Bayerisches Fernsehen - Rundschau

Staatsvertrag Freiheit für das Glücksspiel

Sie haben lange gepokert, doch jetzt haben 15 der 16 Ministerpräsidenten den Vertrag über die Öffnung des milliardenschweren Sportwettenmarktes für private Anbieter unterzeichnet.

Stand: 15.12.2011
Montage:Roulette, Pokerkarten, Lottoschein auf einem Bildschirm | Bild: colourbox.com

Nach monatelangem Streit haben 15 der 16 Bundesländer den neuen Glücksspielstaatsvertrag zur Liberalisierung des Milliarden-Marktes unterzeichnet. Nur Schleswig-Holstein zieht nicht mit. Ende Oktober hatten sich die 15 Bundesländer auf einen Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag verständigt. Sie wollen das Lottomonopol des Staates erhalten, aber den Sportwettenmarkt begrenzt öffnen.

Der Vertrag sieht die Vergabe von höchstens 20 Lizenzen für Sportwettenanbieter sowie eine Steuer auf den Umsatz von fünf Prozent vor. Dadurch sollen unter anderem die bislang illegalen Sportwetten liberalisiert und kanalisiert werden, um Suchtgefahren vorzubeugen. Private Lottoanbieter haben Klagen angekündigt.

Warten auf die Spielregeln aus Brüssel

Schleswig-Holsteins spielt ein eigenes Spiel

Schleswig-Holstein will seinen Glücksspielmarkt weiter öffnen als die anderen Länder. Dort hatte man im September einen umstrittenen Alleingang zur Öffnung des milliardenschweren Sportwetten-Marktes für private Anbieter gestartet. Es ermöglicht in unbegrenzter Zahl Angebote von Sportwetten und auch von Poker im Internet.

Die Ministerpräsidenten vereinbarten jedoch, dass ihre Unterschriften nur dann gültig werden, wenn die EU-Kommission keine europarechtlichen Bedenken anmeldet. Dies ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Staatsverträge in Deutschland. Es ist ungewiss, ob die Regelungen bei der EU-Kommission auf Zustimmung stoßen. Den Segen aus Brüssel hat hingegen bereits der Alleingang von Schleswig-Holstein. Dessen neues Glücksspielgesetz tritt am 1. Januar in Kraft. Der derzeitige Glücksspielstaatsvertrag gilt seit 2008 und läuft zum Jahresende aus. Der Europäische Gerichtshof hatte das staatliche Monopol auf Glücksspiele und Sportwetten im September 2010 für unzulässig erklärt. Deutschland unterlaufe das Ziel der Suchtbekämpfung durch zu viel Werbung für die Glücksspiele, entschied der EuGH. Ein erster Entwurf eines neuen Glücksspielstaatsvertrages der 15 Bundesländer mit zunächst nur sieben Lizenzen für Anbieter von Sportwetten war in Brüssel auf europarechtliche Bedenken gestoßen. Darauf wurde die maximale Zahl auf 20 Lizenzen erhöht.

Die wichtigsten Regeln des Staatsvertrags von 2008

Grundsätzliches

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht zocken.

Lotto, Glücksspirale und Rubbellose laufen nur noch über Annahmestellen. Spielen im Internet ist verboten, ebenso Werbung für Glücksspiele im Fernsehen oder per Telefon.

Sportwetten

Für die sogenannten schnellen Spiele und Sportwetten im Deutschen Lotto- und Totoblock wie Keno, Oddset oder Toto benötigen die Tipper jetzt neben Personalausweis oder Reisepass eine spezielle Berechtigungskarte.

Aufklärung

Darüber hinaus müssen Glücksspielanbieter über die Gefahren aufklären: Lose, Spielscheine und Spielquittungen müssen Hinweise auf die jeweilige Suchtgefahr und Hilfsmöglichkeiten enthalten.

Sperre

Außerdem müssen die Veranstalter von Glücksspielen ein übergreifendes Sperrsystem für gefährdete Menschen einrichten. Laut Gesetz können Personen gesperrt werden, die selbst eine Sperre beim Veranstalter beantragt haben oder die vom Personal für spielsuchtgefährdet gehalten werden. Abhängige können sich sogar für das samstägliche Lottospiel sperren lassen.

Alles auf eine Karte

Der Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Michael Vesper, hatte die Ministerpräsidenten zu einer schnellen Einigung aufgefordert und auf eine einheitliche Lösung für alle 16 Bundesländer gehofft. "Eine virtuelle Sportwettengrenze zwischen Schleswig-Holstein und dem Rest der Republik funktioniert nicht". Ein Flickenteppich nütze niemandem. Der frühere Vize-Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens forderte zudem eine angemessene Beteiligung des Sports an den Zusatzeinnahmen.