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Gaddafi-Affäre Ermittlungen gegen Staatsanwalt eingestellt

Ein Münchner Oberstaatsanwalt wird laut der Nürnberger Staatsanwaltschaft nicht wegen Strafvereitelung belangt. Die Behörde hatte ermittelt, weil Saif al-Arab Gaddafi in München mehrfach aufgefallen war, aber unbehelligt blieb.

Stand: 08.02.2012
Landgericht Nürnberg-Fürth | Bild: BR-Studio Franken

Damit die Münchner Staatsanwälte nicht gegen einen eigenen Mitarbeiter ermitteln müssen, wurde der Fall an die Nürnberger Kollegen übertragen. Die gingen dem Verdacht nach, der Oberstaatsanwalt aus der Landeshauptstadt habe Dienstgeheimnisse verraten und sich der Strafvereitelung im Amt schuldig gemacht. Beide Vorwürfe träfen nicht zu, gab die Nürnberger Staatsanwaltschaft bekannt. Die Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger hatte den Ermittler angezeigt, weil dieser im Verdacht stand, die libysche Botschaft vorab über eine Durchsuchung bei Gaddafi informiert zu haben.

Elf Mal auffällig geworden

Hintergrund der Ermittlungen war die Tatsache, dass Saif-al Arab Gaddafi während seiner Studienzeit in München mehrfach die Polizei beschäftigt hatte, aber stets ungeschoren davonkam. Zwischen 2006 und 2010 mussten sich die Ermittler nach Angaben des bayerischen Justizministeriums elf Mal mit dem Diktatorensohn befassen. Unter anderem war er wegen einer Schlägerei in einer Disco, Fahrens ohne Führerschein und Beleidigung von Polizisten in Erscheinung getreten. Auch Ermittlungen wegen Waffenschmuggels wurden schließlich eingestellt. Die bayerischen Grünen warfen Polizei und Justiz vor, mit zweierlei Maß gemessen zu haben.

Nachsicht mit Gaddafi

Zumindest in Visumsfragen wurde der Gaddafispross offenbar sehr schonend behandelt. Entsprechende Vorwürfe hatten die bayerischen Behörden zunächst zurückgewiesen, mussten dann aber doch eine besondere Nachsichtigkeit eingestehen.

"Ermessensentscheidung" pro Gaddafi

Gaddafi junior war seinerzeit ohne gültiges Visum nach Deutschland eingereist und hätte sich neue Aufenthaltspapiere besorgen müssen. Obwohl er das nicht tat, blieb er unbehelligt. Auf eine Anfrage der Grünen gab das bayerische Justizministerium an, das Auswärtige Amt in Berlin habe eine entsprechende Order gegeben. Begründung: Die "erheblichen außenpolitischen und außenwirtschaftlichen Interessen" der Bundesrepublik in Libyen sollten bei dieser "Ermessensentscheidung" berücksichtigt werden. Offiziellen Angaben der libyschen Behörden zufolge kam Saif al-Arab Gaddafi im Mai 2011 bei einem NATO-Luftangriff in Tripolis ums Leben.