Agrarreform Was ist ein "aktiver Landwirt"?
Die EU-Kommission will die Agrarpolitik ab 2014 gründlich reformieren. Einer der Vorschläge: Nur noch "aktive Landwirte" sollen Flächenprämien bekommen. Problematisch könnte das für Nebenerwerbslandwirte werden.
Martin Seidl aus Neukirchen in der Oberpfalz bewirtschaftet im Nebenerwerb 60 Hektar Ackerland. Als Landwirt ist er also durchaus aktiv, könnte man sagen. Aber ist er auch ein "aktiver Landwirt", wie Agrarkommissar Ciolos es definiert, und bekäme damit weiterhin etwa 300 Euro Flächenprämie pro Hektar von der EU? Laut Agrarkommission in Brüssel würde nach der Agrarreform 2014 nur der als "aktiver Landwirt" gelten, in dessen Betrieb die EU-Flächenprämien mindestens fünf Prozent der Gesamteinkünfte ausmachen. Wer insgesamt weniger als fünf Prozent Direktzahlungen bekommt, fällt raus.
Das würde auch Martin Seidl betreffen: Seine Haupteinnahmequelle ist eine Biogasanlage mit 330 KW Leistung und die gilt nicht als landwirtschaftlicher Betriebszweig, sondern als Gewerbe. Die Flächenprämien machen bei ihm wesentlich weniger aus als fünf Prozent, sagt Seidl. Dennoch wäre ein Wegfall schmerzlich, denn bei den Gesamteinkünften für die Berechnungsgrundlage handelt es sich nicht um den Reingewinn eines Betriebes, sondern um den Umsatz. Und der ist bei Biogasanlagen relativ hoch, während sich der Gewinn in Grenzen hält.
Viele Nebenerwerbslandwirte betroffen
Martin Seidl ist im Bauernverband Sprecher der Nebenerwerbslandwirte. Er fürchtet, dass von dem Vorschlag der EU-Kommission viele Kollegen betroffen wären. 58 Prozent der Landwirte in Bayern seien Nebenerwerbslandwirte, und von der geplanten Regelung wären vor allem Energie erzeugende Landwirte betroffen, aber auch Direktvermarkter oder Landwirte, die Urlaub auf dem Bauernhof anbieten, also alle, die sich ein zweites Standbein geschaffen haben.
Hintergrund der Regelung
Mit der neuen Regelung will die EU-Kommission verhindern, dass Betriebe landwirtschaftliche Direktzahlungen erhalten, deren Tätigkeit nicht oder nur zu einem geringen Teil landwirtschaftlicher Art sind, sagt Henning Arp, Sprecher der EU-Kommission München. Der Hintergrund: In Dänemark bekam zum Beispiel ein Golfplatzbetreiber Flächenprämien. In anderen Ländern sollen sogar Flughäfen Geld bekommen haben, weil sie das Gras zwischen den Landeflächen mähten. In Deutschland kam das zwar nicht vor, weil es durch nationale Gesetzesregelungen verhindert wurde, doch die EU-Kommission möchte die Förderung in allen Ländern vereinheitlichen.
Und um Nebenerwerbslandwirte zu schützen, ist eine Ausnahme vorgesehen: Wer bisher im Nebenerwerb weniger als 5.000 Euro Direktzahlungen bekommt, würde weiterhin als aktiver Landwirt gelten, auch wenn die Flächenprämien im Gesamtumsatz seines Betriebes weniger als fünf Prozent ausmachen.
Bürokratischer Mehraufwand
Wer allerdings mehr erhält, so wie Martin Seidl, muss jedes Jahr seinen Status überprüfen lassen. Ein bürokratischer Mehraufwand, über den sich Martin Seidl ärgert, und in seinen Augen eine Art Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Landwirtschaftsämter, bei denen die Nebenerwerbslandwirte mit ihrem Einkommenssteuerbescheid vorstellig werden müssten. Laut Bauernverband sind in Brüssel derzeit 50 Juristen damit beschäftigt, auszuklügeln, wer denn in Zukunft noch als aktiver Landwirt zu gelten hat. Für Martin Seidl gäbe es eine simple Lösung: Nicht den aktiven Landwirt als Grundlage, sondern die aktive Bewirtschaftung von Ackerland.
Noch sind die Ciolos' Vorschläge nicht beschlossen. Sie werden derzeit von den Regierungen der einzelnen EU-Staaten und vom Europäischen Parlament diskutiert. Und es wird wohl noch Veränderungen geben, bevor die Agrarreform 2014 in Kraft treten wird.

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