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Ein steiniger Weg Mit Handicap zum Hochschulabschluss

Immer mehr junge Menschen mit Behinderung oder einer chronischen Krankheit streben einen Hochschulabschluss an. Wer oder was kann ihnen das Leben erleichtern?

Von: Susanne Bauer-Schramm

Stand: 03.12.2017

Ohne Gehör, ohne Augenlicht oder im Rollstuhl ein Studium zu schaffen, das hört sich für Studierende ohne Handicap unheimlich schwierig an. Sie liegen mit ihrer Meinung auch gar nicht so verkehrt. Seit 26. März 2009 ist aber die UN-Behindertenrechtskonvention für Deutschland verbindlich, denn im Dezember 2008 wurde das Gesetz zur Ratifizierung des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Der Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention soll ein umfassendes Recht auf Bildung garantieren. So soll ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen gewährleistet werden.

"Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden"

  Artikel 24, 5 der UN-Behindertenrechtskonvention

"Es geht also nicht darum, dass sich der oder die Einzelne anpassen muss, um teilhaben, „mithalten“ zu können. Es geht darum, dass sich unsere Gesellschaft öffnet. Dass unser selbstverständliches Leitbild Vielfalt wird und die Grundhaltung, dass jede und jeder Einzelne wertvoll ist mit den jeweiligen Fähigkeiten und Voraussetzungen.  Dafür müssen wir in vielen Bereichen neu denken. „Nicht ohne uns über uns“ lautet der zentrale Grundsatz der Konvention. Das bedeutet nichts anderes, als dass Menschen mit Behinderungen einbezogen werden müssen in die Umsetzung der Konvention. Ich verstehe es gleichzeitig als Ermutigung, sich zu beteiligen und selbstverständlich mehr Teilhabe einzufordern."

   Verena Bentele, Behindertenbeauftragte der Bundesregierung


Nachteile oder Härten für beeinträchtigte Studieninteressierte sollen mithilfe von Sonderanträgen im Zulassungsverfahren ausgeglichen werden. Bundeseinheitliche Regelungen gibt es aber nur für die zentrale Studienplatzvergabe in den Fächern Human-, Zahn- und Tiermedizin sowie Pharmazie. Mit dem sogenannten Nachteilsausgleich wird die Studienplatzvergabe für Studieninteressierte mit Handicap ein Stück weit leichter.

Wie bekomme ich einen Nachteilsausgleich?

Schwerbehindertenausweis: ja oder nein?

Wen spreche ich direkt an meinem Hochschulstandort an?

Und wenn ich dort nicht weiterkomme, wer hilft mir dann?

Wie finanziere ich mir mein Studium mit Handicap?

Bei Fragen zu BAföG, Stipendien, Pflege und Assistenz oder Befreiung von Gebühren bis hin zu Krediten hilft das Deutsche Studentenwerk weiter.

Interessante Alternative zum Studium vor Ort: das Fernstudium

Weitere Links je nach Handicap: