EuGH-Urteil Sieg für Europas Bauern
Landwirte in der EU dürfen Saatgut selbst herstellen und vermarkten. Sie sind nicht verpflichtet, amtlich zugelassenes Saatgut bei den industriellen Herstellern zu kaufen. Das Urteil hat Signalwirkung für Verbraucher, Landwirte und Agrarindustrie.
Der Europäische Gerichtshof hat sich mit seinem Urteil auf die Seite der Kleinbauern gestellt. Im vorliegenden Fall hatte ein industrieller Saatgut-Hersteller ein bäuerliches Netzwerk auf 50.000 Euro Schadenersatz verklagt. Die Bauern hatten mit amtlich nicht zugelassenem Saatgut gehandelt.
Laut EuGH-Urteil ist diese Vorgehensweise nicht zu beanstanden. Bauern dürfen künftig selbst Saatgut aus alten (oft nicht amtlich zertifizierten) Pflanzensorten herstellen und verkaufen. Die umstrittene EU-Richtlinie verstoße gegen die unternehmerische Freiheit, argumentierten die Richter.
Entscheidungsfreiheit für Bauern
Für das Saatgut der industriellen Hersteller wie Bayer oder Monsanto müssen die Bauern tief in die Tasche greifen. Dazu kommen hohe Folgekosten für speziell für das Industrie-Saatgut entwickelte Dünge- und Spritzmittel. Gerade für kleinere Betriebe lohnt sich das nicht. Die Generalanwältin des EuGH, Juliane Kokott, sah hier auch einen Kampf um die bäuerliche Selbständigkeit. Landwirte dürften allein darüber entscheiden, welche Sorten sie anbauen. Sie stimmte den Kritikern der umstrittenen EU-Verordnung zu: Ein Verbot nicht zugelassener Sorten würde zu einer massiven Verarmung der biologischen Vielfalt führen. Zudem bleibt nun die Auswahl der Verbraucher uneingeschränkt: Sie können sowohl in ihren eigenen Gärten anbauen, was sie wollen als auch beim Einkauf auf Lebensmittel aus unterschiedlichen Sorten zurückgreifen.

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