Bayerisches Fernsehen - Capriccio

"Zeitungszeugen" "Mein Kampf" am Kiosk?

Ein britischer Verleger will Hitlers Pamphlet in Auszügen am Zeitungskiosk verkaufen, wurde aber per einstweiliger Verfügung gerichtlich gestoppt. Ein Streit über den richtigen Umgang mit Dokumenten des Nationalsozialismus.

Stand: 01.02.2012
Eine Ausgabe von Hitlers "Mein Kampf" | Bild: BR

Zeitungen der NS-Zeit am Kiosk: Als Nachdruck, versehen mit einem Kommentarteil außen herum. Damit macht der britische Verleger Peter McGee sein Geschäft. Jede Nummer seiner "Zeitungszeugen" enthält bis zu drei Ausgaben von Zeitungen, die zwischen 1933 und 1945 erschienen sind: NS-Propagandapresse, aber auch kommunistische, liberale, sozialdemokratische Zeitungen - so lange die erscheinen konnten - , bis hin zur Exilpresse. Für die Kommentare hat der Verlag renommierte Experten zur NS-Zeit gewonnen. Somit sei die Publikation für Neonazis uninteressant, meinen die Herausgeber. Kritiker fürchten dass Nachdrucke von NS-Zeitungen bei rechten Devotionaliensammlern regen Anklang finden - nicht zu Unrecht, wie wir bei den Recherchen zu diesem Beitrag feststellen mussten.

Das Urheberrecht diverser NS-Zeitungen und Propagandaschriften liegt seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs beim bayerischen Finanzministerium. Um Missbrauch zu vermeiden, verfolgte man hier immer eine sehr restriktive Veröffentlichungspolitik und versuchte auch bereits vor drei Jahren die erste Auflage der "Zeitungszeugen" wegen Verbreitung des "Völkischen Beobachters" und des "Angriffs" gerichtlich zu stoppen. Erfolglos. Das Urheberrecht für die veröffentlichten Zeitungen war bereits erloschen. Die erste Edition der "Zeitungszeugen" brachte es auf über 90 Nummern.

Verleger Peter McGee

Nun wird die zweite Auflage marktschreierisch mit einer Sonderbeilage beworben: drei Hefte mit kommentierten Auszügen aus Hitlers "Mein Kampf" - dem "unzugänglichen Buch". Dabei ist dessen Lektüre in Deutschland nicht verboten, es kann in jeder größeren Bibliothek gelesen werden, es gibt seriöse wissenschaftliche Publikationen dazu. Eine kommentierte Gesamtausgabe ist in Vorbereitung.

Auch für "Mein Kampf" liegen die Rechte beim Freistaat Bayern. Die Herausgeber der "Zeitungszeugen" fragten aber nicht um eine Genehmigung an, sondern berufen sich auf das Zitatrecht. Ob das durch diese Publikation gedeckt ist, darüber muss nun wieder ein Gericht entscheiden. Das bayerische Finanzministerium erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung der "Mein Kampf"-Passagen. Daraufhin ließ der Verleger das erste Heft trotzdem erscheinen, die Auszüge aus mein Kampf wurden aber so verschwommen abgedruckt, dass sie unlesbar waren. Der Verleger stilisiert sich nun zum Kämpfer gegen staatliche Zensur und für Pressefreiheit. Ausgerechnet am Beispiel von "Mein Kampf". Verantwortungsvoller Umgang mit einem der zentralen Texte des Nationalsozialismus sieht anders aus.

Autorin Fernsehbeitrag: Henning Biedermann