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Präsident Bayerischer Verfassungsgerichtshof Küspert, Peter

Peter Küspert ist seit 2015 Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof geht historisch auf den im Jahr 1850 errichteten Staatsgerichtshof zurück. In seiner heutigen Form besteht er seit 1946. Die 38 ehrenamtlichen Richter werden mit einfacher Mehrheit vom Landtag bestimmt.

Stand: 03.05.2017 | Archiv

"Die Verfassungsrichter sind genauso wie der Präsident des Verfassungsgerichtshofs alle vom Bayerischen Landtag gewählt: die berufsrichterlichen Mitglieder für acht Jahre, die nichtberufsrichterlichen für die Wahlperiode. Selbstverständlich gibt uns das auch die Legitimation, die wir brauchen. Wir haben ja, wie vorhin bereits gesagt, eine starke Stellung, so wie das in der Bayerischen Verfassung vorgesehen ist. Wir können Maßnahmen der Exekutive, Entscheidungen der Legislative oder auch Gerichtsentscheidungen aufheben, wenn wir der Auffassung sind, dass sie einen Verfassungsverstoß darstellen."

Peter Küspert

Zur Person

  • Geboren
  • 13. September 1955 in Hof
  • Ausbildung
  • Jurastudium in Regensburg
  • Beruf
  • Richter

Funktionen und Ämter

  • Aktuelle Funktion
  • Präsident des Oberlandesgerichts München und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
  • Ämter/berufliche Stationen
  • Seit 1983 Richter an den Amtsgerichten Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen
  • Verschiedene Verwendungen als Richter und Staatsanwalt
  • 1989-1992 Tätigkeit im Bundesjustizministerium in Bonn
  • 1992-1998 verschiedene Tätigkeiten im Bayerischen Staatsministerium für Justiz
  • 1998-1999 Richter am Oberlandesgericht Nürnberg
  • 1999-2003 erneut Tätigkeit im bayerischen Justizministerium
  • 2003-2010 Präsident des Landgerichts Regensburg
  • 2010-2011 Leiter der Personalabteilung des Justizministeriums
  • 2011-2015 Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg
  • Seit 2015 Präsident des Oberlandesgerichts München und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

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