Vatileaks-Affäre Schuldspruch im Vatikan
Im Prozess gegen den Ex-Kammerdiener des Papstes ist nach einem einwöchigen Prozess ein Urteil gefällt worden. Das vatikanische Gericht sprach Paolo Gabriele des Diebstahls schuldig. Der Italiener wurde zu 18 Monaten Haft verurteilt.
Die drei Richter erkannten in ihrem Urteil mildernde Umstände an. Der Angeklagte habe aus einer "subjektiven, wenn auch fälschlichen Überzeugung heraus gehandelt", erklärte der Vorsitzende Richter Giuseppe Dalla Torre bei der Urteilsverkündung. Überdies habe er im Verfahren das Bewusstsein entwickelt, das Vertrauen des Papstes gebrochen zu haben. Nach der Urteilsverkündung blieb zunächst unklar, wann Gabriele die Haft in einem italienischen Gefängnis antritt. Vatikanbeobachter rechnen jedoch ohnehin mit einer raschen Begnadigung durch Papst Benedikt XVI. "Die Möglichkeit einer Begnadigung ist sehr konkret und sehr wahrscheinlich", betonte Vatikansprecher Federico Lombardi nach der Urteilsverkündigung.
Drei Jahre gefordert
Der vatikanische Staatsanwalt hatte drei Jahre Haft für den angeklagten Ex-Kammerdiener des Papstes gefordert. Paolo Gabriele habe vertrauliche Unterlagen gestohlen und sich damit des Diebstahls schuldig gemacht, so der Staatsanwalt. Gabrieles Verteidigerin Cristina Arru sagte hingegen, ihr Mandant habe nichts gestohlen, sondern sich die Papiere nur zu Unrecht angeeignet. Sie forderte die Mindeststrafe für einfachen Diebstahl - drei Tage. Gabriele sagte in seinem Schlusswort, er habe aus tiefer Liebe zu der Kirche und zum Papst gehandelt. "Ich fühle mich nicht als Dieb."
Weitgehendes Geständnis
Vor Gericht hatte Gabriele vergangenen Dienstag den Dokumentendiebstahl gestanden, betonte aber, es sei ihm nur darum gegangen, den Heiligen Vater zu beschützen und "über besorgniserregende Vorgänge in der Kirche" zu informieren. Schon in Haft hatte Gabriele gestanden, dass er dem italienischen Journalisten Gianluigi Nuzzi für dessen Enthüllungsbuch Kopien von Papstdokumenten zur Verfügung gestellt hat. Bei einer Durchsuchung stellten die Ermittler in Gabrieles Privatwohnung mehrere Kisten mit Kopien von Dokumenten aus dem päpstlichen Arbeitszimmer, eine wertvolle Buchausgabe, einen Goldklumpen sowie einen auf den Namen des Papstes ausgestellten Scheck über 100.000 Euro sicher. Gabriele, der im Mai verhaftet wurde, befindet sich mittlerweile wieder auf freiem Fuß. Der Prozess könnte laut Beobachtern schnell zu Ende sein: Möglicherweise reichten vier Verhandlungstage, zitierten sie den Präsidenten des vatikanischen Tribunals.
Papst besitzt Gnadenrecht
Bei Straftaten auf dem überschaubaren Territorium des Kirchenstaates kommt das von Italien übernommene Strafrecht zur Anwendung. Gabriele und Claudio Sciarpelletti, der wegen Beihilfe angeklagte Informatiker aus dem vatikanischen Staatssekretariat, sowie Zeugen können dabei nur von einem Richter befragt werden. Befragungen durch die Anklage und Anwälte der Verteidigung sind nur indirekt möglich. Reformen des italienischen Strafrechts wurden nach Angaben des Staatsanwalts des vatikanischen Berufungsgerichts, Giovanni Giacobbe, nicht in vatikanisches Recht übernommen. Papst Benedikt XVI. hat wie andere Staatsoberhäupter die Möglichkeit, die Angeklagten zu begnadigen. Der Gnadenakt kann nach einer rechtskräftigen Verurteilung oder während eines Prozesses erfolgen.
Bis zu vier Jahre Haft
Ton- und Videoaufnahmen sind während der Gerichtsverhandlung untersagt. Dem Hauptangeklagten Gabriele drohen wegen Diebstahls bis zu vier Jahre Haft. Wegen Beihilfe kann der Informatiker Sciarpelletti mit Freiheitsentzug bis zu zwölf Monaten bestraft werden. Da es kein Gefängnis im Vatikan gibt, werden Haftstrafen in italienischen Gefängnissen verbüßt. Vor dem vatikanischen Gerichtshof finden jährlich etwa 30 Prozesse statt, meist wegen kleinerer Diebstahldelikte auf dem Petersplatz. Die Dauer der Verfahren in erster Instanz kann zwischen einem Tag und drei Monaten betragen. Im Fall einer Verurteilung können die Angeklagten Berufung einlegen.

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