Alte Nutzpflanzen Umstrittenes Saatgut-Urteil
Wer das Saatgut alter Nutzpflanzensorten verkaufen will, muss dies - genauso wie bei aktuellen Sorten - beim Bundessortenamt anmelden und Lizenzgebühren zahlen. Das muss auch so bleiben, hat vor kurzem der Europäische Gerichtshof festgestellt. Der Erhalt alter Sorten ist zwar wichtig, doch: Wer deren Samen in Verkehr bringen will, handelt in einer rechtlichen Grauzone.
Melanie Grabner und Roland Wüst haben eine Leidenschaft: Sie bauen alte Nutzpflanzensorten an und gewinnen das Saatgut. Melanie Grabner züchtet in ihrem Garten Tomaten und verkauft deren Samen. Manche Sorten sind schon uralt, andere wurden zum Teil von Hobbygärtnern gezüchtet. Roland Wüst hat den Verein "Freie-Saaten" gegründet. Sein Ziel ist es, alte Gemüse- und Getreidesorten zu vermehren und zu erhalten. Die Samen vieler vergessener Kulturpflanzen gibt es längst nicht mehr im Geschäft zu kaufen. Nur Wüsts Verein baut sie noch an.
50.000 Euro Schadenersatz
Eigentlich ist das, was Melanie Grabner und Roland Wüst tun, sehr wichtig. Durch ihre Arbeit wird die Vielfalt alter Sorten erhalten. Doch die beiden handeln in einem rechtlichen Graubereich. Sie laufen sogar Gefahr, dass sie verklagt werden. Dies ist dem französischen Saatgut-Netzwerk "Kokopelli" passiert. Die Kooperative vertreibt - ähnlich wie Roland Wüsts Verein - altes Saatgut, allerdings in größerem Stil. Weil "Kokopelli" keine Sortenregistrierung vornahm, wurde das Netzwerk vom Saatgutkonzern Baumaux wegen unlauteren Wettbewerbs auf 50.000 Euro Schadenersatz verklagt. Die Kooperative zog vor den Europäischen Gerichtshof um prüfen zu lassen, ob die EU-Saatgutgesetzgebung überhaupt rechtens ist - ob mit den Richtlinien die Verhältnismäßigkeit und das Recht auf freien Warenverkehr gewahrt werden. Doch die Richter wiesen die Klage zurück - mit dem Ergebnis, dass "Kokopelli" wohl zahlen muss.
Teures Saatgut nach EU-Recht
Nach EU-Recht muss jeder, der Saatgut in Verkehr bringt, die Sorte anmelden. In Deutschland ist das Bundessortenamt dafür zuständig. Neu gezüchtete Sorten werden erst genau geprüft, bevor sie auf den Markt kommen. Anmeldung und Gebühren für acht Jahre kosten bis zu 15.000 Euro. Auch alte Sorten müssen zugelassen werden - das schreibt die Erhaltungsrichtlinie der EU vor. Die Gebühren sind geringer: 30 Euro im Jahr plus Anmeldung. Für Roland Wüsts Verein mit seinen 1.200 Sorten ist das allerdings zu viel.
Ein Urteil - unterschiedliche Reaktionen
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs rief gemischte Reaktionen hervor. Susanne Gura vom Verein "Kulturpflanzen und Nutztiervielfalt" kritisiert die Entscheidung. Sie fordert, dass der Verbraucher selbst entscheiden soll, welche Sorte er anbaut:
"Die Verbraucher …fragen kein einziges Mal nach Zulassungen, nach staatlichen Stempeln. Sie fragen nach unserem Saatgut und nach der Beratung, was diese Sorte für Eigenschaften hat, wie man sie anbaut, wie sie schmeckt - das fragen sie, aber auf einen staatlichen Stempel legen sie wirklich keinen Wert."
Susanne Gura, Kulturpflanzen und Nutztiervielfalt e.V., Bonn
Beim Verband Bayerischer Pflanzenzüchter begrüßt man dagegen die EuGH-Entscheidung. Präsident Stefan Streng verweist darauf, dass durch die staatliche Zulassung auch Missbrauch verhindert wird:
"Ein komplettes Weglassen von Kontrolle und Verfahren wäre zu gefährlich, weil dann möglicherweise Trittbrettfahrer diese Lücke nützen würden. Dass sie unkontrolliert Saatgut, das nicht auf Reinheit und Qualität überprüft ist, auf den Markt geben könnten und dann eigentlich überhaupt nicht mehr nachweisbar ist, ob diese Sorte wirklich diese zu erhaltende, wichtige regionale Sorte ist."
Stefan Streng, Verband Bayerischer Pflanzenzüchter e.V., (Uffenheim LK Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim)
Saatgutverkehrsgesetz kontra Naturschutzgesetz
In einem anderen Fall entschied das Gericht zugunsten des Beklagten: Ernst Rieger im Schwäbischen Blaufelden vermehrt Wildblumen und Gräser. Unter anderem verkaufte er wilden Hornschotenklee als Saatgut an Landwirte. Das brachte ihm Ärger ein: Er wurde verklagt und sollte 100.000 Euro Geldstrafe zahlen. Der Richter entschied allerdings zugunsten Ernst Riegers und stellte fest, dass sich hier zwei Gesetze widersprechen. Zum einen das Saatgutverkehrsgesetz und zum anderen das Naturschutzgesetz, mit dem die Vielfalt der Vegetation geschützt und gefördert werden soll. Ernst Rieger bringt mit seinen Wildblumensamen, - die er übrigens immer nur in der Region vertreibt, in der sie ursprünglich wachsen, - der Natur ein Stück biologische Vielfalt zurück.
In rechtlicher Grauzone
Und was Melanie Grabner und Roland Wüst betrifft: Sie müssen wohl keine Angst haben, vor den Richter gezerrt zu werden. Melanie Grabner kommt aus dem Zierpflanzenanbau und baut die Tomate wegen ihrer optischen Schönheit an - und Zierpflanzen unterliegen nicht der Meldepflicht. Roland Wüst gibt Saatgut nur gegen eine Spende in die Vereinskasse ab, er verkauft sie also nicht. Trotzdem - Rechtssicherheit hat er dadurch nicht. Denn letztlich bringt er damit die alten Sorten "in Verkehr", und das ist laut Gesetz nur mit Anmeldung erlaubt.
Weitere Informationen
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Der Fall Kokopelli - Urteil des EuGH zum Handel mit Saatgut nicht zugelassener Sorten
Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs betreffend Kokopelli

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