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Feuchtwangen/Ansbach Teilerfolg für Biotonnen-Gegner

Das Ansbacher Landratsamt hat die Gebühren für die Biotonne im laufenden Jahr falsch festgesetzt. So lautet das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach. Demnach wurden Biotonnen-Benutzer rechtswidrig bevorzugt.

Stand: 25.07.2012

Vorhandene finanzielle Überschüsse aus Müllgebühren dürfen nicht ausschließlich an die Nutzer der Biotonne weitergegeben werden, so das Verwaltungsgericht. Vielmehr hätten alle Bürger an den Überschüssen beteiligt werden müssen. Derzeit verwendet der Landkreis die Überschüsse aber, um die Biotonne ohne Mehrkosten für die Bürger anzubieten. Das Problem dabei: Selbstkompostierer, die sich von der Biotonne haben befreien lassen, werden nicht an der Auszahlung der Überschüsse beteiligt. Das ist nicht rechtens, so das Verwaltungsgericht.

Landkreis muss entscheiden

Gegen die Biotonnen-Bestimmung geklagt hatte Feuchtwangens Ex-Bürgermeister Rüdiger Eckhardt. Nun müsse der Landkreis entscheiden, wie er mit dem Urteil umgehe, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts dem Bayerischen Rundfunk. Es liege im Ermessen des Landkreises, wie er die Gebühren künftig festsetzen wolle, so der Sprecher weiter. Die Biotonne wurde im Landkreis Ansbach im Mai 2011 nach jahrelangem Streit flächendeckend eingeführt. Dabei erhob der Landkreis keine Mehrkosten.

Landkreis muss neu rechnen

Der Landkreis vertrat im Prozess die Auffassung, dass die Biotonne zur Abfallvermeidung und -verwertung beitrage. Wenn Selbstkompostierer Müllgebühren erstattet bekämen, würde mehr als jeder zweite Haushalt seine Biotonne abmelden, befürchtete der Landkreis. Das wiederum würde bedeuten, dass die Nutzer der Biotonne stärker zur Kasse gebeten werden müssten. Dann aber könnte die gesamte Biomüllabfuhr wegen zu hoher Kosten wieder eingestellt werden. Nun muss das Landratsamt eine neue Berechnung vorlegen.


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