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IGeL-Leistungen Abzocke oder Notwendigkeit?

Es hat sich etwas eingeschlichen in die Arztpraxen der Republik. Etwas, das für Patienten gar nichts bringt, wie Kritiker behaupten. Etwas, das die Patienten nicht gesünder, sondern manchmal sogar kränker macht. Auf jeden Fall aber macht es sie ärmer! Die Rede ist von "Individuellen Gesundheitsleistungen", kurz "IGeL".

Autor: Herbert Hackl Stand: 25.01.2012
gesundheit-IGEL-Leistungen - sinnvoll oder nicht? | Bild: colourbox.com

Seit 1998 dürfen IGeL-Leistungen in deutschen Praxen angeboten werden. Zur Freude der Ärzteschaft, die durch verschiedenste Reformen im Gesundheitssystem sinkende Einnahmen hinnehmen mussten. IGeL-Leistungen scheinen da neue Perspektiven zu eröffnen. Denn sie sind keine Kassen-Leistungen. Der Patient muss sie zahlen! Eingeführt wurden sie von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Und so wird dem Arzt ermöglicht, auch Kaufmann zu sein. Um den Umsatz in der Praxis zu steigern, müssen die Mediziner IGeL-Leistungen aber an den Mann und an die Frau bringen. In Ratgebern, Seminaren und Fachzeitschriften erfahren sie, wie das am besten gelingt.

Neu im Netz: der IGel-Monitor

Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) hat am 25. Januar 2012 ein neues Internetportal zu den sogenannten IGeL-Leistungen online gestellt. Dort können sich Versicherte ausführlich über Nutzen und Schaden individueller Gesundheitsleistungen informieren.

Schätzungen zufolge fließen durch verkaufte IGeL-Leistungen eine Milliarde Euro jährlich auf das Konto der Mediziner. Die Frage ist aber: Rentiert sich das auch für den Patienten?

Ein Geschäft mit der Angst?

Unter anderem das wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) sagt: NEIN. Zumindest bei den meisten Selbstzahler-Leistungen gelte: Sie bieten keine bessere Versorgung des Patienten. Denn zum Großteil sei der Nutzen der IGeL-Leistungen nicht durch wissenschaftliche Studien belegt. Trotzdem wird gegenüber dem Patienten argumentiert: Je mehr Untersuchungen gemacht werden, die über das Maß der Kassenleistungen hinausgehen, desto sicherer kann sich der Patient fühlen. Frei nach dem Motto: Viel hilft viel! Vor allem im Bereich der "Vorsorge" und "Früherkennung" werde so ein Geschäft mit der Angst betrieben, befürchten viele.

Hit-Liste der IGeL-Ärzte

Studien scheinen das zu bestätigen. Am meisten "igeln" Frauenärzte. Hier stehen zusätzliche Ultraschall- (Baby-TV) und Krebsvorsorge-Untersuchungen ganz oben auf der IGeL Hit-Liste. Augenärzte versuchen, ihren Patienten besonders häufig Augeninnendruckmessungen zu verkaufen. Hautärzte, Urologen, Orthopäden und Internisten erweitern ebenfalls ständig ihren Katalog der IGeL-Leistungen. Die Pharmaindustrie hilft dabei mit neu entwickelten Labortests und Methoden. Die Zielgruppen werden immer jünger.

Tipps für den Patienten

Die Patienten fühlen sich oft überrannt von den Zusatzangeboten aus der Praxis. Oft ist es auch nicht der Arzt, der den Patienten einzelne Leistungen verkauft, sondern entsprechend geschulte oder angehaltene Arzthelferinnen. Zeit und Orientierungshilfen werden dabei nur spärlich gegeben. Dabei gilt aber immer: IGeL-Leistungen sind nie Notfallleistungen! Ärzte oder ihr Personal, die versuchen Druck auszuüben oder ihren Patienten Angst zu machen, verhalten sich unseriös. Der Patient sollte also in jedem Fall Folgendes beachten:

Tipps für den Patienten

Keine Werbung

Prinzipiell darf der Arzt nicht für eine IGeL-Leistung werben oder diese von sich aus anbieten. Der Patient muss sie nachfragen

Genaue Auskunft

Nie übereilt einer IGeL-Leistung zustimmen! Der Arzt ist verpflichtet, über Sinn und Zweck der Behandlung genauestens Auskunft zu geben. Der Patient sollte auch nachfragen, warum die Kasse in diesem Fall nicht bezahlt. Achtung: Manchmal werden auch normale Kassenleistungen als IGeL-Leistungen abgerechnet!

Information

Zusätzlich sollte sich der Patient bei unabhängigen Patientenberatungen oder bei seiner Krankenkasse über die vom Arzt angebotene Leistung informieren. Dann erst sollte er seine Entscheidung treffen.

Vorsorgeleistungen

Viele IGeL-Leistungen sind Vorsorgeleistungen. Dann sollte darauf geachtet werden, dass eine bestimmte Untersuchung auch ein konkretes Ergebnis zum Ziel hat. Ansonsten folgen weitere Untersuchungen. Vor allem bei den Leistungspaketen "Der große Manager-Check", "Körper-Check", "Krebsvorsorge Plus", "Schwangerschaftsbetreuung Plus" sollte das Angebot gründlich geprüft werden.

Falls eine IGeL-Leistung in Anspruch genommen wird, sollte folgendes beachtet werden:

Zu beachten ist ...

Kostenvoranschlag

IGeL-Leistungen müssen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden. Darin sind die Preise festgelegt. Der Arzt kann aber den mehrfachen Satz verlangen. Um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben, sollte der Patient auf einen Kostenvoranschlag bestehen, in dem alle auf ihn zukommenden Kosten aufgeführt sind.

Vertrag

Anschließend muss ein Vertrag geschlossen werden. In dem Vertrag sind alle Kosten und Einzelleistungen ebenfalls aufzulisten. Ferner muss aus dem Vertrag hervorgehen, dass die Leistungen auf Wunsch des Patienten erfolgen und die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt.

Rechnung

Nach dem Vertrag und der Erfüllung der Leistung muss eine Rechnung erfolgen. Mit Vertrag und Rechnung können die IGeL-Ausgaben unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden.

Nicht alle IGeL-Leistungen sind Unsinn

Nicht jeder Arzt, der "igelt" verdient prinzipielles Misstrauen. Es gibt durchaus IGeL-Leistungen, die ihren Sinn haben. Dazu zählen reisemedizinische Untersuchungen und Beratungen, beziehungsweise Impfungen vor Fernreisen. Weiter sind verschiedenste Tauglichkeitsuntersuchungen für bestimmte Sportarten (Tauchen, Fliegen, etc.) sinnvoll. Es gibt natürlich auch den Fall, dass Vorsorge- oder Früherkennungs-Tests nicht von der Kasse bezahlt werden, obwohl ihr Nutzen bereits wissenschaftlich erwiesen ist. In den meisten Fällen ist das aber eine Frage der Zeit. Denn ob eine neue Methode zur Kassenleistung wird, entscheiden Ärzte und Kassen im sogenannten gemeinsamen Bundesausschuss. Grundlage hierfür sind die entsprechenden wissenschaftlichen Nachweise.

Links & Adressen

UPD Beratungsstelle München für Oberbayern
Waltherstraße 16 a
80337 München
Telefon: 089 / 18 91 37 22
Fax: 089 / 725 04 74
Beratungszeiten:
Dienstag 10.00-14.00 Uhr
Mittwoch 10.00-14.00 und 15.00-19.00 Uhr
Freitag 10.00-14.00 Uhr und nach Vereinbarung