Rat & Recht Die häufigsten Rentenirrtümer
Verbraucheranwalt Markus Saller klärt über die häufigsten Rentenirrtümer auf.
Irrtum: Ab jetzt muss jeder bis zum 67. Lebensjahr arbeiten
- Nicht jeder muss automatisch bis er 67 Jahre alt ist arbeiten: Wer bis 1946 geboren wurde, ist von der Gesetzesänderung nicht betroffen; wer mit 65 bereits 45 Jahre lang Pflichtbeiträge eingezahlt hat, kann ebenfalls schon in Rente gehen.
- Erst die Geburtenjahrgänge ab 1964 - d. h. alle, die heute jünger sind als 48 - müssen bis 67 arbeiten. Bei den Jahrgängen zwischen 1946 und 1964 wird die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben (wer 2012 in Rente geht, muss also bis zum Alter von 65 Jahren und einem Monat arbeiten, wer 2013 in Rente geht bis zu 65 und zwei Monate usw.)
- Natürlich ist es jedem freigestellt, früher in Rente zu gehen. Dann ist allerdings mit Abschlägen zu rechnen: für jeden Monat, der vor dem 65. Lebensjahr in Rente gegangen wird, werden 0,3 Prozent der regulären Rente abgezogen.
Unterschied Männer/Frauen:
Frauen, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind, haben Anspruch auf eine Rente ab dem 60. Lebensjahr. Zwei Bedingungen müssen allerdings erfüllt sein:
- Sie müssen mindestens 15 Jahre versichert gewesen sein und nach dem 40. Geburtstag mehr als 120 Monate Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung entrichtet haben.
- Mütter haben Anspruch auf Rente, wenn sie mindestens fünf Jahre rentenversichert waren - inklusive Kindererziehungszeiten.
Irrtum: Die Rente muss voll versteuert werden
- Seit 2005 regelt das sogenannte "Alterseinkünftegesetz" die Besteuerung der gesetzlichen Rente. Bis zu einem Grundfreibetrag von jährlich 8004 Euro sind keine Steuern zu entrichten und es ist auch keine Steuererklärung abzugeben. Ist dies der Fall, kann beim Finanzamt eine sogenannte "Nichtveranlagungsbescheinigung" beantragt werden, die für 3 Jahre gültig ist.
- Wer vor 2005 Rentner war oder 2005 in Rente ging, muss die Hälfte seiner Rente versteuern.
- Für Renten ab 2006 steigen die Steuern abhängig vom jeweiligen Rentenbeginn schrittweise an (bis 2020 jährlich um 2 Prozent, danach um 1 Prozent).
- Der Besteuerungsanteil 2011 lag bei 62 Prozent.
- Ab dem Jahr 2040 wird die Rente vollständig zu versteuern sein.
Achtung:
Für Zusatzeinkünfte wie z. B. Zinserträge oder Mieteinnahmen sind dennoch Steuern fällig!
Irrtum: Max. 400 Euro dürfen zur Rente hinzuverdient werden
- Rentner über 65 müssen - unabhängig vom hinzuverdienten Einkommen - grundsätzlich nicht mit Rentenkürzungen rechnen. Seit Januar 2010 gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr.
- Wer vorzeitig in Rente geht oder sie aufgrund voller Erwerbsminderung bezieht, darf bis zu 400 Euro hinzuverdienen, ohne dass es zu Rentenkürzungen kommt. Zweimal im Jahr dürfen es auch 800 Euro sein. Bei regelmäßig höherem Einkommen wird die Rente als Teilrente gezahlt, diese richtet sich nach dem individuellen Hinzuverdienst.
Irrtum: Es gibt keine Witwerrente
- Es gibt sie noch, allerdings hat sich das Eintrittsalter geändert: Es steigt ab diesem Jahr in kleinen Schritten von 45 auf 47 Jahre an. Witwen bzw. Witwer über dieser Altersgrenze erhalten 55 oder 60 Prozent vom Rentenanspruch des Verstorbenen, abhängig vom Geburtsjahr und vom Datum der Eheschließung. Hinterbliebene unter der Altersgrenze bekommen 25 Prozent.
Irrtum: Rente bekommt nur, wer mindestens 15 Jahre eingezahlt hat
- Nein, denn für einen Rentenanspruch ist lediglich eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren notwendig. Kindererziehungszeiten u. ä. werden dabei berücksichtigt.
- Es ist auch egal, wie viel in den letzten Jahren vor Rentenbeginn eingezahlt wurde, da sich die Höhe der Rente aus allen Einzahlungsjahren insgesamt ergibt.
Bei Fragen können Sie sich z. B. wenden an:
- DRV (Deutsche Rentenversicherung), kostenloses Bürgertelefon:
- DRV Bayern Süd: 0800 - 100 048 015
- DRV Nordbayern: 0800 - 100 048 018
- DRV Schwaben: 0800 - 100 048 021
- VdK-Landesverband Bayern e. V., Zentrale: 089-2117-0
- Gewerkschaften

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