Willmersbach/Nürnberg Inzesturteil ist rechtskräftig
Im Inzestfall von Willmersbach (Lkr. NEA) haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Revisionsanträge zurückgenommen, teilte ein Nürnberger Gerichtssprecher mit. Der Angeklagte hatte seine Tochter mehr als 30 Jahre lang missbraucht.
Im Dezember 2011 verurteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth den damals 69-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Das Gericht befand den Mann des Inzests, der Nötigung und gefährlicher Körperverletzung für schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine 14-jährige Haftstrafe gefordert. Der Verteidiger des Mannes hatte auf maximal fünf Jahre Gefängnis plädiert. Nach dem Urteil gingen Staatsanwaltschaft und Nebenklage in Revision.
"Wir haben den Angeklagten nicht wegen Vergewaltigung sondern wegen Beischlaf mit Verwandten verurteilt."
Der Vorsitzender Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth in der Urteilsbegründung vom Dezember 2011
Den Vorwurf der massenweisen Vergewaltigung seiner Tochter konnte das Gericht dem Vater nicht nachweisen. Außerdem äußerte das Gericht Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers. Die 46-jährige Frau aus Willmersbach habe sich bei ihren Aussagen vor der Polizei, dem Vernehmungsrichter und dem Gericht immer wieder in Widersprüche verwickelt. "Ihre Aussage ist nicht konstant", sagte der Vorsitzende Richter.
Gerichtssaal mitten in Urteilsbegründung verlassen
Die Tochter verließ mitten in der Urteilsbegründung den Gerichtssaal. Ihre Anwältin beklagte, dass in dem Urteil "Juristerei und Psychologie weit auseinanderklaffen". Sie mache sich ernsthaft Gedanken, ob sie beim nächsten Opfer, das so lange sexuell missbraucht wurde, nicht erst nach der Therapie Anzeige erstatte. Sonst wäre das Opfer wohl nicht in der Lage, eine ordentliche Aussage zu machen. Bei jemandem, der jahrzehntelang unter dem Druck eines Familientyrannen gelebt habe, könne man einfach keine druckreife Aussage erwarten, so die Anwältin. Da könne es schon mal zu kleineren Abweichungen bei der Schilderung des Erlebten kommen.
Behörden sollen von Missbrauch gewusst haben
Die Inzest-Beziehung im mittelfränkischen Willmersbach (Lkr. NEA) war Zeugen zufolge seit Anfang der 1980er-Jahre zumindest gerüchteweise bekannt. Auch das Landratsamt soll davon gewusst haben. Ein Zeuge aus dem Nachbarort hatte vor Gericht ausgesagt, der Fall sei mindestens seit 1982 Gesprächsstoff in der Region gewesen. Ein weiterer Zeuge hatte angegeben, über die intime Beziehung von Vater und Tochter sei in Willmersbach hinter vorgehaltener Hand viel diskutiert worden. Er habe davon seit den 80er-Jahren gewusst und sich gewundert, warum die Behörden nichts unternommen hätten. Den Zeugenaussagen zufolge war bei den Gerüchten auch von Vergewaltigungen die Rede gewesen. Keiner habe jedoch Vater und Tochter direkt bei intimen Kontakten beobachtet.
Vorwürfe gegen Mutter
Ihre Mutter habe von Anfang an von den Vergewaltigungen gewusst, hatte die Tochter des 69-Jährigen vor Gericht gesagt. Bei dem ersten sexuellen Übergriffen habe sie sogar mit im elterlichen Ehebett gelegen, so die Tochter. Auch als sie ihre Mutter Jahre später auf die Vergewaltigungen angesprochen habe, habe diese nur geschwiegen. Die Behauptung ihres Vaters, der Sex sei einvernehmlich gewesen, hatte die Tochter zurückgewiesen. Einmal habe sie ihrem Peiniger sogar Schlafmittel unters Essen gemischt, um nicht schon wieder Opfer seiner sexuellen Übergriffe zu werden, so die Frau. Ein Gutachter hatte dem Vater eine hohe Wiederholungsgefahr bescheinigt. Ihm wurde volle Schuldfähigkeit attestiert.
Angeklagter bestreitet Gewalt
Zum Prozessauftakt hatte der 69-jährige Vater angegeben, zum ersten Mal mit seiner Tochter geschlafen zu haben, als sie 17 Jahre alt war. Seitdem sei dies meist ein- bis zweimal die Woche geschehen, stets mit dem Einverständnis der Tochter. Der 69-Jährige hatte unter anderem sein Unverständnis darüber geäußert, dass seine Tochter von Vergewaltigung spricht: "Nie im Leben" habe er sie geschlagen, an den Haaren gezogen oder mit einem Messer bedroht, betonte er. Obwohl der Angeklagte fast 34 Jahre lang immer wieder Geschlechtsverkehr mit seine Tochter gehabt hatte, waren nur die noch nicht verjährten 497 Fälle seit März 1991 sowie 68 Inzest-Fälle angeklagt. Bei Inzest ist die Verjährungsfrist mit fünf Jahren deutlich kürzer.

Wetter

