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Unfreies Betretungsrecht Staatsforst kassiert für Naturnutzung

Ein Beitrag von: Max Büch, Jakob Kluck

Stand: 20.04.2023

Um Videos oder Audios abzuspielen, benötigen Sie einen Browser, der HTML5-Video abspielen kann oder eine aktuelle Version des kostenlosen Adobe Flash Players sowie aktiviertes JavaScript. quer vom 20.04.2023 | Bild: BR

Da staunte Armin Leins nicht schlecht. Seit Jahren gibt der passionierte Fotograf Workshops am Eibsee. Und verdient mit den Kursteilnehmern auch Geld. Doch jetzt will der Forstbetrieb Oberammergau der Bayerischen Staatsforsten, dass er dafür eine Nutzungsgebühr zahlt. Weil er ja einem Gewerbe nachgeht. Doch gilt in Bayerns Natur nicht das freie Betretungsrecht für alle? Und was bedeutet die Gebühren-Idee für Skikurse, geführte Wanderungen oder Kletterkurse, mit denen Geld auf Staatsforsten-Gebiet verdient wird: Werden die künftig auch zur Kasse gebeten?


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