwalts von der zweiten Kugel getroffen. Beide Verletzungen waren nach Angaben eines Rechtsmediziners tödlich. "Eine Überlebenschance hatte das Opfer trotz der raschen Hilfe durch einen Notarzt nicht", erklärte ein Gutachter.
Gutachter: "Er hat es gewollt"
radioWelt-Audio
Er habe "keine Zweifel an der Schuldfähigkeit" des Angeklagten, hatte Gutachter Henning Saß aus Aachen gesagt. Es liege keine psychische Erkrankung vor - auch nicht als Folge eines Schlaganfalls im Jahr 2010 -, sondern vielmehr eine Kombination aus mehreren problematischen Persönlichkeitszügen. Der Gutachter beschrieb den 55-jährigen Angeklagten als "eigensinnig, rechthaberisch und egozentrisch - er war immer überzeugt, im Recht zu sein". Das alles gehöre zu einer "querulatorischen Grundkonstellation", die dann auch dazu führen könne, "sich im Zweifelsfall sein Recht zu holen".

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Theoretisch, Freitag, 30.November, 09:38 Uhr
10. Völlig i. O.
Urteil völlig i. O.
Albern die Ankündigung, in Revision gehen zu wollen.
Wie soll man derartige Taten anders bestrafen?
Das kostet nur wieder Staatsmittel, weil der Angeklagte wahrscheinlich selbst nichts hat.
Archy McG, Donnerstag, 29.November, 22:19 Uhr
9. Andersdenk
Eines vorweg: Die o. g. Tat als solche wird in keinster Weise gebilligt, und das Urteil mag - jedenfalls nach hiesigem Kenntnisstand - in Ordnung gehen. Aber - auch auf die Gefahr der Provokation hin - das Geschehene ist geeignet, etwas in Erinnerung zu rufen, was so wahr wie banal ist: Auch Staatsanwälte und Richter sind sterblich. Und dieses Wissen sollte bei so manchem arroganten Staatsanwalt, der meint, er habe die Weisheit mit der Suppenkelle gelöffelt, und bei so manchem Richter, der sich als "Gott in Schwarz" für unfehlbar hält, zu einem Nachdenken über sich selbst und über das eigene Selbstverständnis führen. Ich kenne die Opfer nicht. Ich war nicht dabei, so daß ich auch nicht beurteilen kann, wie mit dem Täter umgegangen wurde. Wenn aber - einmal angenommen - jemand vor Gericht mies behandelt wird, und sich wegen einer angeblichen Tat rechtfertigen muß, für welche § 266 a StGB gar nicht geschaffen worden war (die Strafbarkeit bei der Beschäftigung von "Scheinselbständigen" wurde ja erst entdeckt, als vor ein paar Jahren Normen geschaffen wurden, die Subunternehmer unter bestimmten Voraussetzungen den Arbeitnehmern gleichstellten, und erst SO wurde Vorwurf dann konstruiert, keine SV-Abgaben geleistet zu haben), DANN können mitunter schnell Grenzen der eigenen Belastbarkeit erreicht sein. Wir sind eben alle nur Menschen - mit Fehlern.
Graf Para, Donnerstag, 29.November, 21:48 Uhr
8. Lieber nicht
Man muss nur einmal nachdenken, wieviel Leid bei Unschuldigen durch staatsanwaltschaftliche Hausdurchsuchungen verursacht wird oder gar, wieviel Existenzen durch unsinnige staatliche Aktionen z.B. der Steuerfahndung unrettbar zerstört werden, wieviel wertvollem Leben durch staatliches Handeln die Berechtigung entzogen wird. Welche Folgen erwartet die hierfür verantwortlichen Täter? Noch Fragen, bitte?
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