1951
Bundestagsentscheidung
Am 29. November 1951 entscheidet sich der Deutsche Bundestag für Nürnberg als Standort und gegen die Mitbewerber Koblenz und Kassel. Bundespräsident Theodor Heuß unterzeichnet noch am gleichen Tag das sogenannte "Sitzgesetz". Das Gesetz über den Standort der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung" (BAVAV) wurde am 29. November im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 30. November in Kraft.
Quelle: picture-alliance/dpa

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