Bayerisches Fernsehen - Kontrovers

Pressemitteilung vom 01.02.2012 Pläne des Finanzministeriums zur Sanierung der Spielbanken nicht verfassungskonform

Pläne des Finanzministeriums zur Sanierung der Spielbanken nicht verfassungskonform

Stand: 01.02.2012

Verfassungsrechtler Prof. Hufen: "Das darf der Staat nicht."

Finanzministerium kündigt nochmalige Überprüfung der Pläne an.

Der Mainzer Verfassungsrechtler Prof. Friedhelm Hufen bezweifelt, dass die Pläne des Bayerischen Finanzministeriums zur Sanierung der staatlichen Spielbanken verfassungskonform sind. Im Interview mit dem BR-Politikmagazin Kontrovers sagte Hufen: "Staatliche Monopole sind überhaupt nur erlaubt, wenn das dazu dient, die Spielsucht zu bekämpfen. Und wir haben jetzt genau das Gegenteil: Das Spielen in Spielbanken wird erleichtert. Es wird aber in anderen Bereichen erschwert. Und das geht nicht."

Hintergrund: Während bei privaten Spielhallen eine Verschärfung der Auflagen geplant ist, sollen die Regelungen für staatliche Kasinos gelockert werden. Grund für die Vorschläge aus dem Bayerischen Finanzministerium ist die wirtschaftliche Schieflage der Spielbanken in Bayern. Im Jahr 2011 musste der Freistaat sechs Millionen Euro zuschießen. Die Zulassung von Kreditkarten, aber auch die Absenkung der Altersgrenze von 21 auf 18 Jahre sowie mehr Werbung sollen die Spielbanken wieder attraktiver machen. "Das ist in der Tat ein ganz großes Problem, weil hier nicht mehr Spielsucht bekämpft, sondern geradezu befördert wird", so der Mainzer Verfassungsrechtler gegenüber dem BR-Politikmagazin Kontrovers. Hufen weiter: "Das darf der Staat nicht." Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist das staatliche Glücksspielmonopol nur zulässig, wenn es dazu dient, Spielsucht zu bekämpfen.

Im Kontrovers-Interview verteidigt Franz Josef Pschierer (CSU) die Pläne: "Die bayerischen Spielbanken sorgen dafür, dass alles in ordentlichen Bahnen abläuft", so der Staatssekretär im Bayerischen Finanzministerium wörtlich. Gleichzeitig kündigte Pschierer an, noch einmal überprüfen zu lassen, ob die Vorschläge verfassungskonform sind.

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