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Ausblick Was ändert sich 2012?

Kaum neigt sich das alte Jahr dem Ende zu, richtet sich der Blick auch schon wieder auf das neue. Was ändert sich 2012? Der Einstieg in die Rente mit 67 zeigt ebenso seine Auswirkungen wie Änderungen in der Pflege. Ein Lichtblick: Beim Kindergeld stehen sich Eltern ab dem nächsten Jahr besser.

Autor: Katrin Focke Stand: 19.12.2011
Fensterblick | Bild: picture-alliance/dpa

Max Mustermann möchte ganz genau wissen, was 2012 alles anders wird. Aber was ist wichtig für ihn, bei dieser Vielzahl der Neuerungen?

Die stufenweise Erhöhung der Rente auf 67, das ist das erste was ihn interessiert.

Deswegen kommt sein Versicherungs-Berater vorbei. Der Berater erklärt, was der späte Rentenstart mit sich bringt:

Das Eintrittsalter in die gesetzliche Rente wird ab 2012 stufenweise von 65 auf 67 erhöht. Das hat auch Auswirkungen auf die Privatrenten: der erstmögliche Auszahlungstermin verschiebt sich auch um zwei Jahre.

Bei privaten Verträgen, die erst 2012 abgeschlossen werden, kann die Rente frühestens im 62. Lebensjahr ausgezahlt werden – statt wie bisher im 60igsten. Das gilt für Renten- und Lebensversicherungen, sowie für Riester- und Rürup-Verträge. Bei einer vorzeitigen Auszahlung gehen staatliche Förderungen verloren.

Wer nicht bis 2012 warten will und den Vertrag noch 2011 abschließt, kann sich auch noch die Auszahlung im 60. Lebensjahr sichern.

Die Verbraucherzentrale sieht einerseits einen Vorteil darin, wenn man schon mit 60 über seine Rente frei verfügen kann.

"Auf der anderen Seite sollte man sich von dieser Veränderung nicht zu sehr beeinflussen lassen, sondern etwas akkurat seine Altersvorsorge erstens planen –und die sollte erst einmal bis 67 geplant werden –  und zum zweiten um vielleicht Zeiten wegen Krankheit, Erwerbsminderung zu überbrücken –  die ja in der Zeit auftreten können – sollte man eine gescheite BU abschließen."

Merten Larisch, Verbraucherzentrale Bayern e. V.

Das nächste, was Max Mustermann betrifft, ist die Änderung beim Kindergeld. Hier gibt es gute Nachrichten. Seine Tochter Vanessa ist Studentin und immer pleite.

"Ich hab schon wieder kein Geld, wenn ich in die Uni geh, muss ich so viel Geld ausgeben und das ist das was übrig bleibt. – Was ist denn los? – Ich kann ja nix verdienen!" Vanessa

Bisher durfte Vanessa pro Jahr nicht mehr verdienen, als 8004 Euro. Hätte sie diesen Betrag überschritten, wäre den Eltern das Kindergeld gestrichen worden.

Das ändert sich nun zum 1.1.: Studenten oder Azubis bis 25 dürfen dann mit ihren Nebenjobs so viel verdienen, wie sie wollen – trotzdem behalten die Eltern den Anspruch auf Kindergeld.

"Schön! Find ich gut!"

Vanessa

Die Bundesagentur für Arbeit setzt diese Regelung 2012 automatisch um – praktisch für die Eltern.

"Sie müssen jetzt nicht mehr nachweisen, was ihre volljährigen Kinder verdienen, also jetzt ist es ja so, dass nachgewiesen werden muss, was das Kind verdient. Das fällt jetzt alles weg. Das erleichtert sowohl der Verwaltung als auch den Eltern dort erheblich die Bearbeitungsvorgänge."

Anja Huth, Bundesagentur für Arbeit

Max Mustermann findet im Internet eine weitere Änderung für 2012, die ihn auf den ersten Blick freut: Die Einführung der Familienpflegezeit.

Seine Mutter ist seit kurzem ein Pflegefall. Sie in ein Heim und in fremde Hände zu geben, kommt für ihn aber nicht in Frage. Deswegen wohnt sie seit kurzem bei den Mustermanns und die Familienmitglieder müssen sich mit der Versorgung abwechseln. Kein Zustand auf Dauer. Max Mustermann würde seine Mutter gerne weiterhin zu Hause pflegen, braucht dafür aber mehr Zeit. Ab 2012 könnte sein Wunsch in Erfüllung gehen:

Max Mustermann kann dann mit seinem Arbeitgeber eine Familienpflegezeit vereinbaren. Das heißt: Er kann seine Arbeitszeit für zwei Jahre auf 50 % reduzieren, bekommt aber weiterhin 75 % seines Bruttogehalts. Arbeitet Max Mustermann nach den zwei Jahren dann wieder Vollzeit, erhält er so lange weiterhin 75 % des Gehalts, bis der Ausfall ausgeglichen ist.

Ein Schritt in die richtige Richtung, der Sozialverband VdK ist aber noch nicht ganz zufrieden.

"Leider ist die Pflegezeit eine freiwillige Leistung der AG. Und wir hätten uns eben gewünscht, dass es einen Rechtsanspruch gibt, weil das ein klares Signal an die Betriebe gewesen wär: „Wir wollen das, die Regierung will das, die Gesellschaft will das!“ Jetzt bleibt es so im Ungefähren. Der AG kann aber er muss nicht."

Ulrike Mascher, VdK

Manches hört sich also besser an, als es in Wirklichkeit ist. Aber Max Mustermann weiß nun zumindest, was auf ihn zukommt 2012 und will das Beste für sich herausholen.