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Letztes Kabinett vor der Wahl Die wichtigsten Fragen zum Regierungsübergang

Zum letzten Mal vor der Bundestagswahl hat heute das Kabinett getagt. Wie geht es nun weiter? Welche Macht hat die Regierung direkt nach der Wahl? Die wichtigsten Fragen.

Von: Jannik Pentz

Stand: 20.09.2017 | Archiv

Bundeskabinett | Bild: picture-alliance/dpa

In der letzten Sitzung vor der Wahl standen mehrere Punkte auf dem Plan. Unter anderem will sich die Bundesregierung einem international erarbeiteten Verständnis über Antisemitismus anschließen. Die Klärung des Begriffs hat etwa Konsequenzen für Schulen, Erwachsenenbildung oder auch für die Ausbildung im Justizwesen und in anderen Behörden. Ziel ist es danach, die vielfältigen Facetten des Antisemitismus möglichst früh zu bekämpfen.

Außerdem hat sich die Regierung noch einmal mit der Umwelt befasst. Umweltgerechtes Verhalten soll schon Kita-Kindern beigebracht werden und auch danach in der deutschen Bildungslandschaft ein Dauerthema bleiben. Dieses Ziel strebt die Bundesregierung mit dem „Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (BNE) an.

Ja. Bis zur Bildung einer neuen Bundesregierung ist die Regierung offiziell im Amt. Am 27.09. soll die letzte Kabinettssitzung in der aktuellen Besetzung stattfinden. Danach tagt das Kabinett nur noch anlassbezogen.

Ja. Bis eine neue Regierung ernannt ist, kann die alte Regierung weiterhin Gesetze einbringen oder Vorschriften erlassen. Allerdings hält sie sich dabei zurück. Denn im Parlament hat sie eventuell keine eigene Mehrheit mehr. Damit wird das Regieren sehr schwer.

Theoretisch könnte das Monate dauern. Das Grundgesetz definiert für die Wahl eines neuen Kanzlers keine Frist. Im Notfall kann sich der Bundespräsident einschalten. Entweder schlägt er einen Kandidaten zur Wahl vor – oder er ruft Neuwahlen aus.


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wm, Mittwoch, 20.September 2017, 14:21 Uhr

1. Welche Macht hat die Regierung nach der Wahl?

Antwort,alle Macht geht von der "Erhabenen" aus.
Mein Wille geschehe!!!