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Wohnungssuche Tschüss Hotel Mama, hallo WG!

Fünf Jungs aus München haben eine Mission. Sie wollen pünktlich zu Semesterbeginn zusammen in eine WG ziehen. Dabei gibt es eine Menge zu beachten. Campus Magazin begleitet die Freunde bei ihrer Wohnungssuche in der bayerischen Landeshauptstadt.

Author: Monika Haas und Carolin Hoffmann

Published at: 18-10-2019

WG-Tipps für Mietvertrag etc. | Bild: BR

"Hauptsache ausziehen, der Rest ist nicht so wichtig. Und mit Freunden ist es immer lustiger."

Joshua

Ausziehen, und wenn ja, wohin?

So ein Umzug ist keine leichte Entscheidung. WG, Wohnheim, oder doch lieber weiter Hotel Mama? Vielleicht hilft dir ja unser Entscheidungsbaum weiter:

Wie WG-tauglich bist du?

Die Jagd nach der passenden Wohngemeinschaft

Joshua stöbert im Internet nach passenden WG-Angeboten

Gründe für eine WG gibt es viele. Hier ist immer was los, die Eltern gehen einem nicht mehr ständig mit ihren Vorschriften auf die Nerven, endlich tun und lassen, was man will. Auch Joshua, Mirko, Ludwig, Tom und Paul sind sich einig: Es wird Zeit, auf eigenen Beinen zu stehen. Tatsächlich finden die Jungs ein Haus in München, das zu ihren Vorstellungen passt. Aber zur Wohnungssuche gehört noch viel mehr.

WG-Checkliste in Bildern

Kein unnötiger Papierkram – der Mietvertrag

Du hast dich monatelang durch die endlosen Wohnungsangebote auf Facebook, in Wohnungsportalen und Zeitungen gekämpft. Bei den Besichtigungen, die teilweise richtige Massenveranstaltungen waren, hast du dich immer von deiner Schokoladenseite gezeigt. Und jetzt ist dein Ziel endlich zum Greifen nah. Der Mietvertrag liegt vor dir auf dem Tisch! Was gibt es da noch zu überlegen? Eigentlich eine ganze Menge. Sonst könntest du in die ein oder andere Falle tappen.

Doppelter Boden für Vermieter: der Kündigungsverzicht

Du verbringst ein Semester im Ausland, verliebst dich unsterblich und willst nie wieder zurück nach Deutschland. Oder du brichst dein Studium nach drei Semestern ab, weil es nicht zu dir passt. Das sind nur zwei von vielen Gründen, eine Wohnung zu kündigen. Bei einem Mietvertrag mit Kündigungsverzicht ist das aber ein echtes Problem. Damit verpflichtest du dich nämlich dazu, deine Wohnung für eine bestimmte Zeit nicht zu kündigen – und zwar für bis zu vier Jahre. Also, lieber Finger weg!

Achtung bei knappem Geld: Staffelmieten

Du hast eine Wohnung gefunden, die gerade noch in deinem Budget liegt. Aber das Geld ist sie dir wert! Schnell unterschreiben und der Deal ist perfekt. Trotzdem lohnt sich ein zweiter Blick in den Vertrag. Viele Vermieter legen dort nämlich eine sogenannte Staffelmiete fest. Die Miete steigt also zu festen Zeitpunkten um einen bestimmten Betrag. Maximal einmal im Jahr. Wenn du sowieso aufs Geld achten musst, könnte dich das schnell in Schwierigkeiten bringen. Überlege dir also gut, wie deine Finanzen aussehen. Die Staffelmiete kann aber auch ein Vorteil sein. Steigen zum Beispiel die Vergleichsmieten vor Ort, kommst du am Ende mit ihr vielleicht günstiger weg.

 Bruchbude statt Traumwohnung: geduldete Mängel

Nicht nur in der Liebe gibt es die rosarote Brille. Wenn du eine Wohnung in traumhafter Lage mit großen Zimmern inklusive Balkon besichtigst, können die negativen Punkte schon mal unter den Tisch fallen. Schimmel in der Küche? Ein kaputtes Fenster oder unsauber verlegte Kabel? Mit deiner Unterschrift akzeptierst du die Wohnung so, wie du sie gesehen hast. Du kannst im Nachhinein zwar Reparaturen vom Vermieter fordern, mit der Miete muss er aber nicht runtergehen. Am besten ist deshalb, schon bei der Besichtigung Mängel anzusprechen und Lösungen zu finden.

Nichts für zwei linke Hände: die Kleinreparaturklausel

Weißt du, wie man einen tropfenden Wasserhahn oder ein klemmendes Türschloss repariert? Wenn du handwerklich begabt bist, ist das sicherlich kein Problem für dich. Für die meisten sind solche kleinen Reparaturen aber schon ein echtes Hindernis. Dann sollte besser keine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag stehen. Die verpflichtet dich als Mieter nämlich dazu, die Kosten für Kleinreparaturen selbst zu übernehmen. Steht die Klausel nicht im Vertrag, ist der Vermieter in solchen Fällen alleine verantwortlich.


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