Bayerisches Fernsehen - Rundschau

ESM-Urteil Aufatmen in Europa

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Euro-Rettungsschirms ESM hat europaweit für Erleichterung gesorgt. Die Richter hatten am Mittwoch dem Beitritt Deutschands zum ESM grünes Licht gegeben - aber mit Vorbehalten.

Stand: 13.09.2012

"Das ist eine gute, eine großartige Nachricht", erklärte Italiens Regierungschef Mario Monti. Und der Präsident des EU-Parlaments Martin Schulz (SPD) freute sich: "Ein guter Tag für Europa, ein guter Tag für den Euro." Ganz Europa scheint nach der Karlsruher Entscheidung aufzuatmen. Bundespräsident Joachim Gauck hat nun - einen Tag nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - die Gesetze zum Euro-Rettungsschirm ESM und zum Fiskalpakt unterzeichnet. Das teilte das Präsidialamt in Berlin mit.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Anträge der Kläger überwiegend zurückgewiesen, dem Bundespräsidenten die Unterzeichnung des Gesetzes zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) bis zum endgültigen Urteil des Gerichts über die Verfassungsbeschwerden zu untersagen. Der Präsident des BVerfG Andreas Voßkuhle

nannte zwei Vorbehalte: Der Rettungsschirm dürfe nicht so ausgelegt werden, dass sich der Anteil Deutschlands von 190 Milliarden Euro ohne Zustimmung der deutschen Seite - und damit des Bundestages - erhöhe. Außerdem dürfe die Schweigepflicht für alle ESM-Mitarbeiter nicht dazu führen, dass der Bundestag nicht ausreichend unterrichtet werde.

Das Bundesverfassungsgericht hält die Ratifizierung des ESM-Vertrages nur dann für zulässig, wenn die deutsche Haftungsobergrenze nicht ohne Zustimmung Berlins angehoben werden kann. Das ist im ESM-Vertrag eindeutig geregelt: In Artikel 10 heißt es zwar: Der Gouverneursrat solle mindestens alle fünf Jahre prüfen, ob das Stammkapital von insgesamt 700 Milliarden Euro noch angemessen sei.

Und die Gouverneure "könnten" eine Erhöhung beschließen. In Artikel 5, Unterpunkt 6 (d) wird festgehalten: Die Entscheidung, das Ausleihvolumen zu ändern, muss "im gegenseitigen Einverständnis" fallen. Das heißt, die Gouverneure, die an der Beschlussfassung beteiligt sind, müssen ihren Entschluss einstimmig treffen.

Kein Fass ohne Boden

Zufriedenheit in Passau

Karl Synek, Grünen-Stadtrat in Passau und Mit-Beschwerdeführer, ist zufrieden mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Europäischen Rettungsschirm ESM. "Die Klage hat sich gelohnt", sagte Synek dem Bayerischen Rundfunk. Es sei zum großen Teil erreicht worden, was seine Absicht gewesen war: Mit dem Urteil werde das Haushaltsrecht des Bundestags gewahrt, gleichzeitig habe es auch die Demokratie gestärkt. Das Urteil habe auch Transparenz geschaffen. Vorher sei alles im „stillen Kämmerchen“, „an den Parteien vorbei“, entschieden worden: „Der Weg ist jetzt abgeschnitten“

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum künftigen Euro-Rettungsfonds ESM soll der Mechanismus am 8. Oktober in Kraft gesetzt werden. Das teilte Eurogruppen-Chef Jean-Claude Juncker in Luxemburg mit. Deutschland hatte als einziges Euro-Land den ESM-Vertrag noch nicht ratifiziert. Vor der Rechtsgültigkeit des ESM-Schirms müssen aber die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt werden. Es darf kein Fass ohne Boden werden: Bevor die Haftungsgrenze für Deutschland von 190 Milliarden Euro überschritten wird, müßte also neu verhandelt werden. Ein solcher Fall würde eintreten, falls ein ESM-Mitglied ausscheidet oder selbst Hilfe beantragt. Dann müsste Deutschland einen höheren Haftungsanteil übernehmen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts macht aus Sicht der deutschen Industrie den Weg zur Lösung der Staatsschuldenkrise frei. "Die Industrie begrüßt, dass gleichzeitig wichtige Leitplanken gesetzt wurden", sagte der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Hans-Peter Keitel. Das Urteil schaffe Rechtssicherheit und den Raum für die notwendige Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion. Der Euro ist mit einem Dollar 29 auf einem Vier-Monats-Hoch, auch die Börsenkurse steigen - moderat.

