Franken - Kultur


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Gaibacher Konstitutionssäule Denkmal für eine freiheitliche Verfassung

Sie ist 32 Meter hoch und in Stein gemeißelt: die Konstitutionssäule im Schlosspark von Gaibach (Lkr. Kitzingen). Das Wahrzeichen erinnert an einen Meilenstein in der bayerischen Geschichte, die Verfassung von 1818.

Stand: 18.03.2014 | Archiv

Die Konstitutionssäule in Gaibach | Bild: BR-Mainfranken

Um die Bedeutung zu verstehen, die die Verfassung für das bayerische Volk hatte, muss man ein paar Jahrhunderte zurückblicken. Denn die Geschichte Bayerns ist eng mit den Wittelsbachern verknüpft, einem der ältesten deutschen Adelshäuser. Ab 1180 entstammten diesem Geschlecht zahlreiche Herzöge und Kurfürsten, die über den heutigen Freistaat herrschten. Mit der Unterstützung Napoleons wurde das Kurfürstentum Kurpfalz-Bayern zum Königreich erhoben und Maximilian I. Joseph – er entstammte einer Pfälzer Seitenlinie der Wittelsbacher – am 1. Januar 1806 zum König proklamiert.

Bayerische Konstitution von 1808

Die Konstitutionssäule wurde 1828 eingeweiht.

Am 1. Oktober 1808 trat die Bayerische Konstitution in Kraft, die erste verfassungsmäßige Grundlage des neuen Königreichs. Sie gründete auf den Idealen der Französischen Revolution. Vor allem „l‘égalité“, die Gleichheit, spielte dabei eine wichtige Rolle. So bekamen die Bürger Grundrechte garantiert wie die Gleichheit vor dem Gesetz, Freiheit und Sicherheit der Person und des Eigentums sowie eine bedingte Pressefreiheit. Außerdem durften ausgewählte Bürger bei der Gesetzgebung und der Steuerpolitik mitwirken. Das darüber hinaus vorgesehene Parlament, das eine beratende Kompetenz haben sollte, wurde nie einberufen.

Bayerische Verfassung von 1818

Trotzdem: die Basis war geschaffen. Und so war die Verfassung des Königreichs Bayern, erlassen am 26. Mai 1818, eine logische Weiterentwicklung der Bayerischen Konstitution. König Max I. Joseph schränkte seine Macht ein, indem er gewählten Volksvertretern Mitspracherechte in einer aus zwei Kammern bestehenden Ständeversammlung zugestand. Das Parlament musste sowohl bei Gesetzen als auch  bei der Steuerfestsetzung zustimmen. Damit schaffte Bayern endgültig den Übergang zur konstitutionellen Monarchie.

"Der Verfassung Bayerns, ihrem Geber Max Joseph, ihrem Erhalter Ludwig zum Denkmale."

Inschrift der Konstitutionssäule

Bau der Konstitutionssäule

Zurück nach Gaibach. Im dortigen Schloss lebte zu jener Zeit Franz Erwein Graf von Schönborn-Wiesentheid. Aus Freude über die Bayerische Verfassung ließ er zwischen 1821 und 1828 die Konstitutionssäule errichten, nach Plänen des Baumeisters Leo von Klenze. Er fertigte das Denkmal nach dem Vorbild der Trajanssäule in Rom.

Konstitutionssaal im Schloss Gaibach

Eingeweiht wurde die Konstitutionssäule am 22. August 1828. Unter den Ehrengästen war auch König Ludwig I., Sohn des 1825 verstorbenen Max I. Joseph. Ebenfalls 1828 wurde der Konstitutionssaal im Schloss vollendet. Dort schreiben heute die Schüler des Internats ihr Abitur, außerdem wird der prunkvolle Raum für verschiedene Festlichkeiten genutzt.


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