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Wegweisendes Urteil Samenspender darf nicht anonym bleiben

Die Tochter eines anonymen Samenspenders hat das Recht, den Namen ihres Vaters zu erfahren. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm. Experten erwarten nun eine Klagewelle betroffener Kinder.

Stand: 07.02.2013

Die Richter entschieden, dass der Leiter des Zentrums für Reproduktionsmedizin in Essen, Thomas Katzorke, Auskunft über den biologischen Vater der Klägerin geben müsse. Das Interesse der Klägerin, ihre Abstammung zu erfahren, sei höher zu bewerten als die Interessen des Beklagten und der Samenspender an einer Geheimhaltung der Spenderdaten, begründete das Gericht seine Entscheidung. Eine Revision wurde zwar nicht zugelassen.

Die junge Frau war vor mehr als 22 Jahren in dem Zentrum für Reproduktionsmedizin gezeugt worden, da der soziale Vater unfruchtbar war. Im Alter von 18 Jahren hatte sie dann erfahren, dass sie einen unbekannten biologischen Vater hat. Der Anwalt der Klägerin kündigte an, nun die Herausgabe der Daten des leiblichen Vaters erzwingen zu wollen. Die entsprechenden Schritte würden nun beim Landgericht Essen eingeleitet.

"Jetzt sind wir nach drei Jahren Kampf davon überzeugt, den richtigen Vater von Sarah auch zu finden."

Verteidiger Markus Goldbach

Sieg mit mehreren Anläufen

In erster Instanz hatte die 22-jährige Klägerin vor dem Landgericht Essen keinen Erfolg. Der beklagte Mediziner berief sich unter anderem darauf, dass die Daten zu dem Fall nicht mehr vorliegen. Gesetzlich wurde eine längere Aufbewahrungsfrist für die Akten erst 2007 vorgeschrieben, zu spät für die 22-Jährige. Zudem war dem Mann bei der Samenspende Anonymität zugesichert worden. Auch die Eltern der Klägerin hatten dieser Regelung zugestimmt.

"Bei einer anonymen Samenspende willigen alle Betroffenen ein. Nur das Kind selbst weiß nicht was los ist. Gegen diese Bevormundung wehren wir uns."

Eine betroffene Frau aus Essen

Die Entscheidung des OLG Hamm gilt als richtungsweisend, denn die anonym gezeugten Kinder können sich erst seit einigen Jahren vermehrt juristisch mit der Frage ihrer Herkunft auseinandersetzen, erreichen diese Kinder doch erst jetzt das Erwachsenenalter. Fortpflanzungsmediziner gehen von rund 100.000 Kinder anonymer Samenspender aus. Oft erfahren die erst von ihrem Schicksal, wenn sie zum Beispiel bei einer Schwangerschaft feststellen, dass ihre Blutgruppen nicht aus denen ihrer Eltern entstanden sein kann. Tausende Betroffene könnten nun ebenfalls klagen.

Gesetzliche Regelung in Deutschland

Bereits 1989 entscheid der Bundesgerichtshof (BGH), dass es zu den Persönlichkeitsrechten eines Menschen gehört, seine genetische Herkunft zu kennen. Aus diesem Urteil wurde jedoch bis heute keine gesetzliche Regelung zur Dokumentation der Spenderdaten abgeleitet. Das Jahr 2007 brachte mit dem Gewebegesetz allerdings eine Neuerung: Unterlagen zur Samenspende, die als Gewebeübertragung gilt, müssen 30 Jahre aufbewahrt werden. Bis 2007 konnten sie nach 10 Jahren vernichtet werden.


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rolf, Samstag, 09.Februar, 16:52 Uhr

9. anonyme Samenspender

Ob die junge Frau glücklich sein wird, wenn sie erfährt, dass ihr biologischer Vater Spender für weitere 50 Frauen ist, und von ihr jede Menge Halbgeschwister existieren?

London, Freitag, 08.Februar, 13:11 Uhr

8. Samenspende

Ich denke auch, dass die Klägerin unglaublich rücksichtslos handelt. Sie kennt ihre Familie, es sind die Menschen die sich für eine anonyme Samenspende entschieden haben, weil es anders nicht möglich gewesen wäre, ein Kind zu bekommen. Die Klägerin hat diesen Eltern ihr Leben zu verdanken und nicht einem Mann, der, aus welchem Grunde auch immer, seinen Samen unbekannten Frauen für Geld zur Verfügung gestellt hat. Auch hätte er das niemals getan, wenn ihm nicht Anonymität zugesichert worden wäre.Romantische Verklärungen seitens der Klägerin, falls das der Grund für Ihr Bedürfniss sein sollte sind hier völlig fehl am Platze.

Andrea, Freitag, 08.Februar, 11:22 Uhr

7. Samenspender oder Vater

Wer als Samenspender sich z.B. sein Studium finanziert hat, könnte also bald vielleicht sogar einen Reisebus voll mit "seinen" Kindern vor der Tür stehen haben. Die Frauen, die eine Samenspende erhalten haben, haben ja sicher verschiedenste Gründe warum sie nicht auf "normalem" Weg schwanger geworden sind.
Nun stehen die Sprösslinge da und wollen wissen wer der "Vater" ist...
So etwas darf m.E. nie geschehen. Die Mutter sollte ihrem Kind klar machen warum es so gezeugt wurde, wenn das Kind es schon wissen soll.
Dieser Mann hat keine Ahnung ob und wie viele Kinder durch seine Spende entstanden sind und ich kann mir nicht denken, dass er es wissen will oder muss.
Wenn das damals klar gewesen wäre, dass die persönlichen Daten irgend wann weiter gegeben werden, hätte sich das mit der Samenspende so mancher Mann verständlicherweise reiflich überlegt.
Dann kommt jetzt noch der erbrechtliche Aspekt... das war wohl so nie bedacht worden... oder doch??
Die Frauen sollten froh sein wenigstens auf diesem Weg ein Kind bekommen zu haben und es ist ihre Pflicht ihrem Kind das klar zu machen...
es gibt keinen Vater und PUNKT!