Reaktionen zu Entscheidung über ESM

Peter Gauweiler

Peter Gauweiler | Bild: picture-alliance/dpa

Für Kläger Peter Gauweiler ist das Karlsruher Urteil ein Erfolg. "Das Gericht hat im Eilverfahren völkerrechtliche Vorbehalte angeordnet - zum ersten Mal in seiner Geschichte." Zugleich kritisierte er, dass die Richter in diese Vorbehalte nicht die Rücknahme der europarechtswidrigen Beschlüsse des EZB-Rates einbezogen hätten. Das hatte er vor wenigen Tagen per Eilantrag durchzusetzen versucht. "Von dem Eilverfahren geht das Signal aus, dass eine Rettungspolitik, die Deutschland in unbegrenzter Höhe verpflichten will, mit unserer Verfassung nicht vereinbar ist."

Angela Merkel

Archivbild: Bundeskanzlerin Angela Merkel nimmt am Montag (27.08.2012) an der CDU-Bundesvorstandssitzung im Konrad-Adenauer-Haus in Berlin teil. | Bild: picture-alliance/dpa

"Das ist ein guter Tag für Deutschland, und das ist ein guter Tag für Europa." Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im Bundestag zum Karlsruher Urteil

Horst Seehofer

Horst Seehofer | Bild: picture-alliance/dpa

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) begrüßt das Urteil aus Karlsruhe. Damit sei klar, dass Deutschland sich für das Ausland nicht unbegrenzt verschulden dürfe, sagte er. "Ich glaube, dass das ein sehr logischer Schluss des Bundesverfassungsgerichts ist, eine Grenze für die Verschuldung nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zu setzen", sagte er. Die Leistungsfähigkeit Deutschlands dürfe nicht überfordert werden. "Weil wir sonst die Axt an Wohlstand und Arbeitsplätze legen." Das Gericht habe wieder einmal bewiesen, dass es in einer schwierigen Situation sehr gute Urteil fälle, sagte Seehofer, der momentan in Israel ist.

Frank-Walter Steinmeier

Frank-Walter Steinmeier (SPD) | Bild: picture-alliance/dpa

Auch der SPD-Fraktionschef befürwortet die Entscheidung. "Ich bin erstmal froh, dass die Spekulationen über den Ausgang des Urteils aufhören. Ich bin froh darüber, dass die parlamentarischen Entscheidungen (...) verfassungsrechtlich gebilligt worden sind. Damit kann der ESM endlich seine Arbeit aufnehmen."

Markus Rinderspacher

Markus Rinderspacher (SPD) | Bild: picture-alliance/dpa

Der Fraktionsvorsitzende der SPD im Bayerischen Landtag, Markus Rinderspacher, spricht von einer historischen Wegmarke für die Eurorettung. "Jetzt können Schuldenbremsen in allen Verfassungen der europäischen Länder inkludiert werden, die Nervosität auf den Märkten wird sich deswegen verringern," sagte Markus Rinderspacher dem Bayerischen Rundfunk. Das gute Urteil aus Karlsruhe sei aber auch eine Lehrstunde für alle Europopulisten in Bayern gewesen.

Markus Söder

Markus Söder (CSU) | Bild: picture-alliance/dpa

Bayerns Finanzminister (CSU) wertet das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum ESM als ein gutes Signal für den Euro, weil der Euro damit stabilisiert werden könne. Es sei zugleich ein noch besseres Signal für die Steuerzahler, denn es gebe nun zum ersten Mal eine Haftungsobergrenze, die eingehalten werden müsse. Damit sei klargemacht, dass der Euro und der ESM kein Fass ohne Boden würden. Jetzt müsse die Bundesregierung Vorschläge machen, wie eine rechtlich fixierte Absicherung stattfinden könne.

Wolfgang Bosbach

Wolfgang Bosbach (CDU) | Bild: picture-alliance/dpa

Der CDU-Politiker registriert das Urteil mit gemischten Gefühlen. Positiv sei, dass die Parlamentsrechte gestärkt würden. "Auf der anderen Seite ist die Haftungsobergrenze von 190 Milliarden Euro nur scheinbar beruhigend." Wenn die Europäische Zentralbank zeitgleich ankündige, notfalls in unbegrenzter Höhe Staatsanleihen anzukaufen, wachse auch der deutsche Haftungsanteil. "Wenn die EZB diesen Kurs wie angekündigt fortführt, dann werden unsere Haftungsrisiken immer größer."

