Bayerisches Fernsehen - Stolperstein

PID Gibt es das Recht auf ein "gesundes" Kind?

Im Juli entschied der Bundestag, in Zukunft Gentests an Embryonen in bestimmten Fällen zu erlauben. Wie stehen Familien mit behinderten Kindern zu dieser Entscheidung?

Autor: Beatrice-Sonhüter Stand: 03.10.2011
Präimplantationsdiagnostik  | Bild: picture-alliance/dpa

Was ist die Präimplantationsdiagnostik, die PID?

Jeder Präimplantationsdiagnostik geht eine künstliche Befruchtung voraus: Die Frau muss zunächst mit Hormonen stimuliert werden, damit genügend Eizellen entnommen werden können. Weder die Hormonstimulation noch die anschließende Eizellentnahme sind nicht risikolos. Im Labor werden dann die Eizellen mit dem Sperma des Mannes befruchtet.

Im Gegensatz zu den vorgeburtlichen Tests, wie beispielsweise einer Fruchtwasseruntersuchung, werden bei der Präimplantationsdiagnostik die Embryonen bereits im Labor auf Erbkrankheiten untersucht. Das geschieht, indem man eine Zelle aus dem Embryo entnimmt und diese auf die in der Familie bekannten Erbkrankheit untersucht. Es werden nur die Embryonen in die Gebärmutter eingesetzt, bei denen der elterliche Gendefekt nicht festgestellt worden ist. Die anderen werden - wie es heißt - "verworfen", das heißt entsorgt. Diese Embryonen erhalten somit kein Lebensrecht. Der Gesetzgeber geht von etwa 200 bis 300 Paaren in Deutschland aus, die nun jährlich die PID anwenden werden.

Bundestagsentscheidung

Am 7. Juli 2011 mussten die Abgeordneten des Bundestages eine Gewissensentscheidung treffen: Sollte es in Zukunft gesetzlich erlaubt sein, dass Eltern ihre im Labor gezeugten Embryonen auf Erbkrankheiten testen? Selten wurde im Deutschen Bundestag so engagiert, differenziert und über alle Parteigrenzen hinweg diskutiert wie im Fall der Präimplantationsdiagnostik (PID). Die Entscheidung fiel für eine überparteiliche Gesetzesvorlage: Die PID ist nun gesetzlich zugelassen, wenn aufgrund der genetischen Veranlagung der Eltern eine schwerwiegende Krankheit oder eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich ist.

Angestoßen wurde die Diskussion erneut durch den Fall eines Mädchens, das heute vier Jahre alt ist: Maxima ist das erste Kind in Deutschland, das mit Hilfe der Präimplantationsdiagnostik zur Welt gekommen ist. Es war eine rechtliche Grauzone, in der der Berliner Mediziner Matthias Bloechle die PID bei Maximas Mutter vornahm. Um eine eindeutige Rechtslage zu erzwingen, zeigte er sich selbst an - und der Bundesgerichtshof entschied am 6. Juli 2010, dass die PID nicht als Straftat anzusehen sei. Nun war auch der Gesetzgeber gefordert.

Filminhalt

Stolperstein greift das noch immer umstrittene Thema in sehr persönlicher Weise auf. Im Mittelpunkt des Films stehen fünf Familien, die durch Genveränderungen im Erbgut Kinder mit Behinderungen geboren haben. Wie stehen die Betroffenen selbst zur PID? Halten sie die Embryonenselektion am Lebensanfang für ein probates Mittel? Oder birgt die PID die Gefahr, dass sich unser Verhältnis zu Menschen mit Behinderungen verändert, da "Gendefekte" ja nun vermeidbar sind? In außergewöhnlich offenen und reflektierenden Gesprächen stellen sich die Eltern diesen Fragen - und kommen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen.