Schutz gegen Feuer & Co Richtig versichern - Tipps vom Experten
BR.de: Herr Saager, Sie sind Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Verkehrs- und Versicherungsrecht. Wie kann ich mich als Hausbesitzer/Mieter gegen Feuer versichern?
Martin Saager: Das Gebäude muss grundsätzlich vom Eigentümer versichert werden. Eine Feuerversicherung ist aber keine Pflichtversicherung und deckt nur die Bausubstanz ab, also Dach, Wände, Boden, Keller, etc. Nicht abgedeckt ist davon der Hausrat. Der muss gesondert versichert werden, auch als Eigentümer eines Hauses, das man selbst bewohnt.
Ebenfalls nicht versichert ist der Fall, dass ein Nachbarhaus brennt und die Flammen auf Ihre Wohnung übergreifen. Die Brandversicherung des Nachbarn deckt dabei Ihren Schaden nicht ab. Jedermann muss sich selbst gegen Feuer versichern.
BR.de: Welche Fallstricke gibt es bei solchen Versicherungen?
Martin Saager: Die Versicherungssumme sollte ausreichend sein, aber auch nicht zu hoch angesetzt. Grundsätzlich wird in Gebäudeversicherungen der Einheitswert im Jahr 1914 eingetragen. Das bedeutet: Was hätte dieses Haus 1914 gekostet? Daraus werden im Schadensfall die heutigen Kosten abgeleitet. [Anm. d. Red.: Dieser sogenannte gleitende Neuwertfaktor soll sicherstellen, dass es durch eine eventuelle Wertsteigerung einer Immobilie nicht zu einer Unterversicherung kommt]
Beim Abschluss einer Brandversicherung sollten Sie darauf achten, dass Sie mit dem Mitarbeiter der Versicherung das Gebäude untersuchen. Falls Sie den Gebäudewert selbst angeben und dieser zu niedrig ist, haben Sie keine Handhabe gegen die Versicherung. Wenn aber der Außendienstler der Versicherung den Wert des Gebäudes festlegt und dieser zu niedrig ist, kann die Versicherungsgesellschaft unter Umständen haftbar gemacht werden.
Wichtig ist auch, dass Sie bei Aus- oder Umbauten stets die Versicherungssumme anpassen: Wenn Sie etwa den Dachboden ausbauen oder einen Wintergarten errichten, sollten Sie die Versicherungssumme entsprechend erhöhen. Gleiches gilt für die Hausratversicherung, wenn sich der Wert Ihrer Einrichtung erhöht.
Außerdem müssen Sie Ihre Versicherung informieren, wenn sich am Feuerrisiko ihres Hauses oder Ihrer Wohnung etwas ändert. Wird nebenan etwa eine Tankstelle errichtet, oder es zieht ein Gewerbe ein, bei dem mit offenem Feuer hantiert wird (etwa eine Schweißerei), müssen Sie dies Ihrer Versicherungsgesellschaft mitteilen. Ansonsten kann sich das Unternehmen weigern, Ihren Schaden zu übernehmen.
BR.de: Was muss ich tun, wen schon was passiert ist? Sollte ich versuchen, zu retten, was zu retten ist? An wen kann ich mich wenden?
Martin Saager: Im Brandfall sollten Sie natürlich zunächst Ihr eigenes Leben und das Ihrer Mitmenschen retten. Überlassen Sie das Löschen des Brandes lieber den Profis von der Feuerwehr. Falls möglich, sollten Sie versuchen wichtige Dokumente zu retten, wie etwa Ihre Geburtsurkunde. Noch besser wäre es, wichtige Unterlagen in einem feuerfesten Behälter, also einem Feuersafe oder gleich in einem Bankschließfach aufzubewahren. Falls Ihr Versicherungsschein verbrennt, können Sie jederzeit eine Kopie von Ihrer Versicherungsgesellschaft anfordern.
Fangen Sie nach dem Brand nicht sofort an, aufzuräumen! Zum einen sind häufig Brandfahnder der Kriminalpolizei noch auf der Suche nach Spuren und Hinweisen. Zum anderen übernehmen viele Versicherungen Ihre Hotelkosten. Informieren Sie am besten umgehend Ihre Versicherung, wenn Sie nicht mehr in Ihre Wohnung zurückkehren können.
BR.de: Kommt meine Versicherung auch für Schäden durch Löschwasser auf, selbst wenn es bei mir nicht gebrannt hat?
Martin Saager: Bei der Gebäudeversicherung wird auch Schaden durch Löschwasser übernommen. Auch bei Hausratversicherungen sind diese Fälle in der Regel mitversichert. Zur Sicherheit sollte das aber beim Abschluss einer Versicherung nachgefragt werden.
BR.de: Heutzutage besitzen viele Menschen einen Computer, auf dem sie wichtige Daten aufbewahren. Übernehmen Versicherungen die Wiederherstellung von zerstörten Festplatten und Datenträgern?
Martin Saager: Solche Fälle müssen grundsätzlich vereinbart werden: Eine Datenrettung kann bei der Gebäudeversicherung eingeschlossen werden, ist aber tendenziell eher beim Hausrat anzusiedeln. Eine Datenrettung wird in der Regel nicht mit angeboten, sondern muss nachgefragt und gegebenenfalls gesondert vereinbart werden.
BR.de: Haben Sie noch weitere, generelle Tipps zum Thema Versicherungen?
Martin Saager: Ich würde jeden bestehenden Versicherungsvertrag regelmäßig zusammen mit meinem Versicherungsvermittler auf den Prüfstand stellen. Die entscheidende Frage dabei ist: Passt die Versicherung noch zu mir und meinem Leben?
BR.de: Herr Sager, wir danken Ihnen für das Gespräch.
Das Interview führte Franz Engeser

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