Peter Gauweiler
Der CSU-Politiker ist der Euro-Kritiker schlechthin. Und in dieser "Funktion" fast schon Stammgast vor dem Bundesverfassungsgericht. Für ihn ist der Stabilitätsmechanismus ESM verfassungswidrig.
Euro-Rettung Die Macht der roten Roben
10 Stunden haben sich die Verfassungsrichter die Argumente für und wider Fiskalpakt und ESM angehört, nun wollen sie sich Zeit lassen für eine gründliche Entscheidung. Finanzminister Schäuble drängt auf Schnelligkeit. Karlsruhe bleibt unbeeindruckt.
Es ist ein schwieriges Verfahren, alle Beteiligten wissen das. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, erklärte bei der mündlichen Verhandlung, dass das Gericht sich mehr Zeit für die Entscheidung über die Eilanträge gegen die deutschen Gesetze zur Euro-Rettung nehmen wolle als bisher veranschlagt. Zunächst war ein Zeitraum von wenigen Wochen angesetzt. Nun sprach Voßkuhle von einer möglichen Alternative zu einer Eilentscheidung: ein sogenanntes "Zwischenverfahren". Dieses würde eine "sehr sorgfältige Prüfung" der Rechtslage beinhalten und könne zwei oder drei Monate dauern. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble erhofft sich hingegen einen raschen Richterspruch. Er warnte vor unabsehbaren wirtschaftlichen Folgen, sollte das Gericht die deutschen Gesetze zur Euro-Rettung stoppen oder verzögern.
Zuviel Rechte abgetreten?
Im Kern geht es um die Frage, ob der Bundestag mit seiner Zustimmung zu den Verträgen entscheidende Haushaltsrechte aufgegeben hat. Den Richtern liegen Eilanträge der Linken, des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler und einer Professorengruppe vor. Außerdem haben 12.000 Bürger eine Sammelklage eingereicht, die von Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vertreten wird. Auch die Piraten schlossen sich inzwischen an. Die Anträge zielen darauf ab, dem Bundespräsidenten die Abzeichnung der Gesetze zu untersagen. Ohne die Unterschrift des Staatsoberhaupts können sie nicht in Kraft treten.
"Europas Basis ist der Rechtsstaat"
Andreas Voßkuhle, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, mahnt zur sachlichen Debatte. Auch in Krisensituationen dürfe man die Verfassung nicht außer Acht lassen, erklärte Voßkuhle zu Beginn der Verhandlung.
"Europa fordert den demokratischen Verfassungsstaat ebenso wie der demokratische Verfassungsstaat Europa fordert. Wer dieses Verhältnis zu einer Seite auflöst, verliert die andere!"
Andreas Voßkuhle
Der Zweite Senat werde "trotzdem der Versuchung widerstehen, sein Herz über die ein oder andere Hürde zu werfen, sondern mit beiden Füßen auf dem Grundgesetz stehend" über die Anträge entscheiden. Die Politik habe in Krisenzeiten viel Entscheidungsspielraum. Es sei jedoch Aufgabe des Verfassungsgerichts, "den Regeln, die wir uns gegeben haben, auch in den Situationen zur Geltung zu verhelfen, in denen es politisch nicht opportun erscheint und uns besonders viel Mühe und Kraft kostet", betonte Voßkuhle.
Noch wird nicht über die Verfassungsmäßigkeit der Eurorettungsmaßnahmen verhandelt. Das Eilverfahren beschäftige sich allein mit der Frage, ob der Bundespräsident die genannten Gesetze unterschreiben darf oder damit warten muss, bis das Gericht in der Hauptsache entschieden hat, so Voßkuhle. Das Gericht müsse abwägen, welche Entscheidung die größeren Nachteile mit sich bringe.
Schäuble als Anwalt der Regierung
Es steht viel auf dem Spiel für die Regierung Merkel. Daher wird Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) persönlich die beiden Maßnahmen zur Stabilisierung der Gemeinschaftswährung rechtfertigen. In der Sammelklage heißt es, der Bundestag habe sich mit seiner Zustimmung zum ESM-Vertrag "in verfassungswidriger Weise seiner parlamentarischen Gestaltungs- und Kontrollmöglichkeiten und damit seiner Haushaltsautonomie entäußert." Der Rettungsschirm ESM könne zu unverantwortbaren Haftungsrisiken führen. Die Bundesregierung muss zunächst 22 Milliarden Euro in den ESM einzahlen und für rund 170 Milliarden Euro haften.
Die Folgen bedenken
Kommt es schon Ende Juli zu einer Entscheidung über die Eilanträge, ist noch kein Urteil in der Hauptsache gefällt. Doch sollten die Richter den Anträgen stattgeben, wird der Rettungsschirm ESM weiter aufgeschoben. Er sollte eigentlich schon am 1. Juli in Kraft treten. Koalitionspolitiker warnten bereits vor gravierenden Folgen, sollten die Gesetze durchfallen. Das Gericht hat sich ausdrücklich eine Folgenabwägung verordnet. Es wird mögliche Marktreaktionen und ökonomische Risiken diskutieren.
Der rote Faden
Bleiben die Richter ihrer bisherigen Rechtsprechung zum Euro und der Euro-Rettung treu, könnte es eng werden für Fiskalpakt und ESM. Denn wie ein roter Faden zieht sich die Forderung nach mehr Beteiligungsrechten für Bundestag und Bundesrat durch die Urteile. Die europäische Integration dürfe "nicht zur Aushöhlung des demokratischen Herrschaftsystems in Deutschland" führen, steht in der Entscheidung zum EU-Reformvertrag von Lissabon. Und beim Urteil zu den Euro-Hilfen warnte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle im September 2011, das nationale Parlament müsse die Kontrolle über grundlegende haushaltspolitische Entscheidungen behalten. Es dürfte spannend werden in Karlsruhe.

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