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Onlineportale Abzocke bei Urlaubsbuchungen

Onlinereiseportale versprechen einen tollen Urlaub zu günstigen Preisen. Immer mehr Anbieter locken mit Sonderangeboten oder gar "Preisstürzen". Doch hinter den vermeintlichen Schnäppchen stecken oft dreiste Abzocke und jede Menge Ärger.

Von: Jan Zimmermann

Stand: 27.08.2016

Unister Firmenschild | Bild: colourbox.com

Sie heißen: Ab in den Urlaub, Flüge.de, Travel 24, Urlaubstours – alles Onlinereiseportale. Es gibt immer mehr davon und immer mehr Menschen suchen auf ihnen einen perfekten und preisgünstigen Urlaub. Die Anbieter versprechen "Top-Angebote", "Top-Deals", "verreisen zu günstigen Preisen" – egal ob Pauschal- oder Individualreise. Urlaubsbuchungen im Internet liegen voll im Trend. 2006 buchten 17 Prozent der Bevölkerung online, inzwischen schon 43 Prozent. Tourismusforscher gehen davon aus, dass schon bald die meisten Urlaube im Netz gebucht werden.

Wenig Transparenz & "versteckte Kosten"

Aber: Verbraucherschützer und Juristen schlagen Alarm. Viele vermeintliche Schnäppchen müssen die Kunden am Ende teuer bezahlen. Probleme gibt es insbesondere mit dem Buchungsvorgang vieler Onlineportale.

"Wir kritisieren vor allem die mangelnde Transparenz und die vielen Zusatzkosten."

Tatjana Halm, Verbraucherzentrale Bayern

Beispiel "ab-in-den-urlaub.de"

Langjähriger Werbeträger für das Unister-Portal Ab-in-den-Urlaub.de: Ex-Fußballer Michael Ballack

Der Buchungsvorgang ist bei diesem Anbieter zweigeteilt: Erst werden die persönlichen Daten eingegeben und diverse Reiseleistungen bestimmt, am Ende dieser Seite muss der Kunde "Jetzt kaufen" drücken. Damit bucht er verbindlich, was viele nicht wissen. Ein winziger Hinweis auf weitere Gebühren wird meist übersehen. Auf der zweiten Seite werden die Zahlungsdaten eingeben – dann wird es oft noch mal richtig teurer. Je nachdem welche Zahlungsart der Kunde wählt, können Gebühren von bis zu 100 Euro für zwei Personen anfallen. Hohe Kreditkartegebühren werden beispielsweise nicht pro Zahlungsvorgang, sondern pro erwachsene Person berechnet.

Böses Erwachen bei Buchungsabbruch

Wer mit diesen zusätzlichen Kosten nicht einverstanden ist und den Buchungsvorgang abbrechen möchte, hat ein Problem. In der Regel liegt nämlich schon eine Buchungsbestätigung im E-Mail-Posteingang. Für die Juristen vom VerbraucherService Bayern ist dieses Vorgehen unzulässig.

"Wir mahnen 'Ab in den Urlaub' gerade ab. Die Verbraucher werden hier in die Irre geführt. Und viele sind schon in die Falle getappt."

Jochen Weisser, VerbraucherService Bayern

Verbraucheranwalt Jochen Weisser betreut Onlinebucher und rät den Betroffenen, sich zu wehren.

Das Unternehmen Unister

Hinter "ab-in-den-urlaub.de" steckt das Leipziger Unternehmen Unister. Zu der Firma gehören auch "fluege.de" oder "travel24". Unister weist die Vorwürfe zurück und gibt an, auf alle Kosten transparent hinzuweisen. Verbraucherschützer und viele Anwälte sehen das anders. Das Unternehmen musste kürzlich Insolvenz anmelden. Der Verkauf der Reisen über die Internetportale geht aber weiter.

Nach BR-Recherchen gibt es noch zahlreiche weitere Probleme bei Reisebuchungen im Netz. Kunden beschweren sich über "versteckte Kosten", nicht gutgeschriebene Gutscheine, zu hohe Anzahlungen, zu hohe Stornierungsgebühren und einige Anbieter im Problemfall kaum erreichen zu können.

Tipps von Manuela Vogg, Reiseanwältin aus Augsburg:

  • Lesen Sie alles genau durch, auch das Kleingedruckte und die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 
  • Nicht unter Zeitdruck buchen.
  • Achten Sie auf steigende Kosten während des Buchungsprozesses.
  • Prüfen Sie am Ende Buchungsvorgangs noch mal alle Reisedaten wie Datum, Flughafen, Abflugzeiten, gebuchte Unterkunft etc., ob alle Details Ihren Wünschen entsprechen.  
  • Machen Sie vom Buchungsangebot und der Kostenaufstellung ein Foto oder einen Screenshot, um im Streitfall Beweise zu haben.

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