Franken - Zeitgeschichte


3

Wandel der Aufgaben Von der Arbeitskräfte- zur Stellensuche

War es in den 1950er und 1960er Jahren Hauptaufgabe der BA, für Industrie und Handwerk geeignete Arbeitnehmer - auch aus dem Ausland - zu finden, so ging es ab den 1970er Jahren primär darum, Arbeitslose in Arbeit zu bringen oder ihnen Arbeitsbeschäftigungsmaßnahmen (ABM) anzubieten.

Stand: 29.11.2011 | Archiv

60 Jahre Bundesagentur für Arbeit | Bild: picture-alliance/dpa

Am 22. Dezember 1955 kam in Rom das erste Anwerbeabkommen zustande. Darin wurde vereinbart, dass die BA in Italien gemeinsam mit der italienischen Arbeitsverwaltung Arbeitskräfte auswählen und anwerben sollte. In den Folgejahren wurden weitere Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik und Mittelmeeranrainerstaaten geschlossen. 1960 traten die Anwerbeabkommen mit Spanien und Griechenland in Kraft. 1961 wurde ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik und der Türkei vereinbart. 1963 gab es einen Abschluss mit Marokko, 1964 einen mit Portugal, 1965 einen mit Tunesien und 1968 einen mit Jugoslawien.

Abhängigkeit von ausländischen Arbeitskräften

Gastarbeiter-Anwerbeabkommen Deutschland-Italien vom 22.12.1955

Infolge des Anwerbeverfahrens wurden spezielle Anlaufstellen in den Schwerpunktregionen eingerichtet, Sprachkurse erteilt, Unterkünfte für Gastarbeiter errichtet sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen für die Gastarbeiter gefördert. Die deutschen Arbeitgeber ihrerseits hatten für angemessene Unterkünfte für die ausländischen Arbeitnehmer zu sorgen. In den 1960er Jahren wurden ausländische Arbeitskräfte meist als un- oder angelernte Arbeiter in der Industrie eingesetzt. Beschäftigt wurden sie meist in den Bereichen, in denen schwere und schmutzige Arbeit verrichtet werden musste oder wo Schicht-, Fließband- und Akkordarbeit den Arbeitsalltag ausmachten.

Gastarbeiterprogramm endet mit der Rezession

Die wirtschaftliche Rezession der Jahre 1966/67 ließ die Anwerbemaßnahmen schrittweise zurückgehen. Die Ölkrise 1973 und die damit verbundene Wirtschaftsflaute führten schließlich noch im selben Jahr zu einem völligen Anwerbestopp. Aufgrund zunehmender Arbeitslosigkeit in den Jahren 1983/84 versuchte die Bundesregierung mit dem Rückkehrhilfegesetz zur finanziellen Förderung der Rückkehrbereitschaft ausländischer Arbeitnehmer (RückHG) eine Entlastung des deutschen Arbeitsmarktes zu erreichen. Waren im September 1965 lediglich 85.000 Menschen arbeitslos gemeldet, so erreichte die Arbeitslosigkeit im Februar 2005 mit 5.288.245 Arbeitssuchenden ihren Nachkriegshöchststand.


3