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Vorsorgevollmacht Wenig Aufwand, großer Nutzen

Was passiert, wenn man wegen einer schweren Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr für sich selbst entscheiden kann? Eine Frage, mit der sich niemand gern beschäftigt. Und doch ist es nötig.

Von: Sabine Winter Stand: 15.10.2012

Was viele nicht wissen: Nahe Angehörige dürfen in diesem Fall nicht automatisch Entscheidungen übernehmen - zumindest dann nicht, wenn keine entsprechende Vorsorgevollmacht ausgestellt ist. Dann entscheidet das Gericht, wer der rechtliche Betreuer wird.

Fremdbestimmt durch fehlende Vollmacht

Das Gesetz schreibt zwar vor, dass das Gericht bevorzugt Angehörige einsetzen muss. In Ausnahmefällen kann es sich aber auch für einen Fremdbetreuer entscheiden. Für viele ist das keine schöne Vorstellung, da dem rechtlichen Betreuer eine große Macht zukommt: Je nachdem, in welchen Bereichen eine Vertretung notwendig ist, kann dieser in Angelegenheiten der Gesundheits- und Vermögenssorge entscheiden. Das heißt: Er kann zum Beispiel entscheiden, ob man am Bett fixiert wird und ob Geld vom Konto abgehoben werden darf. Um zu verhindern, dass ein Fremder diese Macht über das eigene Leben bekommt, hilft nur eine gültige Vorsorgevollmacht.

Wichtige Tipps:

  • Der Vollmachtgeber muss geschäftsfähig sein, wenn er die Vollmacht ausstellt.
  • Die Vorsorgevollmacht muss schriftlich erteilt werden.
  • Die Vorsorgevollmacht sollte so genau wie möglich regeln, in welchen Aufgabenbereichen sie Gültigkeit hat.
  • Ort, Datum und Unterschrift dürfen auf keinen Fall fehlen.
  • Eine notarielle Beurkundung ist nicht generell vorgeschrieben, sondern nur, wenn es um den Erwerb oder die Veräußerung von Grundstücken geht.
  • Die Vorsorgevollmacht kann im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Der Vorteil: Das Betreuungsgericht findet so schnell heraus, dass eine Vollmacht vorliegt.
  • Sinnvoll ist es, die Bevollmächtigten schon beim Erstellen der Vollmacht zu informieren. Diese müssen schließlich gewillt und in der Lage sein, im Ernstfall die Vertretung zu übernehmen.
  • Die Bevollmächtigten müssen wissen, wo sie im Fall der Fälle die Originalvollmacht finden. Nur so können sie auch tatsächlich in meinem Namen handeln.

Der Rat eines Rechtsanwalts oder eines Notars kann helfen, Zweifel an der Gültigkeit einer Vorsorgevollmacht im Keim zu ersticken. Auch die städtischen Betreuungsstellen bieten eine umfassende Beratung an.


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