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Religiöse Beschneidung Ethikrat regt straffreie Beschneidung an

Der Deutsche Ethikrat hat sich am Donnerstag (23.08.12) für rechtliche und fachliche Standards für die Beschneidung ausgesprochen. Ein Arzt hatte einen Rabbiner aus Hof wegen Beschneidung von Jungen angezeigt.

Stand: 24.08.2012
Symbolbild: Beschneidung | Bild: picture-alliance/dpa

Generell hat der unabhängige Ethikrat ein Ja zur Beschneidung von Juden und Muslimen gegeben. Allerdings forderte er ebenso eine Aufklärung über mögliche Risiken, eine fachgerechte Durchführung sowie eine Schmerzbehandlung für die betroffenen Kinder. Außerdem sollten die Jungen ein Vetorecht erhalten, hieß es in der Meldung vom Donnerstag (23.08.12). Die Reaktion der Kinderärzte kam prompt: Noch am selben Abend kritisierte der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte die Entscheidung des Rats. Kindeswohl und das Recht auf körperliche Unversehrtheit hätten bei der Entscheidung offenbar keine Rolle gespielt, so Verbandspräsident Wolfram Hartmann.

Urteil aus Köln wertet Beschneidung als Körperverletzung

Ein Arzt aus Hessen hatte bei der Staatsanwaltschaft Hof Strafanzeige gegen einen Rabbiner aus Hof wegen der Beschneidung von Minderjährigen gestellt. In seiner Begründung beruft sich der Mediziner unter anderem auf ein Urteil des Kölner Landgerichtes vom Juni, in dem die Beschneidung von Jungen als Körperverletzung gewertet wird. Man überprüfe derzeit den strafrechtlichen Gehalt der Anzeige gegen den Rabbiner und wolle "alle Aspekte der Angelegenheit sorgfältig einbeziehen", hatte der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Hof am Donnerstag (23.08.12) gesagt. Da die Materie wegen ihrer politischen Bedeutung sehr komplex sei, könnten sich die Ermittlungen mehrere Wochen lang hinziehen.

Betäubung der Jungen sei schädlich

Der Rabbiner sieht in seinem Handeln keinen Gesetzesbruch: "Bislang gibt es kein Gesetz, das die Beschneidung verbietet", so der Mann. Der Rabbiner erfuhr erst vom Bayerischen Rundfunk (BR) von der Strafanzeige und wertet sie als "Antisemitismus". Nach eigenen Angaben führt der Rabbiner jährlich bis zu 30 Beschneidungen an Kleinkindern durch. Seit über 40 Jahren sei er in ganz Deutschland tätig. Auf Wunsch könne bei der Beschneidung auch ein Arzt hinzugezogen werden, aber eine Betäubung lehnt der Rabbiner ab. Diese sei viel schädlicher als die Beschneidung selbst, meint er. "Die Kinder schlafen nach dem Eingriff immer wenige Minuten später friedlich ein", so der 64-Jährige.

Arzt verteidigt Anzeige

Der hessische Arzt hat seine Anzeige gegen den Rabbiner verteidigt. Er sehe sich ausschließlich dem Schutz der Kinder verpflichtet und verwahre sich gegen den Vorwurf des Antisemitismus. Er selbst habe ausländische Wurzeln und Kenntnisse über die jüdische Tradition. Jedoch sei die Praxis der Beschneidung ein schädlicher Ritus, der für Kleinkinder mit medizinisch nicht vertretbaren Risiken verbunden sei. In gleicher Weise würde er auch gegenüber Deutschen oder Muslimen vorgehen, so der Arzt. Als möglichen Kompromiss hatte der Arzt vorgeschlagen, jüdische Gläubige im Erwachsenenalter selbst über den Eingriff entscheiden zu lassen.

Religiöse Beschneidung angemahnt

Nach Informationen des BR gehört der Arzt aus Hessen zu einer Gruppe von rund 600 Medizinern und Juristen, die im Juli einen offenen Brief an die Bundesregierung geschrieben haben. In dem Papier mahnen sie eine Versachlichung der Diskussion um die Beschneidung aus religiösen Gründen an. Wörtlich heißt es in dem Brief: "Die Religionsfreiheit kann kein Freibrief zur Anwendung von (sexueller) Gewalt gegenüber nicht einwilligungsfähigen Jungen sein." Wegen eines hohen Risikos für bleibende genitale Beschädigungen und seelische und sexuelle Beeinträchtigungen aufgrund der Beschneidung im Baby- und Kindesalter müsse die öffentliche Wahrnehmung noch weiterentwickelt werden, so die Forderung.


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