Verfassungsgericht Neues Wahlrecht ist verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat das neue Wahlrecht für Bundestagswahlen mit sofortiger Wirkung für ungültig erklärt. Damit muss noch vor der Bundestagswahl im kommenden Jahr ein neues Wahlrecht beschlossen werden.
Auch das neue Wahlrecht muss wieder geändert werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte zentrale Bestimmungen zur Verteilung der Abgeordnetensitze für unwirksam. Jetzt muss bis zu den Bundestagswahlen im kommenden Jahr ein neues Wahlrecht erarbeitet werden.
"Die Koalition hat heute die Quittung dafür bekommen, dass sie das Wahlrecht als Machtrecht missbraucht hat."
Thomas Oppermann, SPD
Im Alleingang hatte die schwarz-gelbe Regierungskoalition das Wahlrecht überarbeitet, um einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008 Folge zu leisten: Die komplexe Berechnung der Sitzzuteilung müsse auf eine "verständliche Grundlage" gestellt werden, hieß es damals aus Karlsruhe. Das ist Union und FDP jedoch nicht gelungen, meinten SPD und Grüne. Zusammen mit rund 3.000 Bürgern haben sie eine Massenklage gegen das neue Wahlrecht auf den Weg gebracht. Ihr Vorwurf: Die derzeitige Regelung verletzt die Wahlrechtsgleichheit, die Chancengleichheit der Parteien und die Unmittelbarkeit der Wahl. Die Karlsruher Richter sehen das genauso. Die Richter beanstandeten vor allem den Effekt des sogenannten negativen Stimmgewichts und dass das Wahlrecht die Möglichkeit zahlreicher Überhangmandate schaffe.
Zankapfel Überhangmandat
Insbesondere die Überhangmandate waren den Klägern ein Dorn im Auge, da sie nach wie vor in großer Zahl vorkamen. Überhangmandate entstehen dann, wenn eine Partei über die erlangten Erststimmen mehr Direktkandidaten in den Bundestag schicken kann als ihr gemäß der Zweitstimme in einem Bundesland zustehen. Dies konnte im schlimmsten Fall dazu führen, dass eine Koalition regiert, obwohl sie eigentlich nicht die Mehrheit der Stimmen erreicht hat - etwa wenn bei der nächsten Wahl die Opposition gemäß den Zweitstimmen eine knappe Merheit hätte, Union und FDP diesen Vorsprung jedoch dank Überhangmandaten übertreffen. So unrealistisch ist dies nicht. Allein bei der letzten Wahl fielen 24 Überhangmandate an: Alle bei CDU und CSU. Deshalb habe die Koalition die Überhangmandate auch nicht deutlich beschnitten, beschweren sich die Kläger.
Mehr Zweitstimmen - weniger Mandate?
Neben den Überhangmandaten geht es in Karlsruhe auch um das "negative Stimmgewicht". Was es damit auf sich hat, erklärte jüngst der Staatsrechtsprofessor Hans Meyer, der die Klagen von SPD und Grünen vertritt, am Beispiel von Sachsen: Wären dort bei der vorletzten Bundestagswahl 5.000 CDU-Wähler zu Hause geblieben, hätte die CDU nach dem neuen Recht kein Mandat verloren, da die Überhangmandate bestehen geblieben wären. Berlin hätte aber ein CDU-Mandat dazu gewonnen. Denn durch die Nicht-Wähler in Sachsen hätte Berlin rechnerisch eine höhere Wahlbeteiligung und damit einen Sitz mehr erreicht. Der wäre an die CDU gegangen, so Meyer.

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