Aschaffenburg Vier Jahre Haft für Einbrecher
Im Prozess um schweren Bandendiebstahl sind die beiden Angeklagten vom Landgericht Aschaffenburg zu jeweils vier Jahren Haft verurteilt worden. Sie hatten drei Einbrüche in Gasthäuser in der Untermain-Region gestanden.
Die 30 und 23 Jahre alten Männer ließen ihre Rechtsanwälte während der Verhandlung verkünden, dass sie im August 2010 in drei Gaststätten in Schöllkrippen und Heigenbrücken im Landkreis Aschaffenburg eingebrochen waren. Dabei stahlen sie einmal 10.000 Euro in bar sowie ein andermal 5.000 Euro und ein Auto. Im dritten Fall brachen sie einen Tresor auf und erbeuteten 58.000 Euro sowie wertvollen Familienschmuck und Münzen. Zu neun kleineren Einbrüchen in Wohn- und Geschäftshäuser, die ihnen ebenfalls zur Last gelegt wurden, machten sie keine Angaben.
Diebstähle vom Spessart bis Alzenau
Die beiden Männer gehören zu einer größeren Bande, mit der sie bereits andere Straftaten verübt haben. Deshalb wurden zwei frühere Einzelstrafen in das Urteil von vier Jahren miteinbezogen. Das "Einsatzgebiet" der Bande erstreckte sich nach Ansicht der Staatanwaltschaft von Weibersbrunn und Heigenbrücken im Spessart über den Kahlgrund bis nach Alzenau. Die Bande hatte es den Angaben zufolge auf Bargeld, Notebooks, Navigationsgeräte und Autos abgesehen.

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