Philipp Rösler

Bundeswirtschaftminister Rösler | Bild: picture-alliance/dpa

Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) hat sich zuversichtlich gezeigt, dass nun ein stabiles Bollwerk rund um den Euro gebaut werde. "Heute ist ein guter Tag für Europa", so Rösler. "Mit diesem klaren und eindeutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind wir dem Ziel, den Euro stabil zu halten, einen wichtigen Schritt nähergekommen." Der Kurs der Bundesregierung und der Koalition sei bestätigt worden. So sei eine Haftungsbegrenzung stets das Ziel der FDP gewesen. Der Weg für die Ratifizierung des ESM sei nun frei.

Gregor Gysi

Gregor Gysi (Die Linke) | Bild: picture-alliance/dpa

"Da haben wir doch was geleistet für die Demokratie." Gregor Gysi, Fraktionschef der Linken

Jürgen Trittin

Jürgen Trittin (Die Grünen) | Bild: picture-alliance/dpa

"Das ist ein gutes Urteil". Es habe die Auffassung der Mehrheit des Bundestags bestätigt, dass der europäische Fiskalpakt und der dauerhafte Euro-Rettungsschirm ESM mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Ferner habe es betont, dass es eine Deckelung für den ESM gebe. "Und es hat klargestellt, dass auch in europäischen Angelegenheiten nichts geht ohne den Bundestag. In diesem Sinne ist es ein schöner Tag gerade für die Parlamentarier - auch in der Opposition."

Hubert Aiwanger

Hubert Aiwanger (Freie Wähler) im Hof des Bayerischen Rundfunks | Bild: BR/Natasha Heuse

Die Freien Wähler in Bayern, die ebenfalls beim Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht hatten, haben die Entscheidung als unzureichend kritisiert. Freie Wähler-Chef Hubert Aiwanger meinte zwar, das Urteil hätte noch schlimmer kommen können, sei aber schlimm genug. Das Urteil sei der Versuch einer kleinen Handbremse. Er gehe aber davon aus, dass, wenn der ESM nicht ausreiche, um Euroschuldnerländer zu retten, massiver Druck auf Deutschland ausgeübt werde, bei den Haftungsbeschränkungen einer Öffnung nach oben zuzustimmen. Deutschland solle sich deshalb festlegen, dass es seine Mitwirkung am ESM kündige, wenn verlangt werde, die 190 Milliarden Euro deutsche Haftungssumme auszuweiten.

Martin Schulz

Der Präsident des EU-Parlaments Martin Schulz (SPD) sagte: "Ein guter Tag für Europa, ein guter Tag für den Euro." Der Stabilitätsmechanismus, der jetzt grünes Licht erhalten habe, "ermöglicht eine bessere Finanzierung der Krisenstaaten und ermöglicht es vor allem, die Spekulation gegen die Krisenstaaten auf den Finanzmärkten zu beenden". Im Europaparlament habe man den Richterspruch aus Karlsruhe mit Erleichterung zur Kenntnis genommen. Dies sei auch eine gute Nachricht für die europäische und die weltweite Wirtschaft.

Alexander Dobrindt

CSU-Generalsekretär Dobrindt | Bild: picture-alliance/dpa

CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt sagte, das Gericht habe "unmissverständlich deutlich gemacht, dass es Belastungsgrenzen für Deutschland gibt, die bei der Eurorettung nicht überschritten werden dürfen". Die CSU sehe sich damit in ihrer Position bestärkt. "Dass die Karlsruher Richter einen deutschen Haftungsautomatismus verboten haben, ist zugleich die klare Absage an alle rot-grünen Phantasien einer europäischen Schuldenunion."

Georg Fahrenschon

Der frühere bayerische Finanzminister Georg Fahrenschon (CSU) | Bild: picture-alliance/dpa

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband begrüßte die Entscheidung. Präsident Georg Fahrenschon sagte: "Das Urteil ist sehr ausgewogen. Es ermöglicht Stabilisierungen über den ESM, stellt aber die Bindung an die Entscheidungen der Parlamente sicher und nimmt eine notwendige Haftungsbeschränkung für Deutschland vor." Solidarität dürfe nicht Solidität und Gewaltenteilung in Frage stellen. Und das habe das Gericht klargestellt.

Wolfgang Schäuble

Wolfgang Schäuble | Bild: picture-alliance/dpa

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zeigte sich zufrieden. "Die Position der Bundesregierung ist ausdrücklich bestätigt worden. Jeder kann jetzt sicher sein, es verstößt nicht gegen das Grundgesetz", sagte der CDU-Politiker in einem ARD-Interview. "Und der Respekt vor dem Verfassungsgericht führt jetzt hoffentlich dazu, dass auch die Kläger in Zukunft auch nicht mehr behaupten, dieser Vertrag verletze das Grundgesetz."


0